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   BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02   

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https://dejure.org/2005,1744
BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02 (https://dejure.org/2005,1744)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2005 - X ZR 17/02 (https://dejure.org/2005,1744)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2005 - X ZR 17/02 (https://dejure.org/2005,1744)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage nach Erlöschen des Streitpatents infolge des Ablaufs der Höchstschutzdauer; Erforderlichkeit eines besonderen eigenen Rechtsschutzbedürfnisses des Nichtigkeitsklägers an der Nichtigerklärung des Streitpatents nach seiner ...

  • Judicialis

    PatG (1981) § 14; ; PatG (1981) § 21 Abs. 1 Nr. 4; ; PatG (1981) § 38; ; PatG (1981) § 81

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 81 § 14 § 21 Abs. 1 Nr. 4 § 38
    "Koksofentür"; Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtigkeitsklage nach rechtskräftiger Verurteilung des Nichtigkeitsklägers im Patentverletzungsprozess

  • rechtsportal.de

    PatG (1981) § 81 § 14 § 21 Abs. 1 Nr. 4 § 38
    "Koksofentür"; Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtigkeitsklage nach rechtskräftiger Verurteilung des Nichtigkeitsklägers im Patentverletzungsprozess

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Bezugszeichen im Patentanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 316
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02
    Der Senat vermag aber der Auffassung des Bundespatentgerichts nicht beizutreten, der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund greife durch, dass der Gegenstand des Patents über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgehe (§ 22 Abs. 1 PatG i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG; "unzulässige Erweiterung", sachlich übereinstimmend mit § 13 Abs. 1 Nr. 4 PatG 1978; Art. XI § 3 Abs. 5 IntPatÜG; vgl. zur Anwendbarkeit der §§ 21, 22 PatG 1981 BGHZ 110, 123, 125 - Spleißkammer).

    Denn der Patentinhaber ist nicht gehalten, sämtliche Merkmale eines Ausführungsbeispiels in den Patentanspruch aufzunehmen, um eine zulässige Beschränkung herbeizuführen (Sen.Urt. v. 21.10.2003 - X ZR 220/99, Umdruck S. 21, unter Hinweis auf Sen.Beschl. v. 23.01.1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 126= GRUR 1990, 432, 433 - Spleißkammer).

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02

    "Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02
    Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Offenbarung aus der Sicht eines Fachmanns erkennen ließ, der von den ursprünglichen Unterlagen abweichende Lösungsvorschlag des Patents solle von vornherein vom Schutzbegehren umfasst werden (vgl. zuletzt Sen.Urt. v. 05.07.2005 - X ZR 30/02 - Einkaufswagen II, Umdruck S. 7 f., zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.), d.h. als zur Erfindung gehörend ("gehörig") offenbart sein (vgl. Kraßer, Patentrecht, 5. Aufl. 2004, S. 562 f.).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZR 50/91

    Kenntnis des Prioritätstages des Streitpatents - Bahnstück für eine flexible

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02
    Gegenstand des Patents ist dabei die durch die Patentansprüche definierte Lehre (vgl. Sen.Urt. v. 21.09.1993 - X ZR 50/91, Mitt.
  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 148/00

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Anordnung zum Füllen einer oder

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02
    In diesem Fall ist zwar ein besonderes, eigenes Rechtsschutzbedürfnis des Klägers an der Nichtigerklärung des abgelaufenen Patents erforderlich (st. Rspr.; zuletzt Sen.Urt. v. 22.02.2005 - X ZR 148/00, Umdruck S. 6; Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 2. Aufl. 2005, Rdn. 120, je m.w.N.).
  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 220/99

    Teilweise Nichtigkeit eines Patents betreffend einen Tintenversorgungstank für

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02
    Denn der Patentinhaber ist nicht gehalten, sämtliche Merkmale eines Ausführungsbeispiels in den Patentanspruch aufzunehmen, um eine zulässige Beschränkung herbeizuführen (Sen.Urt. v. 21.10.2003 - X ZR 220/99, Umdruck S. 21, unter Hinweis auf Sen.Beschl. v. 23.01.1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 126= GRUR 1990, 432, 433 - Spleißkammer).
  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02
    Das Wort "besteht" ist hier jedenfalls auch in dem Sinn verwendet, dass der Spannrahmen neben der Federmembran noch weitere Elemente aufweisen kann, wie dies etwa die ein Ausführungsbeispiel wiedergebende Figur 10 der Zeichnungen des Streitpatents zeigt, insbesondere die dort dargestellten Abschnitte 44 und 46. Im Übrigen schränken die Bezugszeichen im Patentanspruch den Schutz nicht auf ein Ausführungsbeispiel ein (vgl. EPA - techn. Beschwerdekammer - T 237/84 ABl. EPA 1987, 309; Ullmann in Benkard, PatG, 9. Aufl. 1993, Rdn. 14 zu § 14 PatG; Busse, PatG, 6. Aufl. 2003, Rdn. 53 zu § 14; Schulte, aaO Rdn. 142 zu § 34; so schon zum früheren Recht BGH, Urt. v. 30.10.1962 - I ZR 46/61, GRUR 1963, 563, 564 - Aufhängevorrichtung).
  • BPatG, 07.12.1992 - 3 Ni 49/91
    Auszug aus BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02
    Dieses kann aber bei einer rechtskräftigen Verurteilung des Nichtigkeitsklägers im Verletzungsstreit vorliegen, weil eine Nichtigerklärung des angegriffenen Patents der im Verletzungsprozess unterlegenen Partei die Möglichkeit eröffnen würde, im Wege der Restitutionsklage gegen ihre Verurteilung vorzugehen (vgl. BPatGE 33, 240 = GRUR 1993, 732; Keukenschrijver, aaO; Schulte, PatG, 7. Aufl. 2005, Rdn. 46 zu § 81; Mes, PatG GebrMG, 2. Aufl. 2005, Rdn. 42 zu § 81 PatG).
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Das Bundespatentgericht hat zu Recht der - auch nach Erlöschen des Streitpatents zulässigen (vgl. Sen.Urt. v. 15.11.2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 316 - Koksofentür) - Nichtigkeitsklage teilweise entsprochen und sie im Übrigen abgewiesen.

    Der Anmelder oder Patentinhaber, der nur noch für eine bestimmte Ausführungsform der angemeldeten Erfindung Schutz begehrt, ist dabei nicht genötigt, sämtliche Merkmale eines Ausführungsbeispiels in den Anspruch aufzunehmen (Sen.Urt. v. 15.11.2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 316, 319 - Koksofentür).

  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Die Nichtigkeitsklage ist auch nach Ablauf der Schutzdauer des Streitpatents weiterhin zulässig, weil die von der Beklagten als Patentverletzerin in Anspruch genommene Klägerin ein Rechtsschutzbedürfnis an der Nichtigerklärung des Streitpatents im angegriffenen Umfang hat (st. Rspr.; vgl. Sen.Urt. v. 19.5.2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; v. 15.11.2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 316 - Koksofentür; zuletzt Sen.Urt. v. 12.9.2006 - X ZR 49/02).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2011 - 20 U 171/10

    Umfang des urheberrechtlichen Schutzes von Werken der Aktionskunst

    Die streitgegenständliche Fotoserie lässt das Aktionskunstwerk - anders als etwa die Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung das Musikwerk (vgl. BGH GRUR 2006, 316- Alpensinfonie) - nicht unberührt, sondern greift mit der dargestellten "Verkürzung" und Akzentuierung in die persönlich geistige Schöpfung tief ein.
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