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   OLG Koblenz, 20.05.1983 - 15 WF 400/83   

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https://dejure.org/1983,16207
OLG Koblenz, 20.05.1983 - 15 WF 400/83 (https://dejure.org/1983,16207)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.05.1983 - 15 WF 400/83 (https://dejure.org/1983,16207)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Mai 1983 - 15 WF 400/83 (https://dejure.org/1983,16207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO §§ 256, 620b, 620c
    Verfahrensrecht; einstweilige Anordnungen; Statthaftigkeit einer negativen Feststellungsklage gegen eine einstweilige Anordnung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 1148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 98/78

    Zulässigkeit einer Klage auf Prozesskostenvorschuss bei Möglichkeit der Erwirkung

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.1983 - 15 WF 400/83
    Die Möglichkeit, ein Begehren im Wege der einstweiligen Anordnung in dem Ehescheidungsverfahren zu verfolgen, steht der Zulässigkeit eines unabhängig von dem Ehescheidungsverfahren betriebenen ordentlichen Verfahrens über den gleichen Gegenstand nicht entgegen; das hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden (vgl. BGH FamRZ 1979, 472 = BGHF 1, 376 für die Klage auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses; 1980, 131 = BGHF 1, 604 für das Verfahren zur Regelung des Verkehrsrechts eines Elternteils mit seinen Kindern).

    Es ist allgemein anerkannt, daß die einstweilige Anordnung lediglich einen einstweiligen Rechtsschutz gewährt, und als Sonderregelung die Vorschriften über die einstweilige Verfügung verdrängt (vgl. BGH FamRZ 1979, 472 f = BGHF 1, 376; Thomas/Putzo, aaO § 620 Anm. 1 b).

  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.1983 - 15 WF 400/83
    Die Möglichkeit, ein Begehren im Wege der einstweiligen Anordnung in dem Ehescheidungsverfahren zu verfolgen, steht der Zulässigkeit eines unabhängig von dem Ehescheidungsverfahren betriebenen ordentlichen Verfahrens über den gleichen Gegenstand nicht entgegen; das hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden (vgl. BGH FamRZ 1979, 472 = BGHF 1, 376 für die Klage auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses; 1980, 131 = BGHF 1, 604 für das Verfahren zur Regelung des Verkehrsrechts eines Elternteils mit seinen Kindern).
  • BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78

    Einordnung einer Vollstreckungsabwehrklage als Familiensache - Vereinbarkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.1983 - 15 WF 400/83
    Demgegenüber sind andere der Meinung, einer gegen eine einstweilige Anordnung erhobenen negativen Feststellungsklage fehle grundsätzlich nicht das Rechtschutzinteresse; ihre Zulassung stelle keine Umgehung von § 620c ZPO dar (so KG FamRZ 1978, 718; OLG Bremen NJW 1978, 2103; OLG Stuttgart Justiz 1978, 320; OLG Frankfurt FamRZ 1979, 730; 1981, 65; OLG Düsseldorf FamRZ 1979, 910; OLG Saarbrücken FamRZ 1980, 277; OLG Celle FamRZ 1980, 611; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 1041; Philippi in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 620 Anm. III. 1 b; Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 620 Anm. 1 b).
  • BGH, 29.05.1969 - VII ZR 42/67

    Recht zur fristlosen Kündigung einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.1983 - 15 WF 400/83
    Erweist sich in einem derartigen Fall der geleugnete Anspruch wenigstens zu einem Teil als gerechtfertigt, so darf die negative Feststellungsklage nicht ohne weiteres ganz abgewiesen werden, sondern es ist dann zu entscheiden, zu welchem Betrag der Anspruch besteht (vgl. BGH MDR 1969, 749 mwN).
  • OLG Hamm, 26.05.1978 - 3 WF 230/78
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.1983 - 15 WF 400/83
    Teilweise wird die Ansicht vertreten, einer solchen Klage sei das Rechtschutzbedürfnis abzusprechen, weil ihre Zulassung auf eine Umgehung der §§ 620b, 620c ZPO hinauslaufe (so OLG Hamburg NJW 1978, 1272 - für den Fall einer Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO; OLG Hamm NJW 1978, 1535; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 41. Aufl. Einf.
  • OLG Zweibrücken, 28.04.1980 - 2 UF 21/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.1983 - 15 WF 400/83
    Demgegenüber sind andere der Meinung, einer gegen eine einstweilige Anordnung erhobenen negativen Feststellungsklage fehle grundsätzlich nicht das Rechtschutzinteresse; ihre Zulassung stelle keine Umgehung von § 620c ZPO dar (so KG FamRZ 1978, 718; OLG Bremen NJW 1978, 2103; OLG Stuttgart Justiz 1978, 320; OLG Frankfurt FamRZ 1979, 730; 1981, 65; OLG Düsseldorf FamRZ 1979, 910; OLG Saarbrücken FamRZ 1980, 277; OLG Celle FamRZ 1980, 611; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 1041; Philippi in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 620 Anm. III. 1 b; Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 620 Anm. 1 b).
  • OLG Celle, 18.03.1965 - 7 U 115/64
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.1983 - 15 WF 400/83
    Zutreffend weist der Kläger darauf hin, daß auch im Rahmen einer negativen Feststellungsklage die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für einen geminderten Klageantrag bzw. für "ein Weniger« gegenüber dem Antrag in Betracht kommen kann: Wird nämlich mit einer Klage die Feststellung begehrt, daß dem Beklagten kein Anspruch zusteht, so ist es zulässig und gegebenenfalls sogar geboten, in dem Urteil die Feststellung auf einen bestimmten Betrag zu begrenzen, und den darüber hinausgehenden Feststellungsantrag abzuweisen (vgl. OLG Celle NJW 1965, 1722; Stephan in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 256 Anm. IV. 1.).
  • OLG Frankfurt, 03.06.1980 - 3 UF 16/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.1983 - 15 WF 400/83
    Demgegenüber sind andere der Meinung, einer gegen eine einstweilige Anordnung erhobenen negativen Feststellungsklage fehle grundsätzlich nicht das Rechtschutzinteresse; ihre Zulassung stelle keine Umgehung von § 620c ZPO dar (so KG FamRZ 1978, 718; OLG Bremen NJW 1978, 2103; OLG Stuttgart Justiz 1978, 320; OLG Frankfurt FamRZ 1979, 730; 1981, 65; OLG Düsseldorf FamRZ 1979, 910; OLG Saarbrücken FamRZ 1980, 277; OLG Celle FamRZ 1980, 611; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 1041; Philippi in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 620 Anm. III. 1 b; Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 620 Anm. 1 b).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 12/10

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage hinsichtlich des Nichtbestehens

    Es ist dann zu entscheiden, bis zu welchem Betrag der Anspruch tatsächlich besteht (BGH WM 1985, 901, 902; MDR 1969, 749; OLG Celle NJW 1965, 1722, 1723; OLG Koblenz FamRZ 1983, 1148, 1150; Münchner Kommentar-ZPO/Becker-Eberhard, 3. Aufl., § 256 Rdnr. 64).
  • OLG Zweibrücken, 12.03.1985 - 6 UF 103/84

    Anspruch auf Ausgleichszahlung im Verfahren nach der Hausratsverordnung

    Diese Entscheidung hat der erkennende Senat durch Beschluß vom 19. Januar 1983 (FamRZ 1983, 1148) wegen eines formellen Mangels aufgehoben, und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
  • OLG Hamm, 28.11.1983 - 1 WF 640/83
    Zwar kann der Unterhaltspflichtige den Unterhaltsberechtigten zwingen, die Ansprüche in einem formellen Verfahren mit materieller Rechtskraft klären zu lassen; solange er aber nicht die Erfolgsaussicht einer derartigen Klärung glaubhaft macht, kann er diesen Anspruch nicht auf Staatskosten durchsetzen (vgl. etwa OLG Koblenz FamRZ 1983, 1148, 1150).
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