Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.03.2010 - II-8 UF 173/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 313; BGB § 1571; BGB § 1578; EGZPO § 36
Verlust des Unterhaltsanspruchs gegen ersten Ehegatten als ehebedingter Nachteil; ggf. Ausschluss der Unterhaltsbefristung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des ehebedingten Nachteils; Verlust von Unterhaltsansprüchen aus einer früheren Ehe durch Wiederverheiratung
- fr-blog.com
Folgeehe ist ehebedingter Nachteil, keine Befristung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1578 Abs. 1 S. 2 a.F.
Begriff des ehebedingten Nachteils; Verlust von Unterhaltsansprüchen aus einer früheren Ehe durch Wiederverheiratung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ehebedingter Nachteil durch Wiederheirat - Unterhaltsbefristung?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zweite Ehe als "ehebedingter Nachteil" - Ehefrau verlor durch zweite Heirat ihren unbefristeten Unterhaltsanspruch
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 02.04.2003 - 2 UF 69/02
- AG Mülheim/Ruhr, 12.11.2009 - 22 F 660/09
- OLG Düsseldorf, 17.03.2010 - II-8 UF 173/09
- BGH, 23.11.2011 - XII ZR 47/10
Papierfundstellen
- MDR 2010, 814
- FamRZ 2010, 1912
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08
Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2010 - 8 UF 173/09
Ein ehebedingter Nachteil, der die Befristung des nachehelichen Unterhalts im Regelfall ausschließt (BGH v. 14.10.2009 - XII ZR 146/08), kann dem Unterhaltsberechtigten aus dem Verlust seines Unterhaltsanspruchs aus einer früheren Ehe durch die Wiederheirat erwachsen.Dieser fortwirkende Nachteil steht einer Unterhaltsbefristung grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2009 - XII ZR 146/08).
- BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05
Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2010 - 8 UF 173/09
Zudem hat die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Vorgriff auf die Reform des Unterhaltsrechts bereits mit dem Urteil vom 12.04.2006 (Az.: XII ZR 37/05) auch für lange Ehen die Möglichkeit einer Unterhaltsherabsetzung eröffnet, sofern der Berechtigte keine ehebedingten Nachteile erlitten hatte.
- BGH, 23.11.2011 - XII ZR 47/10
Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung bzw. Befristung des Unterhalts bei …
Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung, die in FamRZ 2010, 1912 veröffentlicht ist, wie folgt begründet:.