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OLG Oldenburg, 01.12.1987 - 12 UF 77/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 724
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85
Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.12.1987 - 12 UF 77/87
Die von ihr selbst zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes führt wörtlich aus: " Einerseits darf dem Unterhalt begehrenden geschiedenen Ehegatten der Nachweis, daß er keine Arbeit zu finden vermöge, nicht zu leicht gemacht werden, weil sonst die Gefahr besteht, daß er sich nicht intensiv genug um eine Anstellung bemüht, und die Hände vorzeitig in den Schoß legt « (BGH FamRZ 1986, 886 = EzFamR BGB § 1578 Nr. 17 = BGHF 5, 478).
- OLG Oldenburg, 13.03.2000 - 11 WF 175/99
Kindesunterhalt; Unterhalt; Einkommen; Betreuungsunterhalt; Fremdbetreuung; …
(vgl BGH FamRZ 82, 779, 780; 86, 790, 791; NJW 91, 697, 698; OLG Frankfurt FamRZ 96, 888; OLG Hamm FamRZ 96, 866; OLG Oldenburg FamRZ 88, 724, 725; Senat - Urteil vom 29.7.1997 - 11 UF 37/97 - ; ferner Kalthoener/Büttner, 6. Aufl. Rn. - AG Ludwigslust, 19.05.2005 - 5 F 89/04 Bestand bei sachgerechte(re)n Bemühungen eine nicht ganz abzuweisende entsprechende Beschäftigungschance, so ist die Unterhaltsklage demgemäß abzuweisen ( OLG Oldenburg FamRZ 1988, 724).