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   OLG Frankfurt, 16.09.1982 - 2 WF 76/82   

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https://dejure.org/1982,15023
OLG Frankfurt, 16.09.1982 - 2 WF 76/82 (https://dejure.org/1982,15023)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.09.1982 - 2 WF 76/82 (https://dejure.org/1982,15023)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. September 1982 - 2 WF 76/82 (https://dejure.org/1982,15023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO §§ 42, 621a
    Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; Ablehnung eines Familienrichters wegen Besorgnis der Befangenheit in einer Sorgerechtssache.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 630
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 25.09.1975 - BReg. 1 Z 55/75
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.1982 - 2 WF 76/82
    Zwar mag die religiöse Überzeugung als solche im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit eines Elternteils für eine Erziehung und Betreuung von Kindern keine entscheidende Rolle spielen; immerhin ist aber - wie das auch in der von dem Antragsgegner zu der Stützung seiner Ansicht zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. September 1975 (NJW 1976, 2017) geschehen ist - gleichwohl zu prüfen, ob sich aus einer religiösen Überzeugung eines Elternteils Gefahren für das Kindeswohl ergeben können.
  • BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10

    Öffentliche Zustellung im Erkenntnisverfahren: Anforderungen an die

    Die begünstigte Partei ist daher beispielsweise auch gehalten, durch persönliche Nachfragen beim ehemaligen Arbeitgeber, bei dem letzten Vermieter oder bei Hausgenossen und Verwandten des Zustellungsadressaten dessen Aufenthalt zu ermitteln (vgl. OLG Köln Urteil vom 16. Februar 2011 - 11 U 183/10 - juris Rn. 8; OLG Frankfurt MDR 1999, 1402; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630; MünchKommZPO/Häublein 3. Aufl. § 185 Rn. 2; Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl. § 185 Rn. 2; Musielak/Wittschler ZPO 9. Aufl. § 185 Rn. 2).
  • BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 56/03

    Nachweis für öffentliche Zustellung

    Überwiegend werden weitergehende Ermittlungen verlangt (OLG Frankfurt MDR 1999, 1402; OLG Hamm JurBüro 1994, 630, 631; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630; KG KGReport 1994, 273, 274; MünchKomm-ZPO/Wenzel 2. Aufl. § 203 Rdn. 8; Zöller/Stöber, ZPO 23. Aufl. § 185 Rdn. 2; Musielak/Wolst, ZPO 3. Aufl. § 185 Rdn. 2; Fischer, Die öffentliche Zustellung im Zivilprozeß ZZP 1994, S. 163, 167), wobei - soweit ersichtlich - die veröffentlichten Entscheidungen ausschließlich zu öffentlichen Zustellungen im Erkenntnisverfahren ergangen sind und sich die Literatur mit den Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht näher befaßt.
  • OLG Frankfurt, 10.05.1999 - 5 W 4/99

    Darlegungslast des Antragstellers für Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung

    Das reichte nicht aus, vielmehr mußte die Klägerin an der letzten bekannten Anschrift weitere Nachforschungen anstellen, etwa ob einem Vermieter, ehemaligen Mitbewohnern oder Nachbarn Kenntnisse über einen Verbleib von Herrn Bennecke zur Verfügung stehen (OLG Stuttgart Die Justiz 1968, 486; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630; MünchKommZPO-v. Feldmann, 1992, § 203 ZPO Rn. 8; Zöller/Geimer, 21. Aufl. 1999, § 203 ZPO Rn. 2; Musielak/Wolst, 1999, § 203 ZPO Rn. 2; Zimmermann, 5. Aufl. 1998, § 203 ZPO Rn. 1; Fischer, Die öffentliche Zustellung im Zivilprozeß, ZZP 107 (1992), 163, 167; a.A. LG Berlin NJW-RR 1991, 1152; Stein/Jonas/Roth, 21. Aufl. 1994, § 203 ZPO Rn. 6).

    Den Beschwerdewert bemißt der Senat gemäß § 3 ZPO mit einem Bruchteil der Hauptsache, weil die Versagung der öffentlichen Zustellung die Beschwerdeführerin auch nach ihrem Vorbringen noch nicht endgültig daran hindert, zu einem Titel zu gelangen, sofern sie weitere Nachforschungen anstellt, zu denen sie sich bislang nicht gehalten gesehen hat (für die Möglichkeit, den Beschwerdewert mit einem Bruchteil der Hauptsache zu bemessen auch: Zöller/Herget, § 3 ZPO Rn. 16, Stichwort: "öffentliche Zustellung"; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß, 11. Aufl. 1996, Rn. 3455 ff.; Anders/Gehle, Streitwertlexikon, 3. Aufl. 1998, Stichwort: "öffentliche Zustellung"; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630 = KostRspr § 3 ZPO Nr. 631 m. abl. Anm. Schneider: Wert der Hauptsache).

  • BFH, 13.01.1987 - IX B 12/84

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Steuerliche Behandlung

    Das ist z. B. bei einem Richter angenommen worden, der gegenüber nicht abwegigen Parteiausführungen mehrfach sinngemäß zum Ausdruck gebracht hatte, daß er sie für "dummes Zeug" halte (Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Frankfurt vom 16. September 1982 2 WF 76/82, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 1983, 630).
  • AG Neustadt am Rübenberge, 25.06.2004 - 34 F 81/04

    Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung; Anforderungen an die Darlegung der

    Ausreichend ist nicht, dass der anderen Partei und der Meldestelle der Aufenthalt nicht bekannt ist (OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630).
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