Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - I-10 W 16/11   

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OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - I-10 W 16/11 (https://dejure.org/2011,17960)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.2011 - I-10 W 16/11 (https://dejure.org/2011,17960)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 2011 - I-10 W 16/11 (https://dejure.org/2011,17960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostenvorauszahlungen; Rückforderung von Betriebskostenvorschüssen im Gewerberaummietrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 2; BGB § 556
    Voraussetzun eines Anspruchs des Mieters auf Rückzahlung aller Vorauszahlungen auf die Betriebskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Rückzahlung der Vorauszahlungen nach Vertragsende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebskostenvorauszahlungen - Gewerbemieter kann sie nur nach Vertragsende zurückfordern!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rückforderung bei nicht fristgerechter Betriebskostenabrechnung

  • blog.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Gewerberaummieters auf Rückzahlung der jährlichen Vorauszahlungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gewerbemieter kann Vorauszahlungen nur nach Vertragsende zurückfordern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gewerbemieter kann Vorauszahlungen nur nach Vertragsende zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen durch Mieter!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beendeter Gewerbemietvertrag: Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlung nach einem Jahr (IMR 2011, 364)

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 884
  • GE 2011, 751
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 10 W 16/11
    Rückzahlung seiner kompletten Vorauszahlungen kann der Mieter nur verlangen, wenn der Vermieter bis zum Ablauf der auch im gewerblichen Mietrecht regelmäßig mit einem Jahr anzusetzenden Abrechnungsfrist keine Nebenkostenabrechnung erteilt hat und das Miet- oder Pachtverhältnis beendet ist (Senat, Urt. v. 8.5.2008, GE 2008, 731 - I - 10 U 8/08; KG, Urt. v. 22.3.2010, 8 U 142/09, juris), wobei der gewerbliche Vermieter die Abrechnung grundsätzlich jederzeit nachholen und damit den Rückzahlungsanspruch des Mieters zu Fall bringen kann (BGH, Urt. v. 22.9.2010, VIII ZR 285/09; Urt. v. 9. März 2005, VIII ZR 57/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.6.2009, I-24 U 11/09, juris).
  • BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09

    Wohnraummiete: Erlöschen der Wirkung einer Aufrechnung mit dem Anspruch auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 10 W 16/11
    Rückzahlung seiner kompletten Vorauszahlungen kann der Mieter nur verlangen, wenn der Vermieter bis zum Ablauf der auch im gewerblichen Mietrecht regelmäßig mit einem Jahr anzusetzenden Abrechnungsfrist keine Nebenkostenabrechnung erteilt hat und das Miet- oder Pachtverhältnis beendet ist (Senat, Urt. v. 8.5.2008, GE 2008, 731 - I - 10 U 8/08; KG, Urt. v. 22.3.2010, 8 U 142/09, juris), wobei der gewerbliche Vermieter die Abrechnung grundsätzlich jederzeit nachholen und damit den Rückzahlungsanspruch des Mieters zu Fall bringen kann (BGH, Urt. v. 22.9.2010, VIII ZR 285/09; Urt. v. 9. März 2005, VIII ZR 57/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.6.2009, I-24 U 11/09, juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 10 U 8/08

    Gewerberaummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 10 W 16/11
    Rückzahlung seiner kompletten Vorauszahlungen kann der Mieter nur verlangen, wenn der Vermieter bis zum Ablauf der auch im gewerblichen Mietrecht regelmäßig mit einem Jahr anzusetzenden Abrechnungsfrist keine Nebenkostenabrechnung erteilt hat und das Miet- oder Pachtverhältnis beendet ist (Senat, Urt. v. 8.5.2008, GE 2008, 731 - I - 10 U 8/08; KG, Urt. v. 22.3.2010, 8 U 142/09, juris), wobei der gewerbliche Vermieter die Abrechnung grundsätzlich jederzeit nachholen und damit den Rückzahlungsanspruch des Mieters zu Fall bringen kann (BGH, Urt. v. 22.9.2010, VIII ZR 285/09; Urt. v. 9. März 2005, VIII ZR 57/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.6.2009, I-24 U 11/09, juris).
  • KG, 22.03.2010 - 8 U 142/09

    Gewerberaummietverhältnis: Anspruch auf Rückzahlung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 10 W 16/11
    Rückzahlung seiner kompletten Vorauszahlungen kann der Mieter nur verlangen, wenn der Vermieter bis zum Ablauf der auch im gewerblichen Mietrecht regelmäßig mit einem Jahr anzusetzenden Abrechnungsfrist keine Nebenkostenabrechnung erteilt hat und das Miet- oder Pachtverhältnis beendet ist (Senat, Urt. v. 8.5.2008, GE 2008, 731 - I - 10 U 8/08; KG, Urt. v. 22.3.2010, 8 U 142/09, juris), wobei der gewerbliche Vermieter die Abrechnung grundsätzlich jederzeit nachholen und damit den Rückzahlungsanspruch des Mieters zu Fall bringen kann (BGH, Urt. v. 22.9.2010, VIII ZR 285/09; Urt. v. 9. März 2005, VIII ZR 57/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.6.2009, I-24 U 11/09, juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 24 U 11/09

    Rechte des Mieters bei Unterbleiben der Nebenkostenabrechnung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 10 W 16/11
    Rückzahlung seiner kompletten Vorauszahlungen kann der Mieter nur verlangen, wenn der Vermieter bis zum Ablauf der auch im gewerblichen Mietrecht regelmäßig mit einem Jahr anzusetzenden Abrechnungsfrist keine Nebenkostenabrechnung erteilt hat und das Miet- oder Pachtverhältnis beendet ist (Senat, Urt. v. 8.5.2008, GE 2008, 731 - I - 10 U 8/08; KG, Urt. v. 22.3.2010, 8 U 142/09, juris), wobei der gewerbliche Vermieter die Abrechnung grundsätzlich jederzeit nachholen und damit den Rückzahlungsanspruch des Mieters zu Fall bringen kann (BGH, Urt. v. 22.9.2010, VIII ZR 285/09; Urt. v. 9. März 2005, VIII ZR 57/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.6.2009, I-24 U 11/09, juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 195/09

    Mietminderung bei negativer Umsatzentwicklung in Gewerbemieträumen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 10 W 16/11
    Hat der Mieter aber - wie hier die Antragsgegnerin - eine formell wirksame Abrechnung erteilt, ist der Abrechnungsanspruch des Mieters erfüllt und die Abrechnung unterliegt dann nur noch einer materiellen Überprüfung im Prozess auf Nachzahlung oder auf Rückforderung überzahlter Betriebskosten nach Maßgabe des § 812 BGB (OLG Düsseldorf, Urt. v. 4.5.2010, I-24 U 195/09, juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 24 U 152/16

    Streitgegenstand bei Geltendmachung der Unwirksamkeit der Nebenkostenabrechnung

    Während der Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher Vorauszahlungen erfordert, dass keine (formell wirksame) Betriebskostenabrechnung vorliegt, setzt der Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens gerade eine Abrechnung voraus (Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2011 - I-10 W 16/11, juris; BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 93/15, juris; Beschluss vom 15.03.2011 - VIII ZR 243/10, juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 20/12

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Mieters bei vorzeitiger Kündigung eines

    Zwar steht dem Mieter grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung seiner geleisteten Vorauszahlungen zu, wenn das Mietverhältnis beendet ist und der Vermieter die Betriebskosten nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten - oder der ansonsten auch im gewerblichen Mietrecht geltenden - Jahresfrist abgerechnet hat (BGH, Urt. v. 22.9.2010, VIII ZR 285/09; Senat, GE 2011, 751 = NZM 2011, 884).
  • AG Berlin-Schöneberg, 02.08.2011 - 15 C 186/11

    Umlagefähigkeit von Gartenpflegekosten für ausschließlich einem Mieter

    Wenn der Vermieter formell ordnungsgemäß abgerechnet hat, erfolgt die materielle Überprüfung der Abrechnung im Prozess auf Nachzahlung oder auf Rückforderung überzahlter Vorschüsse gemäß den Vorschriften der §§ 812 ff. BGB (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2011, I-10 W 16/11, GE 2011, 751).
  • LG Frankenthal, 09.05.2018 - 2 O 10/15

    Gewerberaummiete: Folgen des Wegfalls der Zwangsverwaltung auf die passive

    Zwar ist § 556 Abs. 3 S. 3 BGB bei Gewerberaummietverhältnissen wie gezeigt nicht anwendbar, die Jahresfrist des § 556 Abs. 3 S. 2 BGB für die Abrechnung gilt aber entsprechend und ebenso der Anspruch auf Rückerstattung von Vorauszahlungen nach Ablauf dieser Frist ohne Vorlage einer Nebenkostenabrechnung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.0.32011 zum Az. 10 W 16/11, Rnr 1, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - I-10 W 70/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23666
OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - I-10 W 70/10 (https://dejure.org/2011,23666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2011 - I-10 W 70/10 (https://dejure.org/2011,23666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2011 - I-10 W 70/10 (https://dejure.org/2011,23666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de

    Schriftformklausel; fernliegende Bevollmächtigung eines Sachbearbeiters für mehrere Monate Mietbefreiung

  • ibr-online

    Wer hat Vollmacht in einer Vermiet-AG?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wer hat die Vollmacht in einer Vermieter-AG? (IMR 2011, 362)

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 884
  • ZMR 2011, 629
  • GE 2011, 751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2006 - 10 U 1/06

    Vorrang von nachträglichen mündlichen Individualvereinbarungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 10 W 70/10
    Ein Individualabrede zur Abänderung der Mietzinspflicht wäre zwar ungeachtet der qualifizierten Schriftformklausel im Formularmietvertrag vom 14.12.2006 (Ziff. 16.1, GA 16) wirksam (Oberlandesgericht Düsseldorf , 10. Zivilsenat , ZMR 2007, 35 f m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1999 - 10 U 67/98

    Schadensersatzanspruch aus c.i.c. bei Nichtzustandekommens des angestrebten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 10 W 70/10
    Diese Möglichkeit ist von demjenigen, der Schadensersatzansprüche geltend macht auszuräumen (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, 10. Zivilsenat, ZMR 2000, 23 f, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.02.2011 - 3 U 171/10   

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https://dejure.org/2011,25686
OLG Brandenburg, 07.02.2011 - 3 U 171/10 (https://dejure.org/2011,25686)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2011 - 3 U 171/10 (https://dejure.org/2011,25686)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 3 U 171/10 (https://dejure.org/2011,25686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    Zulässige Vereinbarung einer Umsatzmiete bei Geschäftsraum

  • ibr-online

    Gewerberaum: Vereinbarung Umsatzmiete formularvertraglich möglich!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2011, 751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2011 - 3 U 171/10
    Denn Abreden, die ihrer Art nach nicht der Regelung durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften unterliegen, sondern von den Vertragspartnern festgelegt werden müssen, sind der Inhaltskontrolle entzogen (st. Rspr., s. nur BGH, NJW 2010, S. 150 m.z.w.N.; s. auch Grüneberg in Palandt, BGB 70 Aufl. § 307, Rn. 46; H. P. Westermann in Erman, BGB, 12. Aufl., § 307, Rn. 46).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2011 - 3 U 171/10
    Um eine der Inhaltskontrolle ausnahmsweise zugängliche (Preis) Nebenabrede, also eine Absprache, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann, die also nicht das Ob und den Umfang des Entgelts regelt, sondern als ergänzende Regelungen lediglich die Art und Weise der zu erbringenden Vergütung und/oder etwaige Preismodifikationen zum Inhalt hat (s. BGH, NJW 2010, S. 2789 m.w.N.), handelt es sich bei der angegriffenen Absprache nicht.
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2011 - 3 U 171/10
    Eine Klausel ist überraschend, wenn sie von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht und er mit ihr den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen brauchte (BGHZ 130, S. 19; H. P. Westermann in Erman, BGB, 12. Aufl., § 305 c, Rn. 8).
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