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   OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18   

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https://dejure.org/2018,18494
OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18 (https://dejure.org/2018,18494)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.2018 - 6 U 60/18 (https://dejure.org/2018,18494)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 6 U 60/18 (https://dejure.org/2018,18494)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Lieferung von Waren mit einem von einem Mitbewerber verwendeten Logo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    BAKTAT oder SUNTAT - Wem gehört die Sonne?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wer darf das sog. Sonnenlogo zum Vertrieb von türkischen Lebensmitteln verwenden?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Wer darf das sog. Sonnenlogo zum Vertrieb von türkischen Lebensmitteln verwenden?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    BAKTAT oder SUNTAT - Wem gehört die Sonne? - OLG Köln entscheidet Streit um Sonnenlogo bei türkischen Lebensmitteln.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 18
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11

    Hard Rock Cafe

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Vielmehr hat er angenommen, dass nunmehr der individualrechtliche Schutz aus dem Markenrecht und der lauterkeitsrechtliche Schutz nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nebeneinander bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 15.08.2013 - I ZR 188/11, BGHZ 198, 159 - Hard Rock Cafe).

    aa) Die Anspruchsgrundlage ist zu prüfen, weil der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gestützt auf die Irreführung nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG und auf § 3 Abs. 3 UWG keine unterschiedlichen Streitgegenstände, sondern nur alternative rechtliche Begründungen darstellen (so wohl auch: BGHZ 198, 159 - Hard Rock Cafe).

    Maßgeblich ist dabei, ob anhand objektiver Indizien ein solcher Vorsatz festgestellt werden kann (vgl. BGHZ 198, 159 - Hard Rock Cafe).

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 194/15

    Richtlinie 66/402/EWG; Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 Buchst. a; ZPO § 253 Abs. 2

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2017 - I ZR 194/15, GRUR 2017, 537 - Konsumgetreide, mwN).

    Abweichendes kann gelten, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst oder der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (vgl. BGH, GRUR 2017, 537 - Konsumgetreide, mwN).

    Die Bejahung der Bestimmtheit setzt in solchen Fällen allerdings grundsätzlich voraus, dass sich das mit dem selbst nicht hinreichend klaren Antrag Begehrte im Tatsächlichen durch Auslegung unter Heranziehung des Sachvortrags des Klägers eindeutig ergibt und die betreffende tatsächliche Gestaltung zwischen den Parteien nicht in Frage gestellt ist, sondern sich der Streit der Parteien ausschließlich auf die rechtliche Qualifizierung der angegriffenen Verhaltensweise beschränkt (BGH, GRUR 2017, 537 - Konsumgetreide, mwN).

  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 241/14

    Baumann II - Marken- und Wettbewerbsrecht: Vermeidung von Wertungswidersprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es der Rechtsprechung des BGH und der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum entspricht, bei der Anwendung der lauterkeitsrechtlichen Vorschriften zum Schutz vor Herkunftstäuschungen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 2 UWG im Einzelfall Wertungswidersprüche zum Markenrecht zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2016 - I ZR 241/14, GRUR 2016, 965 - Baumann II, mwN aus Literatur und Rechtsprechung).

    Auch muss der Grundsatz der zeichenrechtlichen Priorität berücksichtigt werden (vgl. BGH, GRUR 2016, 965 - Baumann II).

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 71/12

    Markenverletzung: Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Zwar ist eine Erstbegehungsgefahr bereits zuvor aufgrund der Eintragung der entsprechenden die Wort-/Bildmarke in das Markenregister durch die Antragsgegner entstanden (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2014 - I ZR 71/12, GRUR 2014, 382 Rn. 30 - REAL-Chips, mwN), die der angegriffenen Verwendung entspricht.
  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 65/12

    Wettbewerbsverstoß in der Internet-Werbung: Irreführung über einen akademischen

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Die Beurteilung, ob eine Werbung irreführend ist, richtet sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr diese angegriffene Nutzung des Zeichens aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2013 - I ZR 65/12, GRUR 2014, 494Rn. 14 - Diplomierte Trainerin, mwN; Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 182/14 WRP 2016, 590 - durchgestrichener Preis II).
  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    So hat der Senat beispielsweise angenommen, dass notwendige Recherchen auch bei Überschreitung der Monatsfrist nicht dringlichkeitsschädlich sind (vgl. Senat, Urteil vom 25.07.2014 6 U 197/13, WRP 2014, 1085 - L-Thyrox).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    An der bisherigen Rechtsprechung, nach der die durch eine bestimmte Kennzeichnung hervorgerufene Irreführung über die betriebliche Herkunft allein nach den Grundsätzen des Markenrechts zu beurteilen war (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2001 - I ZR 138/99, BGHZ 149, 191, 195 f. - shell.de), hat der BGH aufgrund der ins deutsche Recht umgesetzten Bestimmung des Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG nicht mehr festgehalten.
  • BGH, 10.06.2010 - I ZR 42/08

    Praxis Aktuell

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Der Umstand, dass es sich bei der beanstandeten Bezeichnung um eine eingetragene Marke handelt, spielt für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung keine Rolle und ist insbesondere kein Indiz dafür, dass die Marke unter den konkreten Umständen nicht irreführend benutzt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.2010 - I ZR 42/08, GRUR 2011, 85 - Praxis Aktuell, mwN).
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel -

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Die Beurteilung, ob eine Werbung irreführend ist, richtet sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr diese angegriffene Nutzung des Zeichens aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2013 - I ZR 65/12, GRUR 2014, 494Rn. 14 - Diplomierte Trainerin, mwN; Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 182/14 WRP 2016, 590 - durchgestrichener Preis II).
  • OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 197/16

    Unterlassungsansprüche eines Modeunternehmens wegen Nachahmung einer Jeans

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
    Als grundsätzlich unschädlich nimmt der Senat es dabei in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 13.05.2015 - 6 W 16/15, juris; Urteil vom 14.07.2017 - 6 U 197/16, juris) an, wenn der Antragsteller nicht mehr als einen Monat seit der Kenntnisnahme von dem Verstoß zugewartet hat.
  • OLG Köln, 13.05.2015 - 6 W 16/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Untersagung der Verwendung einer anderen Taxi-App als

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 93/12

    Baumann

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 135/11

    Duff Beer

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2017 - 6 U 142/15

    Gescheiterte Markenübertragung aufgrund in Vollmacht nicht ausgeschlossenes

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10

    Delan

  • LG Dortmund, 27.04.2020 - 10 O 5/20
    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht geklärte Fragen zu entscheiden sind oder sonstige Gründe dazu führen, dass die Interessen des Antragstellers, eine Entscheidung im Rahmen des Eilrechtsschutzes zu treffen, zurücktreten (OLG Köln GRUR-RR 2019, 18).
  • LG Köln, 10.09.2019 - 31 O 354/18
    Nachdem die Beklagten gegen die Fassung der Anträge keine Einwände erhoben haben, kann zur Begründung Bezug genommen werden auf die Erwägungen des OLG Köln in dem zugehörigen einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 31 O 28/18 = 6 U 60/18, veröffentlicht in GRUR-RR 2019, 18), denen die Kammer sich anschließt.

    Hierzu hat das OLG Köln in der bereits zitierten Entscheidung (GRUR-RR 2019, 18) wie folgt ausgeführt:.

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