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   BGH, 03.07.2014 - I ZR 84/13   

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https://dejure.org/2014,40636
BGH, 03.07.2014 - I ZR 84/13 (https://dejure.org/2014,40636)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2014 - I ZR 84/13 (https://dejure.org/2014,40636)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - I ZR 84/13 (https://dejure.org/2014,40636)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Wir zahlen Höchstpreise - Auch bei einer Spitzenstellungswerbung besteht für eine Beweiserleichterung zugunsten des Klägers kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann.

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Zur Beweislast bei Klage gegen Spitzenstellungswerbung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wir zahlen Höchstpreise - Auch bei Spitzenstellungswerbung keine Beweiserleichterung für Kläger, wenn dieser Tatschen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Spitzenstellungswerbung: Wir zahlen Höchstpreise

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Vorgehen gegen Spitzenstellungswerbung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spitzenstellungswerbung - und die Beweislast

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Beweiserleichterung bei einer Spitzenstellungswerbung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Beweiserleichterung bei einer Spitzenstellungswerbung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beweislast bei Behauptung einer Spitzenstellung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beweislast bei Nachweis einer unzulässigen Spitzenstellungswerbung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Wir zahlen Höchstpreise

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Beweiserleichterung bei Spitzenstellungswerbung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Zur Beweislast bei Klage gegen Spitzenstellungswerbung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Zur Beweislast bei Klage gegen Spitzenstellungswerbung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Goldankauf - Höchstpreise für Ihren Schmuck

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine allgemeine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast im Bereich der Alleinstellungs- oder Spitzenstellungswerbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1249
  • MDR 2015, 170
  • GRUR 2015, 186
  • MIR 2014, Dok. 129
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.12.1977 - I ZR 1/76

    Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs im Kreditvermittlungsgewerbe -

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - I ZR 84/13
    Für eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten des Klägers besteht dagegen kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - I ZR 1/76, GRUR 1978, 249, 250 = WRP 1978, 210 - Kreditvermittlung; Urteil vom 7. Juli 1983 - I ZR 119/81, GRUR 1983, 779, 781 = WRP 1983, 675 - Schuhmarkt; Urteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 73/07, GRUR 2010, 352 Rn. 22 = WRP 2010, 636 - Hier spiegelt sich Erfahrung).
  • BGH, 07.07.1983 - I ZR 119/81

    Unzulässigkeit einer Werbebehauptung aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten -

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - I ZR 84/13
    Für eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten des Klägers besteht dagegen kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - I ZR 1/76, GRUR 1978, 249, 250 = WRP 1978, 210 - Kreditvermittlung; Urteil vom 7. Juli 1983 - I ZR 119/81, GRUR 1983, 779, 781 = WRP 1983, 675 - Schuhmarkt; Urteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 73/07, GRUR 2010, 352 Rn. 22 = WRP 2010, 636 - Hier spiegelt sich Erfahrung).
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - I ZR 84/13
    Zwar gilt der Ausschluss neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsrechtszug nicht für unstreitige Tatsachen, auch wenn sie im ersten Rechtszug aus Nachlässigkeit nicht geltend gemacht worden sind (BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 247/06, NJW 2009, 2532 Rn. 15).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07

    Hier spiegelt sich Erfahrung

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - I ZR 84/13
    Für eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten des Klägers besteht dagegen kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - I ZR 1/76, GRUR 1978, 249, 250 = WRP 1978, 210 - Kreditvermittlung; Urteil vom 7. Juli 1983 - I ZR 119/81, GRUR 1983, 779, 781 = WRP 1983, 675 - Schuhmarkt; Urteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 73/07, GRUR 2010, 352 Rn. 22 = WRP 2010, 636 - Hier spiegelt sich Erfahrung).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 54/10

    Kreditkontrolle

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - I ZR 84/13
    Aus Gründen prozessualer Fairness ist es nicht geboten, der Klägerin durch Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht Gelegenheit zu geben, einen auch insoweit sachdienlichen Klageantrag zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 54/10, GRUR 2012, 405 Rn. 16 = WRP 2012, 461 - Kreditkontrolle; Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 85/10, GRUR 2012, 1153 Rn. 15 f. = WRP 2012, 1390 - Unfallersatzgeschäft).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 85/10

    Unfallersatzgeschäft

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - I ZR 84/13
    Aus Gründen prozessualer Fairness ist es nicht geboten, der Klägerin durch Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht Gelegenheit zu geben, einen auch insoweit sachdienlichen Klageantrag zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 54/10, GRUR 2012, 405 Rn. 16 = WRP 2012, 461 - Kreditkontrolle; Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 85/10, GRUR 2012, 1153 Rn. 15 f. = WRP 2012, 1390 - Unfallersatzgeschäft).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2021 - 15 U 6/20

    Ansprüche wegen unrechtmäßiger Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses Verwertung von

    Berufungsinstanz, der unstreitig bleibt, ist jedoch stets zu berücksichtigen (BGH GRUR 2015, 186 - Wir zahlen Höchstpreise; BGH r+s 2015, 212; BGH NJW 2005, 291).
  • KG, 21.06.2019 - 5 U 121/18

    Zum Bestpreis verkaufen

    Auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, die auch im Bereich der Alleinstellungs- und Spitzengruppenwerbung grundsätzlich der Kläger trägt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2014 - I ZR 84/13 -, Rn. 10, juris, Wir zahlen Höchstpreise), kommt es vorliegend nicht an.
  • OLG München, 08.11.2018 - 6 U 454/18

    Irreführende Bewerbung eines Online-Dating-Portals ("Deutschlands größte

    Für eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast besteht allerdings kein Anlass, wenn die Klagepartei die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann (vgl. BGH GRUR 2015, 186 Rn. 10 - Wir zahlen Höchstpreise; BGH, Beschluss vom 19.04.2012, Az.: I ZR 173/11, BeckRS 2012, 13391 Rn. 9 - Bester Preis der Stadt).

    Entgegen dem Dafürhalten des Landgerichts ist die Beklagte nicht gehalten, die maßgeblichen Mitgliederzahlen des von der Klägerin betriebenen Online-Dating-Portals L...Scout24 darzulegen und zu beweisen, da es sich hierbei ersichtlich um solche Tatsachen handelt, die die Klägerin selbst ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann (vgl. BGH a.a.O., GRUR 2015, 186 Rn. 10 - Wir zahlen Höchstpreise; BGH a.a.O., BeckRS 2012, 13391 Rn. 9 - Bester Preis der Stadt).

  • OLG Hamburg, 09.12.2021 - 5 U 180/20

    Hausverkauf zum Höchstpreis - Wettbewerbswidrige Werbung: Werbung eines

    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung in der Werbung verwendete Formulierungen wie "Wir zahlen Höchstpreise" (vgl. BGH GRUR 2015, 186 - Wir zahlen Höchstpreise), "Zum Bestpreis verkaufen" (KG GRUR-RR 2019, 543 Rn. 6 - Bestpreisverkauf), "Höchstpreis für Ihre Immobilie" bzw. "Immobilie zum Höchstpreis verkaufen" (LG Berlin WRP 2020, 789 - Höchstpreis für Ihre Immobilie) oder "Bester Preis der Stadt" (vgl. BGH BeckRS 2012, 13391, Rn. 7 - Bester Preis der Stadt) als Spitzenstellungsbehauptungen angesehen worden.

    Nur wenn auch der Kläger über die entsprechenden Informationen verfügt und es ihm ohne weiteres möglich ist, zur Allein- oder Spitzenstellung der Gegenseite vorzutragen und Beweis anzutreten, bleibt es bei der grundsätzlichen Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (Büscher in Büscher, UWG, 2. Aufl., § 5 Rn. 246; BGH GRUR 2015, 186 Rn. 10 - Wir zahlen Höchstpreise; OLG München BeckRS 2018, 33743 Rn. 71).

  • OLG Bamberg, 25.01.2019 - 3 U 135/17

    Wettbewerbswidrige Alleinstellungswerbung mit Preisgarantie

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2015, 186 Rn. 10) ist auch im Bereich der Alleinstellungs- und Spitzengruppenwerbung keine allgemeine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast anzunehmen.

    Damit schließt sich der Senat ausdrücklich einem Einordnungsansatz des OLG Karlsruhe (GRUR 1994, 134) an (so auch Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG § 5 Rn. 1.250), der auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2015, 186 Rn. 10) nicht als überholt erachtet werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 20 U 123/16

    Voraussetzungen der Werbung mit einer Spitzenstellung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht nämlich auch bei einer Spitzenstellungswerbung für eine Beweiserleichterung zu Gunsten des Klägers kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann (vgl. BGH GRUR 2015, 186 - Wir zahlen Höchstpreise).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2022 - 6 U 161/21

    Irreführende Werbung mit dem Slogan: Die meistverkaufte Matratze

    Für eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der Gläubigerin besteht nur dann kein Anlass, wenn sie die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann (vgl. BGH GRUR 2015, 186 - Wir zahlen Höchstpreise; BGH GRUR 2010, 352 - Hier spiegelt sich Erfahrung).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 4/20

    Patent für eine endoskopische Vorrichtung zur Verursachung von Hämostase

    Neuer unstreitiger Tatsachenvortrag in der Berufungsinstanz ist jedoch stets zu berücksichtigen (BGH GRUR 2015, 186 - Wir zahlen Höchstpreise; BGH r+s 2015, 212; BGH NJW 2005, 291).
  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2016 - 6 O 275/15

    Irreführendes Angebot von Produktschlüsseln ohne Nutzungsrecht

    In solchen Fällen entspricht es dem auch im Prozess geltenden Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB), dass der Beklagte die erforderliche Aufklärung leistet, sofern sie ihm nach den Umständen zuzumuten ist, ihn also eine prozessuale Erklärungspflicht trifft (Bornkamm, aaO Rn. 3.23; BGH, Urteil vom 26.10.2006 - I ZR 97/04 - Regenwaldprojekt II Rn. 31, Urteil vom 20.2.2013 - I ZR 175/11 - Kostenvergleich bei Honorarfactoring Rn 23; Urteil vom 3.7.2014 - I ZR 84/13 - Wir zahlen Höchstpreise Rn. 10, wonach in einem solchen Fall auch eine Umkehr der Beweislast in Betracht kommen kann).
  • LG Frankfurt/Main, 01.06.2016 - 8 O 69/15

    Wettbewerbsverstoß durch Alleinstellungswerbung eines Fensterherstellers

    Für eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten des Klägers besteht dagegen kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann (BGH GRUR 2015, 186 - wir zahlen Höchstpreise).
  • LG Hamburg, 03.12.2020 - 312 O 367/19

    Angabe "Hausverkauf zum Höchstpreis" bei einer Maklerwerbung

  • LG Hamburg, 08.08.2017 - 312 O 176/16

    Irreführende Werbung: Spitzenstellungswerbung für eine Internetseite für

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