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   OLG Karlsruhe, 23.09.1981 - 6 U 98/80   

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OLG Karlsruhe, 23.09.1981 - 6 U 98/80 (https://dejure.org/1981,5615)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.09.1981 - 6 U 98/80 (https://dejure.org/1981,5615)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. September 1981 - 6 U 98/80 (https://dejure.org/1981,5615)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1983, 67
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02

    Rechte des Erfinders gegenüber dem bösgläubigen Patentinhaber

    Die vom OLG Karlsruhe (GRUR 1983, 67, 70) seiner gegenteiligen Auffassung zugrunde gelegten Erwägungen gehen dahin, daß ein billigenswertes Bedürfnis anzuerkennen sei, den Besitzstand des wahren Berechtigten trotz Ablaufs der Frist für die Geltendmachung des Übertragungsanspruchs jedenfalls dann zu schützen, wenn der Berechtigte den Gegenstand der Erfindung vor Ablauf der Frist im eigenen Betrieb in Benutzung genommen habe; es bestehe dann kein durchgreifendes öffentliches Interesse, den Konflikt zwischen dem formell und dem materiell Erfindungsberechtigten über die andernfalls allein verbleibende unbefristet mögliche Nichtigkeitsklage gegen das Patent zu lösen.
  • OLG Jena, 24.10.2007 - 2 U 62/07

    Ableitung des Vorbenutzungsrechts; Begriff des Erfindungsbesitzes

    Vielmehr hat der Zeuge genau so, wie es den gemeinsamen Absprachen entsprach, den Betrieb der Schuldnerin für seine Tätigkeit genutzt (so auch die ein Vorbenutzungsrecht des Fertigungsbetriebs bejahende Fallgestaltung von OLG Karlsruhe GRUR 1983, 67, 69).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21

    Anspruch auf Übertragung oder Abtretung und Zustimmung zur Umschreibung des

    Insbesondere hat sie das Recht an der dem DE'"XXB" zugrunde liegenden Erfindung und das daraus folgende Recht auf das Patent nicht nach § 15 Abs. 1 S. 2 PatG i.V.m. §§ 398, 413 BGB im Wege einer - grundsätzlich auch hinsichtlich künftiger Erfindungen möglichen (vgl. BGH, GRUR 1957, 485, 487 - Chenillemaschine; OLG Karlsruhe, GRUR 1983, 67, 69 - Flipchart-Ständer; OLG Braunschweig, Urt. v. 16.11.2016, Az.: 2 U 32/15, BeckRS 2016, 127692 Rz. 83; Benkard-Ullmann/Deichfuß, Patentgesetz, 11. Aufl., § 15 Rz. 13; Mes, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 5. Aufl., § 15 Rz. 30; BeckOKPatR-Fitzner, 22. Ed., § 6 Rz. 24) - Vorausverfügung erworben.
  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    Zwar kann grundsätzlich auch derjenige, der eine von einem Dritten gemachte und mitgeteilte Erfindung ausführt, ein Vorbenutzungsrecht erwerben (OLG Karlsruhe, GRUR 1983, 67 (69)), was auch bereits aus § 12 Abs. 1 Satz 4 PatG folgt.
  • LG Düsseldorf, 22.10.2015 - 4c O 41/13

    Kettenkratzförderer

    Diese Definition ist auch auf § 8 Satz 5 PatG übertragbar (der Sache nach ebenso BGH, GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten; OLG Karlsruhe, GRUR 1983, 67 - Flipchart-Ständer).
  • LG Düsseldorf, 29.04.1999 - 4 O 320/97

    Hepatitis-C-Virus II

    Zwar ist anerkannt, daß der (Mit-)Erfinder oder sein Rechtsnachfolger im Verletzungsprozeß jedenfalls vor Ablauf der Vindikationsfristen des § 8 Satz 3 und 4 PatG bzw. des hier - da es sich um ein europäisches Patent handelt - anzuwendenden Art. 11 § 5 Abs. 2 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen (IntPatÜG) gegenüber dem Kläger, der seine Klage auf ein ihm gegenüber unberechtigt erlangtes Patent stützt, den Einwand erheben kann, das Patent sei ihm gegenüber unberechtigt erlangt (vgl. hierzu Benkard/Rogge, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Auflage, § 8 PatG Rdnr. 11; OLG Karlsruhe, GRUR 1983, 67, 69).
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