Weitere Entscheidungen unten: LG Berlin, 22.01.2010 | LG Neubrandenburg, 16.02.2009

Rechtsprechung
   KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1298
KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08 (https://dejure.org/2010,1298)
KG, Entscheidung vom 16.03.2010 - 7 U 53/08 (https://dejure.org/2010,1298)
KG, Entscheidung vom 16. März 2010 - 7 U 53/08 (https://dejure.org/2010,1298)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 Abs 2 Nr 8 AIHonO 1996, § 24 Abs 1 AIHonO 1996
    Architektenvertrag: Zusätzliches Honorar für Bestandsaufnahme und Leistungsanpassung bei Insolvenz von Baufirmen; Pflicht zur Führung eines Bautagebuchs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Architektenhonorar für die Bestandsaufnahme der erbrachten Leistungen bei Insolvenz einer Baufirma

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umbauzuschlag auf Gesamthonorar bei Umbau und Instandsetzung in einer Maßnahme; Architektenhonorar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 15 Abs. 2 Nr. 8; HOAI § 24 Abs. 1
    Architektenhonorar für die Bestandsaufnahme der erbrachten Leistungen bei Insolvenz einer Baufirma

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Führung eines Bautagebuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Fehlendes Bautagebuch führt nicht (notwendig) zum Honorarabzug

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Fehlendes Bautagebuch: Honorarkürzung?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Kosten zur "Rundung" oder für "Unvorhergesehenes" sind keine anrechenbaren Kosten

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bautagebuch zur Vertragserfüllung nicht erforderlich! (IBR 2010, 341)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kann es einen Zuschlag nach § 24 Abs. 1 HOAI für Instandsetzungsmaßnahmen geben? (IBR 2010, 342)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gibt es eine Bindung an die zur Abrechnung verwendeten Kostenermittlungen? (IBR 2010, 507)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Ersatzleistungen: Zusatzhonorar? (IBR 2010, 399)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 954
  • BauR 2010, 955
  • GE 2010, 981
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08
    a) Der Kläger schuldete dem Beklagten allerdings nach gefestigter Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 11.11.2004 = BauR 2005, 400) auch außerhalb einer bestimmten Baukostenvereinbarung eine zutreffende Aufklärung über die voraussichtlichen Baukosten.
  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 11/02

    Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz; Rechtsnatur des

    Auszug aus KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08
    Der Altbauansatz ist zwar entgegen § 10 Abs. 3 a HOAI nicht schriftlich erfolgt, jedoch geht die herrschende Meinung davon aus, dass die Schriftform nicht zwingende Anspruchsvoraussetzung ist (vgl. Locher/ Koeble/ Frick, HOAI, 9.Aufl., § 10, Rn.90 ; BGH BauR 2003, 745).
  • BGH, 25.04.2007 - VIII ZR 234/06

    Wirksamkeit einer einmalig geleisteten Mietvorauszahlung gegenüber dem

    Auszug aus KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen können sich zwar aus einer unterschiedlichen Wertung der Zeugenaussagen durch das Berufungsgericht ergeben (vgl. BGH NJW 2007, 2919, 2921).
  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

    Auszug aus KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08
    Die Berufung eröffnet nicht mehr eine umfassende Tatsacheninstanz, sondern dient in erster Linie der Fehlerkontrolle (BGH MDR 2003, 1246; OLGR München 2003, 393).
  • OLG München, 09.04.2003 - 21 U 2999/02

    Scheitern der Übernahme der Kanzlei eines Steuerberaters; beschränkte

    Auszug aus KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08
    Die Berufung eröffnet nicht mehr eine umfassende Tatsacheninstanz, sondern dient in erster Linie der Fehlerkontrolle (BGH MDR 2003, 1246; OLGR München 2003, 393).
  • KG, 10.03.2009 - 7 U 182/08

    Beweislast und Anforderungen bezüglich der Vereinbarung einer Baukostengrenze

    Auszug aus KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08
    Voraussetzung dafür ist, das die Parteien im Vertrag eine Beschaffenheitsvereinbarung über die Höhe der Baukosten getroffen haben müssen, was hier unstreitig nicht der Fall ist (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12.Aufl., Rn.1781 m.w.N.; Senatsurteil vom 10.3.2009 - 7 U 182/08 -).
  • BGH, 17.04.2009 - VII ZR 164/07

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Zeithonorars für

    Auszug aus KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08
    Daran ändert auch nichts der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des BGH zur Stundenlohnklage eines Architekten (BGH, Urteil vom 14.4.2009 in BauR 2009, 1162 = NJW 2009, 2199), dass es ausreiche, wenn er unter Bezugnahme auf das Zeugnis seiner Mitarbeiter darlege, dass der anhand seines Kalenders, der Bautagebucheintragungen sowie des vorliegenden Schriftwechsels eingeschätzte Zeitaufwand tatsächlich aufgewandt worden sei.
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 105/07

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08
    Sofern der Architekt an seine Schlussrechnung aufgrund der insoweit vom BGH in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze (BGH NJW 2009, 435) nicht gebunden ist, weil der Bauherr überhaupt nicht auf die Richtigkeit vertraut und sich darauf eingerichtet hat, sondern wegen der Unrichtigkeit gerade auch Rückzahlung begehrt, kann dem Architekten nicht verwehrt werden, seine gesamte Berechnung und auch die Berechnungsgrundlagen zu überprüfen und gegebenenfalls korrigiert neu darzulegen.
  • BGH, 19.06.1986 - VII ZR 260/84

    Bemessung des Umbauzuschlags

    Auszug aus KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08
    § 24 Abs. 1 HOAI betrifft daher einen Zuschlag auf das Gesamthonorar (vgl. Locher/Koeble/Frik, a.a.O., Rn.11) und der Umbauzuschlag erfolgt völlig unabhängig von den anrechenbaren Kosten (vgl. Locher/Koeble/Frik, a.a.O., Rn.19 unter Hinweis auf BGH BauR 1986, 593).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1992 - 22 U 73/92

    Umsonst gearbeitet!

    Auszug aus KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08
    Anderenfalls kann der Bauherr darauf vertrauen, dass die Leistung durch das im Architektenvertrag vereinbarte Honorar mit abgegolten ist (ebenso OLG Düsseldorf BauR 1993, 758; OLG Hamm BauR 1993, 761).
  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 65/10

    Architektenvertrag: Pflicht des Architekten zur Führung eines Bautagebuchs;

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in Grundeigentum 2010, 981 veröffentlicht ist, meint, der Kläger sei an den im Zuge der Leistungsphase 7 des § 15 Abs. 2 HOAI erstellten Kostenanschlag vom 30. November 2001 nicht gebunden, sondern dürfe sein Honorar auf der Grundlage des erst später erstellten Kostenanschlags vom 6. August 2002 berechnen.
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 22.01.2010 - 63 S 256/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,46411
LG Berlin, 22.01.2010 - 63 S 256/09 (https://dejure.org/2010,46411)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.01.2010 - 63 S 256/09 (https://dejure.org/2010,46411)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 63 S 256/09 (https://dejure.org/2010,46411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de

    Bruttomieterhöhung; Darlegung des Betriebskostenanteils; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Bad; Balkon; Elektroversorgung; Lärmbelästigung; kleines Handwaschbecken im getrennten WC

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Berliner Mietspiegel

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Berliner Mietspiegel

  • mietrechtsiegen.de

    Mieterhöhung: wohnwertmindernde bzw.- erhöhende Merkmale

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2010, 981
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 05.06.2015 - 65 S 252/14

    Berliner Mietspiegel 2013: Wohnwerterhöhendes Merkmal eines

    Eine Speisekammer, auch wenn sie lediglich dem Abstellen von Speisen und Vorräten in der Küche dienen soll, ist ein Abstellraum mit Sichtschutz innerhalb der Wohnung (vgl. z. Bsp. Urteil des LG Berlin vom 21.01.2010 - 63 S 256/09, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Neubrandenburg, 16.02.2009 - 3 O 21/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36818
LG Neubrandenburg, 16.02.2009 - 3 O 21/08 (https://dejure.org/2009,36818)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 16.02.2009 - 3 O 21/08 (https://dejure.org/2009,36818)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 3 O 21/08 (https://dejure.org/2009,36818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GE 2010, 981
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 16.02.2009 - 3 O 21/08
    Schließlich kann der Kläger auch aus einem Anerkenntnis der Beklagten nichts herleiten, weil die Zahlung der Beklagten ohne weitere Anhaltspunkte kein Anerkenntnis enthält (vgl. BGH NJW-RR 07, 530; Palandt-Sprau a. a. O., § 781 Rdnr. 9).
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