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   OLG Koblenz, 13.02.2014 - 6 U 747/13   

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https://dejure.org/2014,2160
OLG Koblenz, 13.02.2014 - 6 U 747/13 (https://dejure.org/2014,2160)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.2014 - 6 U 747/13 (https://dejure.org/2014,2160)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 6 U 747/13 (https://dejure.org/2014,2160)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 104 Nr 2 BGB, § 1903 BGB, § 675 BGB, § 275 FamFG
    Vergütungsanspruch des Verfahrensbevollmächtigten in einer Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen und Wirksamkeit eines geschlossenen Rechtsanwaltsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch Geschäftsunfähige können in Betreuungssachen einen Anwalt beauftragen

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    FamFG § 275; BGB § 675
    Honoraranspruch des Rechtsanwalts bei Beauftragung durch den Betreuten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Honoraranspruch des Rechtsanwalts gegen geschäftsunfähigen Betreuten

Besprechungen u.ä.

  • haerlein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betreuungsrecht - Betroffener kann Rechtsanwalt wirksam mit seiner anwaltlichen Vertretung beauftragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1251
  • FamRZ 2014, 1483
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13

    Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2014 - 6 U 747/13
    Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 30. Oktober 2013 (XII ZB 317/13; diese und die folgenden Entscheidungen zitiert nach juris) entschieden, dass der Betroffene in Betreuungssachen als verfahrensfähig anzusehen ist, ohne dass es auf seine Fähigkeit ankommt, einen natürlichen Willen zu bilden, und dass die Verfahrensfähigkeit auch die Befugnis umfasst, einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, also eine wirksame Vollmacht für das Betreuungsverfahren zu erteilen.

    Der Betroffene soll in die Lage versetzt werden, seinen Willen nach Kräften selbst zu vertreten, ohne auf andere, insbesondere gesetzliche Vertreter, angewiesen zu sein (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013, aaO, Rdnr. 8 m.w.Nachw.).

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 163/87

    Aufnahme des Rechtsstreits durch den Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2014 - 6 U 747/13
    Es ist anerkannt, dass der Gläubiger Klage gegen den Erben auf Leistung und zugleich gegen den Testamentsvollstrecker auf Duldung der Zwangsvollstreckung erheben kann (BGH, Urteil vom 16. März 1988 - IV a ZR 163/87, BGHZ 104, 1 Rdnr. 10).
  • LG Saarbrücken, 07.12.2004 - 5 T 581/04
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2014 - 6 U 747/13
    (2) Ist der Betroffene nach § 275 FamFG fähig, einem Rechtsanwalt zur anwaltlichen Vertretung Vollmacht zu erteilen, ist es folgerichtig, aus dieser Vorschrift auch die Rechtsfolge zu entnehmen, dass der Betroffene ungeachtet seiner etwaigen Geschäftsunfähigkeit und eines Einwilligungsvorbehalts die rechtliche Befugnis hat, den der Vollmachterteilung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrag wirksam abzuschließen (vgl. auch LG Saarbrücken, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 5 T 581/04; Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 275 Rdnr. 3; Prütting/Helms/Fröschle, FamFG, 2. Aufl., § 275 Rdnr. 12).
  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2014 - 6 U 747/13
    Der Anspruch der Klägerin auf Aufwendungsersatz würde sich auf die übliche Vergütung belaufen, weil sie das fremde Geschäft im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwältin durchgeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2011 - III ZR 53/11, BGHZ 191, 325 Rdnr. 25 m.w.Nachw.).
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