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   BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83   

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BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83 (https://dejure.org/1985,705)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1985 - I ZR 135/83 (https://dejure.org/1985,705)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1985 - I ZR 135/83 (https://dejure.org/1985,705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Warenzeichen - Gebrauch - Messestand - Nationales Symbol - Löschung - Sittenwidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826; UWG § 1; WZG § 15, § 24
    "Shamrock III"; Löschung eines Warenzeichens wegen sittenwidriger Behinderung; Voraussetzungen des warenzeichenmäßigen Gebrauchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 435 (Ls.)
  • NJW-RR 1986, 118
  • MDR 1986, 118
  • GRUR 1986, 74
  • GRUR 1986, 79
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.03.1985 - I ZR 111/82

    "Shamrock I"; Verwechslungsgefahr zweier Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83
    In der Sache I ZR 111/82 wurde die Feststellung des Berufungsgerichts, die Verwendung des Symbols auf einem Deckenfries, abwechselnd jeweils mit einer Firmenmarke, könne als warenzeichenmäßiger Gebrauch im Sinne eines Verbandszeichens wirken, nicht beanstandet, aber vom Senat in Anwendung eines in der Terranova-Terrapin-Entscheidung aufgestellten Grundsatzes (GRUR 1977, 719, 724) die Verwechslungsgefahr verneint, weil beim konkreten Gebrauch, nämlich auf als solchen unübersehbar bezeichneten irischen Messeständen und bei "Irischen Wochen", die Herkunft hinreichend klargestellt worden sei.

    Soweit das Berufungsgericht dazu ausführt, dieser Kampf richte sich gegen Eingriffe der irischen Organisation in die der Beklagten zustehenden Zeichenrechte, bezieht es sich ersichtlich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf in der Parallelsache I ZR 111/82, soweit dort eine andere irische Organisation zur Unterlassung des Gebrauchs des grünen Kleeblatts verurteilt worden ist.

    Das Berufungsgericht hätte daher auch insoweit berücksichtigen müssen, daß die irischen Außenhandelsorganisationen, wie der Senat in dem Parallelverfahren I ZR 111/82 anerkannt hat, ein schutzwürdiges Interesse daran haben, im Rahmen des warenzeichenrechtlich verbleibenden Spielraums, also für den nichtwarenzeichenmäßigen Gebrauch auf Messen und irischen Wochen, ihr nationales Symbol, das "Shamrock"-Kleeblatt, zur Präsentation irischer Waren einzusetzen, und daß eine Behinderung und Störung dieses Gebrauchs durch Eintragung einengender Warenzeichen daher nicht als Abwehr zum Schutz einer eigenen rechtswidrig angegriffenen Position, sondern selbst als Angriff auf den schutzwürdigen Besitzstand der Klägerin zu werten ist.

    Der Senat hat zwar im Parallel-Prozeß I ZR 111/82 für den Fall, daß das Shamrock-Symbol auf einem irischen Gemeinschaftsstand, auf einer Fachmesse oder im Rahmen einer Verkaufsveranstaltung der hier erörterten Art verwendet wird, die Verwechslungsgefahr verneint, soweit das Symbol dabei mit weiteren unübersehbaren Hinweisen auf Irland verwendet wird.

  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63

    Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83
    Ebenso entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß ein solcher Anspruch dann gegeben sein kann, wenn auf Seiten des Zeicheninhabers besondere Umstände vorliegen, die die Erwirkung der Zeicheneintragung als sittenwidrig im Sinne der genannten Vorschriften erscheinen lassen (vgl. u.a. BGH GRUR 1967, 304, 305 - Siroset; 1967, 298, 301 - Modess).

    Als solche Umstände hat es die Rechtsprechung insbesondere angesehen, wenn der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Warenzeichen hat eintragen lassen (vgl. BGH GRUR 1967, 490, 492 - Pudelzeichen; 1967, 298, 301 f - Modess; 1980, 110, 112 - Torch).

  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81

    Voraussetzungen und Umfang des wettbewerbsrechtlichen Schutzes -

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83
    Das Berufungsgericht geht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zutreffend davon aus, daß ein auf die §§ 826 BGB, 1 UWG gestützter Anspruch auf Löschung eines eingetragenen Warenzeichens nicht schon damit begründet werden kann, daß der Kläger das Zeichen schon vor der Eintragung des Gegenzeichens des Beklagten benutzt habe (vgl. BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; st. Rspr., zul. BGH GRUR 1984, 210, 211 - AROSTAR).

    Wie der Senat anerkannt hat, kann der Vorbenutzer unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes je nach den gegebenen Umständen auch die Einwilligung zur Löschung des eingetragenen Zeichens verlangen (BGH GRUR 1984, 210, 211 - AROSTAR).

  • BGH, 28.03.1985 - I ZR 127/82

    "Shamrock II"; Sittenwidrigkeit der nicht-warenzeichenmäßigen Benutzung des

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83
    In der Sache I ZR 127/82 richtete sich der Klageantrag unter dem Gesichtspunkt des § 1 UWG gegen den nichtwarenzeichenmäßigen Gebrauch des Shamrock-Symbols.

    Diese Verurteilung hat der Senat jedoch, wie bereits dargelegt, zwischenzeitlich aufgehoben und die Klage, ebenso wie in der Sache I ZR 127/82, in vollem Umfang abgewiesen.

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75

    Torch

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83
    Als solche Umstände hat es die Rechtsprechung insbesondere angesehen, wenn der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Warenzeichen hat eintragen lassen (vgl. BGH GRUR 1967, 490, 492 - Pudelzeichen; 1967, 298, 301 f - Modess; 1980, 110, 112 - Torch).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73

    Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83
    In der Sache I ZR 111/82 wurde die Feststellung des Berufungsgerichts, die Verwendung des Symbols auf einem Deckenfries, abwechselnd jeweils mit einer Firmenmarke, könne als warenzeichenmäßiger Gebrauch im Sinne eines Verbandszeichens wirken, nicht beanstandet, aber vom Senat in Anwendung eines in der Terranova-Terrapin-Entscheidung aufgestellten Grundsatzes (GRUR 1977, 719, 724) die Verwechslungsgefahr verneint, weil beim konkreten Gebrauch, nämlich auf als solchen unübersehbar bezeichneten irischen Messeständen und bei "Irischen Wochen", die Herkunft hinreichend klargestellt worden sei.
  • BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83
    Ebenso entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß ein solcher Anspruch dann gegeben sein kann, wenn auf Seiten des Zeicheninhabers besondere Umstände vorliegen, die die Erwirkung der Zeicheneintragung als sittenwidrig im Sinne der genannten Vorschriften erscheinen lassen (vgl. u.a. BGH GRUR 1967, 304, 305 - Siroset; 1967, 298, 301 - Modess).
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62

    Pudelzeichen

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83
    Als solche Umstände hat es die Rechtsprechung insbesondere angesehen, wenn der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Warenzeichen hat eintragen lassen (vgl. BGH GRUR 1967, 490, 492 - Pudelzeichen; 1967, 298, 301 f - Modess; 1980, 110, 112 - Torch).
  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 15/60
    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83
    Das Berufungsgericht geht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zutreffend davon aus, daß ein auf die §§ 826 BGB, 1 UWG gestützter Anspruch auf Löschung eines eingetragenen Warenzeichens nicht schon damit begründet werden kann, daß der Kläger das Zeichen schon vor der Eintragung des Gegenzeichens des Beklagten benutzt habe (vgl. BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; st. Rspr., zul. BGH GRUR 1984, 210, 211 - AROSTAR).
  • RG, 20.12.1939 - II 101/39

    1. Zur Verwendung fremdsprachlicher Urkunden. 2. Ist das für einen

    Auszug aus BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83
    Zwar lag der Abdruck nur in irischer und englischer Sprache vor, was die Revisionserwiderung im Hinblick auf § 184 GVG rügt, doch war dies, da das Berufungsgericht keine Anordnung im Sinne des § 142 Abs. 3 ZPO getroffen hat und auch die Beklagte auf einer Übersetzung nicht bestanden hat, prozeßrechtlich unschädlich (vgl. RGZ 162, 282 ff.).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Die Absicht, die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einzusetzen, braucht jedoch nicht der einzige Beweggrund zu sein; vielmehr reicht es aus, wenn diese Absicht das wesentliche Motiv war (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1985 - I ZR 135/83, GRUR 1986, 74, 76 f. = WRP 1986, 142 - Shamrock III; GRUR 1998, 412, 414 - Analgin, m.w.N.).

    Unter der Geltung des Warenzeichengesetzes entsprach es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß ein Anspruch auf Löschung eines eingetragenen Warenzeichens nach § 1 UWG, § 826 BGB gegeben sein konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 74 - Shamrock III).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Dieser Tatbestand erfordert neben einer objektiven Eignung des Zeichens, eine Sperrwirkung zu entfalten und als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt zu werden, eine entsprechende Absicht des Anmeldenden (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1985 - I ZR 135/83, GRUR 1986, 74, 76 f. = WRP 1986, 142 - Shamrock III).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt - wenngleich in anderem rechtlichem Zusammenhang - entschieden, daß in der Beeinträchtigung eines im Zusammenhang mit einer Bezeichnung erworbenen wertvollen Besitzstands eine wettbewerbswidrige Behinderung zu sehen ist, wenn sie seitens des Verletzers in Kenntnis der Umstände und ohne zwingende Notwendigkeit vorgenommen wird (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 146/81, GRUR 1984, 210, 211 - AROSTAR; BGH, Urt. v. 10.10.1985 - I ZR 135/83, GRUR 1986, 74, 76 f. - Shamrock III).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1985 - I ZR 29/83   

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https://dejure.org/1985,1710
BGH, 03.04.1985 - I ZR 29/83 (https://dejure.org/1985,1710)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1985 - I ZR 29/83 (https://dejure.org/1985,1710)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1985 - I ZR 29/83 (https://dejure.org/1985,1710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsberatung - Berufsständische Vereinigung - Negativattest - Bindungswirkung - Erlaubnisfreie Tätigkeit

Papierfundstellen

  • GRUR 1986, 79
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.03.1982 - I ZR 98/80

    Rechtsberatung der Deutschen Postgewerkschaft

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 29/83
    Diese vertreten nicht nur die Personen, die in der betreffenden Berufsgruppe derzeit in einem Arbeitsverhältnis stehen, sondern auch die Arbeitslosen und diejenigen, die sich in der Berufsvorbereitung oder im Ruhestand befinden; dennoch fallen die Gewerkschaften regelmäßig unter Art. 1 § 7 RBerG und dürfen innerhalb ihres Aufgabenbereiches ohne besondere Erlaubnis die Rechtsberatung ausüben (vgl. BGHZ 83, 210, 213 f.).

    Zwar ist eine Rechtsberatung ohne Erlaubnis nach Art. 1 § 7 RBerG nur zulässig, wenn die Vereinigung nicht ausschließlich die Interessen einzelner, sondern vor allem ein Gesamtinteresse verfolgt (vgl. BVerwG aaO) und wenn sich ihre Rechtsberatung nur als Teilaufgabe und als Mittel zur Erreichung des Gesamtzwecks darstellt (vgl. BGHZ 83, 210, 214).

  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 147/53

    Unzulässige Rechtsberatung

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 29/83
    Nach der Amtlichen Begründung zu Art. 1 § 7 RBerG (Reichssteuerblatt 1935, 1529) und nach der Rechtsprechung fallen hierunter insbesondere Haus- und Grundbesitzerver eine sowie Mietervereine, und zwar auch dann, wenn sie ihre Mitglieder auch in Einzelangelegenheiten zu beraten pflegen (vgl. BGHZ 15, 315, 318; OLG Celle Anwaltsblatt 1957, 242; OVG Münster JZ 1953, 247 und NJW 1962, 2028; LVG Schleswig Anwaltsblatt 1955, 106; LVG Braunschweig Anwaltsblatt 1958, 158; LG Hof NJW 1959, 2017).
  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 18.68

    Begriff der "berufsstandähnlichen Vereinigung" - Geltung der

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 29/83
    Dabei darf der Zusammenschluß nicht aus schließlich zur Förderung der Interessen einzelner er folgt sein, was jedoch nicht ausschließt, daß die von der Vereinigung entfaltete Tätigkeit mittelbar dem einzelnen Mitglied zugute kommen kann (vgl. BVerwG DÖV 1974, 675 m.N.).
  • BVerwG, 27.08.1962 - V B 37.62

    Anwaltserfordernis bei Einlegung einer Erinnerung gegen eine Kostenrechnung vor

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 29/83
    Nach der Amtlichen Begründung zu Art. 1 § 7 RBerG (Reichssteuerblatt 1935, 1529) und nach der Rechtsprechung fallen hierunter insbesondere Haus- und Grundbesitzerver eine sowie Mietervereine, und zwar auch dann, wenn sie ihre Mitglieder auch in Einzelangelegenheiten zu beraten pflegen (vgl. BGHZ 15, 315, 318; OLG Celle Anwaltsblatt 1957, 242; OVG Münster JZ 1953, 247 und NJW 1962, 2028; LVG Schleswig Anwaltsblatt 1955, 106; LVG Braunschweig Anwaltsblatt 1958, 158; LG Hof NJW 1959, 2017).
  • BGH, 02.06.1959 - VIII ZR 20/59
    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 29/83
    Nach der Amtlichen Begründung zu Art. 1 § 7 RBerG (Reichssteuerblatt 1935, 1529) und nach der Rechtsprechung fallen hierunter insbesondere Haus- und Grundbesitzerver eine sowie Mietervereine, und zwar auch dann, wenn sie ihre Mitglieder auch in Einzelangelegenheiten zu beraten pflegen (vgl. BGHZ 15, 315, 318; OLG Celle Anwaltsblatt 1957, 242; OVG Münster JZ 1953, 247 und NJW 1962, 2028; LVG Schleswig Anwaltsblatt 1955, 106; LVG Braunschweig Anwaltsblatt 1958, 158; LG Hof NJW 1959, 2017).
  • BGH, 28.01.1969 - VI ZR 231/67

    Nichtigkeit einer Zession wegen Gesetzesverstoßes - Ansprüche auf Ersatz der

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - I ZR 29/83
    Hierbei könnte es sich um ein dem Beklagten erteiltes Negativattest handeln, das - ähnlich wie die Erteilung einer Genehmigung - ein die ordentlichen Gerichte bindender Verwaltungsakt ist (vgl. BGH Urt. v. 28.1. 1969 - VI ZR 231/67, NJW 1969, 922, 923 ff. - LM Nr. 17 zu § 1 RBerG Bl. 2 ff.).
  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 27/14

    Erbbaurechtsvertrag mit einer niedersächsischen Gemeinde: Unwirksamkeit wegen

    Ein Bescheid mit diesem Inhalt steht der Erteilung der Genehmigung gleich, wenn der Genehmigungsvorbehalt - wie hier - allein öffentlichen Interessen dient (BGH, Urteil vom 15. März 1951 - IV ZR 9/50, BGHZ 1, 294, 302; Urteil vom 28. Januar 1969 - VI ZR 231/67, NJW 1969, 922, 923; Urteil vom 3. April 1985 - I ZR 29/83, WM 1985, 1405; Urteil vom 22. September 2009 - XI ZR 286/08, NJW 2010, 144 Rn. 17; Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 7/12, WM 2013, 798 Rn. 11).
  • KG, 23.11.2017 - 23 U 124/14

    Impressumspflicht für Diensteanbieter im Internet: Angabe einer mit automatisch

    Denn ein Verwaltungsakt, der verbindlich festlegte, dass das Impressum der Beklagten den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG entspreche, könnte die ordentlichen Gerichte nur binden, wenn er von der hierfür allein zuständigen Behörde erlassen worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.1985 - I ZR 29/83 Rn. 14; Urt. v. 28.01.1969 - VI ZR 231/67).
  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 286/08

    Sog. Negativattest als Genehmigung; Verwaltungsakt über die Entbehrlichkeit einer

    Allerdings kann ein sogenanntes Negativattest, d.h. eine durch Verwaltungsakt getroffene Entscheidung der zuständigen Behörde, dass das ihr mitgeteilte Rechtsgeschäft keiner Genehmigung bedarf, einer Genehmigung gleichgestellt werden, wenn der gesetzliche Genehmigungsvorbehalt ausschließlich dem Schutz öffentlicher und nicht dem Schutz privater Interessen dient (BGHZ 1, 294, 302 f. ; 44, 325, 327 ; 76, 242, 246 f. ; BGH, Urteile vom 28. Januar 1969 - VI ZR 231/67, NJW 1969, 922, 924 unter II.2.b) und vom 3. April 1985 - I ZR 29/83, WM 1985, 1405; MünchKomm/Schramm, BGB, 5. Aufl., vor § 182 Rn. 29; Staudinger/Gursky, BGB (2004), Vorbem. zu §§ 182 ff. Rn. 59).

    Ein Negativattest hat dann die gleiche Bedeutung wie die Erteilung der Genehmigung und bindet die ordentlichen Gerichte (BGH, Urteile vom 28. Januar 1969 - VI ZR 231/67, NJW 1969, 922, 924 f. und vom 3. April 1985 - I ZR 29/83, WM 1985, 1405).

    Dies gilt zunächst für die Umstände, die für die Abgrenzung zwischen einem Verwaltungsakt und einer bloßen Rechtsauskunft (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Januar 1969 - VI ZR 231/67, NJW 1969, 922, 925) oder einer behördlichen Bescheinigung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. April 1985 - I ZR 29/83, WM 1985, 1405) von Bedeutung sind.

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 104/01

    Rechtsberatung durch Automobilclub

    Eine solche liegt dann vor, wenn die Vereinigung auf der Grundlage der gleichen oder ganz ähnlichen wirtschaftlichen oder sozialen Stellung ihrer Mitglieder zur Wahrnehmung der für diese Stellung bezeichnenden wirtschaftlichen oder sozialen Interessen gebildet worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 3.4.1985 - I ZR 29/83, GRUR 1986, 79, 80 - Mietrechtsberatung; BVerwG DVBl 1983, 1249, 1250).

    Danach sind insbesondere Mietervereine als auf ähnlicher Grundlage errichtete Vereinigungen im Sinne der genannten Bestimmung anzusehen (vgl. BGH GRUR 1986, 79, 80 - Mietrechtsberatung; Chemnitz/Johnigk aaO Rdn. 721-723, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 249/92

    Verstoß der Geltendmachung der Ansprüche von Nichtmitgliedern einer

    Dies kann man dahin interpretieren, daß der Senat angesichts der geringen Mitgliederzahl des Kl. das Merkmal "Vereinigung" schon nicht erfüllt sieht, so daß es auf die Frage nicht ankommt, ob bei größerer Mitgliederzahl eine berufsstandsähnliche Organisation vorläge; die knappen Ausführungen des Nichtannahmebeschlusses können aber auch bedeuten, daß der II. Zivilsenat sich die enge Auffassung des Berufungsgerichts nicht zu eigen gemacht hat (vgl. auch BGH-Urt. v. 3.4. 1985, I ZR 29/83, WM 1985, 1405 f.).
  • OLG Hamburg, 28.04.2005 - 3 U 230/04

    Postwurfsendung des Mietervereins an Nichtmitglieder - Rechtsberatung im

    Hierunter fallen schon nach der Gesetzbegründung und im Anschluss daran nach ständiger Rechtsprechung insbesondere Mietervereine, und zwar auch dann, wenn sie ihre Mitglieder auch in Einzelangelegenheiten zu beraten pflegen (BGH GRUR 1986, 79 - Mietrechtsberatung m. w. Nw.).
  • OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 184/03

    Wettbewerbsverstoß eines Wettbewerbsverbandes: Rechtsberatung für einzelne

    Eine berufsstandsähnliche Vereinigung i.S.v. Art. 1 § 7 RBerG liegt dann vor, wenn die Vereinigung auf der Grundlage der gleichen oder ganz ähnlichen wirtschaftlichen oder sozialen Stellung ihrer Mitglieder zur Wahrnehmung der für diese Stellung bezeichnenden wirtschaftlichen oder sozialen Interessen gebildet worden ist (BGH, GRUR 1986, 79, 80 - Mietrechtsberatung; GRUR 2004, 253, 254 - Rechtsberatung durch Automobilclub).
  • OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 184/04

    Verstoß gegen die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes durch Rechtsberatung

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