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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10.NW   

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VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10.NW (https://dejure.org/2010,17631)
VG Neustadt, Entscheidung vom 16.12.2010 - 4 K 939/10.NW (https://dejure.org/2010,17631)
VG Neustadt, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 4 K 939/10.NW (https://dejure.org/2010,17631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 69 GewO, § 70 Abs 1 GewO, § 70 Abs 3 GewO, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 40 VwGO
    Vergabeentscheidung über die Zulassung eines Autoskooter Fahrgeschäfts zu einer Messe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Neubewerbers auf eine Zugangschance zu einem Volksfest bei gleicher Attraktivität und gleicher Qualität des Warenangebotes; Anforderungen an die Ausgestaltung und verfahrensmäßige Absicherung der Zugangschance

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kuseler Herbstmesse 2010: Ablehnung eines Autoskooter-Fahrgeschäfts rechtswidrig

Papierfundstellen

  • GewArch 2011, 211
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2008 - 6 B 11067/08

    Antrag eines Auto-Skooter-Betriebs auf Teilnahme an Mayener Lukasmarkt 2008

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10
    Dem Veranstalter kommt im Übrigen ein weiter Gestaltungs- und Ermessenspielraum zu (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2008, 477).

    Der konzeptionelle Gestaltungsspielraum schließt auch die Festlegung von sachlich gerechtfertigten Auswahlkriterien für den Fall eines Bewerberüberhangs ein (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2006, 786; OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2008, 477).

    Ein Rechtsgrundsatz, wonach vorrangig nur nach Attraktivität ausgewählt werden darf, ergibt sich weder aus § 70 Abs. 3 GewO noch aus den Grundrechten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2008, 477).

    Auch das in § 8 Nr. 5 c) MS genannte Merkmal "bekannt und bewährt" stellt prinzipiell ein von der Rechtsprechung anerkanntes Differenzierungskriterium dar (OVG Rheinland-Pfalz LKRZ 2008, 477; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2006 - 6 S 1508/04 -, juris).

    Eine Auswahlentscheidung, der ein System zugrunde liegt, das Neubewerbern oder Wiederholungsbewerbern, die nicht kontinuierlich auf dem Markt vertreten waren, weder im Jahre der Antragstellung noch in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine greifbare Zulassungschance einräumt, bewegt sich nicht mehr innerhalb der Ermessensgrenzen des § 70 Abs. 3 GewO (BVerwG, NVwZ 1984, 585, OVG Rheinland-Pfalz LKRZ 2008, 477).

    Die von der Beklagten angeführten Gründe beziehen sich zwar auf die Auswahlkriterien "Attraktivität des Geschäfts" in § 8 Nr. 5 a) MS und "Größe des Geschäfts" in § 8 Nr. 5 d) MS, beruhen aber auf einer teilweise nicht zutreffenden und teilweise nicht hinreichenden Tatsachenfeststellung (vgl. zu diesem Erfordernis: OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2008, 477).

  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05

    Vergabe eines Standplatzes auf einem nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10
    Das dem Veranstalter in § 70 Abs. 3 GewO eingeräumte Ermessen ist durch die Vorschrift selbst insoweit begrenzt, als eine Ausschließung von Bewerbern nur bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes erlaubt ist (vgl. BVerwG NVwZ 1984, 585; NVwZ-RR 2006, 786).

    Der konzeptionelle Gestaltungsspielraum schließt auch die Festlegung von sachlich gerechtfertigten Auswahlkriterien für den Fall eines Bewerberüberhangs ein (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2006, 786; OVG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2008, 477).

    Die in § 8 Nr. 5 a) und b) MS genannten Kriterien der Attraktivität des Geschäfts und der Art und Qualität des Waren- und Leistungsangebots sind ebenso sachbezogen und sachgerecht (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2006, 786; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02. Juli 2010 - 4 B 643/10 -, juris) wie die Kriterien der Größe des Geschäfts und der benötigten Anschlusswerte sowie der Lage der Stromanschlüsse des zu belegenden Standplatzes (§ 8 Nr. 5 c MS).

  • VG Braunschweig, 12.09.2007 - 1 A 88/07

    Betriebsübernahme; Bewährtheit; Markt; Marktfreiheit; Marktstand; Neubewerber;

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10
    Nicht genügend ist insoweit die Möglichkeit, eine Zulassungschance nur durch eine höhere Attraktivität als bekannte und bewährte Mitbewerber zu erreichen (OVG Niedersachsen, NJW 2003, 531; VG Braunschweig NVwZ-RR 2008, 391, Braun, NVwZ 2009, 747, 749).

    Auch wenn dem Veranstalter insoweit ein gewisser Gestaltungsspielraum hinsichtlich des zeitlichen Turnus und einer bestimmten Quote zu berücksichtigender Neubewerber zukommt, kann er die Auswahl zwischen Stammteilnehmer und Neubewerber nicht nach freiem Ermessen bestimmen, sondern muss Kriterien nennen, die für jeden Bewerber voraussehbar eine reale Zulassungschance eröffnen (so auch VG Gießen, Beschluss vom 08. März 2006 - 8 G 245/06 -, juris; Braun NVwZ 2009, 747, 750; zum erkennbaren zeitlichen Turnus und zum Rotations- oder Losverfahren s. VG Braunschweig, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 A 88/07 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10
    Indessen kann das Feststellungsbegehren sachdienlicherweise auch auf die Rechtswidrigkeit der ablehnenden Bescheide beschränkt werden (vgl. BVerwG, DVBl 2000, 120; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2006 - 6 S 1508/04 -, juris).

    Auch das in § 8 Nr. 5 c) MS genannte Merkmal "bekannt und bewährt" stellt prinzipiell ein von der Rechtsprechung anerkanntes Differenzierungskriterium dar (OVG Rheinland-Pfalz LKRZ 2008, 477; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2006 - 6 S 1508/04 -, juris).

  • VG Neustadt, 31.08.2009 - 4 L 857/09

    Vorläufiger Rechtsschutz - Vergabe von Standplätzen auf einem Jahrmarkt

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10
    Die Kammer stellte mit Beschluss vom 31. August 2009 - 4 L 857/09.NW - (juris) die formelle Fehlerhaftigkeit der Ablehnungsentscheidung der Beklagten fest und äußerte auch Zweifel an der materiellen Rechtmäßigkeit der Standplatzvergabe an die Beigeladene, lehnte den Antrag der Klägerin aber wegen der Kürze des bis zum Beginn der Veranstaltung verbleibenden Zeitraums ab.

    Darin hat der Stadtrat der Beklagten als für die Vergabe der Standplätze auf der Herbstmesse zuständiges Organ (s. den Beschluss der Kammer vom 31. August 2009 - 4 L 857/09.NW -, juris ; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 11 A 11462/99.OVG -) in Nr. 5 Kriterien für die Auswahl zwischen konkurrierenden Bewerbern mit gleichartigem oder ähnlichem Angebot festgelegt.

  • VG Mainz, 16.02.2009 - 6 K 560/08

    Rechtsschutz gegen Nichtzulassung eines Rundfahrgeschäfts zum Volksfest

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10
    Art. 12 GG und Art. 3 GG sowie der in § 70 Abs. 1 GewO verankerte Grundsatz der Marktfreiheit schränken den Gestaltungsspielraum des Veranstalters jedoch ein (vgl. VG Mainz, GewArch 2010, 313).

    Nicht zu beanstanden ist zwar, dass die Beklagte eine Gewichtung der genannten Merkmale in § 8 Nr. 5 a) - d) MS nicht vorgenommen hat (vgl. VG Mainz, GewArch 2010, 313).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09

    Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10
    Hierbei handelt es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufsausübung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2009 - 6 S 99/09 -, juris; Braun, NVwZ 2009, 747, 749).

    Dieser umfasst die Festlegung des für die Veranstaltung verfügbaren Platzes sowie die räumliche und branchenmäßige Aufteilung des verfügbaren Raumes (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2009 - 6 S 99/09 -, juris; Storr in: Pielow, BeckOK GewO, Stand Oktober 2010, § 70 GewO Rdnr. 22).

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10
    Die Durchführung eines Vorverfahrens nach § 68 VwGO war entbehrlich, da der Verwaltungsakt sich schon vor Ablauf der Widerspruchsfrist erledigt hatte (vgl. BVerwG, NVwZ 2000, 63).

    Eine Klagefrist musste die Klägerin nicht einhalten, denn die Fortsetzungsfeststellungsklage ist nicht an die Fristen der §§ 74 Absatz 1 bzw. 58 Abs. 2 VwGO gebunden (BVerwG NVwZ 2000, 63).

  • VG Gießen, 08.03.2006 - 8 G 245/06

    Schausteller erreicht nochmalige Entscheidung der Stadt über die Zulassung zur

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10
    Auch wenn dem Veranstalter insoweit ein gewisser Gestaltungsspielraum hinsichtlich des zeitlichen Turnus und einer bestimmten Quote zu berücksichtigender Neubewerber zukommt, kann er die Auswahl zwischen Stammteilnehmer und Neubewerber nicht nach freiem Ermessen bestimmen, sondern muss Kriterien nennen, die für jeden Bewerber voraussehbar eine reale Zulassungschance eröffnen (so auch VG Gießen, Beschluss vom 08. März 2006 - 8 G 245/06 -, juris; Braun NVwZ 2009, 747, 750; zum erkennbaren zeitlichen Turnus und zum Rotations- oder Losverfahren s. VG Braunschweig, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 A 88/07 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2000 - 11 A 11462/99

    Erforderlichkeit einer förmlichen Satzung für Vergaberichtlinien für die

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 939/10
    Darin hat der Stadtrat der Beklagten als für die Vergabe der Standplätze auf der Herbstmesse zuständiges Organ (s. den Beschluss der Kammer vom 31. August 2009 - 4 L 857/09.NW -, juris ; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 11 A 11462/99.OVG -) in Nr. 5 Kriterien für die Auswahl zwischen konkurrierenden Bewerbern mit gleichartigem oder ähnlichem Angebot festgelegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89

    Auswahl von Marktbewerbern bei Platzmangel - Bevorzugung von Altbewerbern -

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01

    Möglichkeit der Verhinderung einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 4 B 643/10

    Einstweilige Anordnung im Hinblick auf die Zulassung zu einer Kirmes;

  • VG Gießen, 30.09.2009 - 8 K 4528/08

    Zulassung eines Autoscooters zu einem Jahrmarkt

  • VG Würzburg, 26.11.2008 - W 2 K 08.1003

    Zulassung zu einem Volksfest (Kiliani); Fortsetzungsfeststellungsklage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - 1 A 749/06

    Beschlagnahme eines als Schlüsselanhänger benutzten Taschenmessers und eines

  • VGH Hessen, 29.11.1993 - 8 TG 2735/93

    Rechtsweg bei Streit um Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

  • VG Neustadt, 27.08.2010 - 4 L 875/10

    Kuseler Herbstmesse: Schaustellerin unterliegt im Eilverfahren

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03

    Anspruch auf Zulassung zu einem Frühjahrsmarkt unter Berücksichtigung des

  • VG Neustadt, 23.05.2003 - 7 K 1661/02

    Klage gegen die Nichtzulassung als Schausteller mit einem Kinderkarussel zur

  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von

  • OVG Hamburg, 04.11.1986 - Bf VI 12/86
  • BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage,

  • VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 10.706

    I. Die Mitwirkung eines Schaustellers als Generalpächter auf Behördenseite bei

    Art. 12 GG und Art. 3 GG sowie der in § 70 Abs. 1 GewO verankerte Grundsatz der Marktfreiheit schränken den Gestaltungsspielraum des Veranstalters ein (VG Neustadt/Weinstraße, U.v. 16.12.2010, Az.: 4 K 939/10.NW, GewArch 2011, 211).
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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 21.01.2011 - 5 K 321/10.DA   

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https://dejure.org/2011,17547
VG Darmstadt, 21.01.2011 - 5 K 321/10.DA (https://dejure.org/2011,17547)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21.01.2011 - 5 K 321/10.DA (https://dejure.org/2011,17547)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21. Januar 2011 - 5 K 321/10.DA (https://dejure.org/2011,17547)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GewArch 2011, 211
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.01.2011 - 5 K 321/10
    (...) Nach alledem kann aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht auf das Bedürfnisprinzip verzichtet werden, für das das Bundesverwaltungsgericht in über dreißigjähriger Rechtsprechung den treffenden Grundsatz geprägt hat: So wenig Waffen wie möglich "ins Volk" (vgl. BVerwGE 49, 1 - ständige Rechtsprechung).".
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.01.2011 - 5 K 321/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist im Falle des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (BVerwG, Urt. v. 16.05.2007 - 6 C 24/06 - NVwZ 2007, 1201 [1202]; Urt. v. 13.12.1994 - 1 C 31.92 - NVwZ-RR 1995, 525 [526]).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.01.2011 - 5 K 321/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist im Falle des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (BVerwG, Urt. v. 16.05.2007 - 6 C 24/06 - NVwZ 2007, 1201 [1202]; Urt. v. 13.12.1994 - 1 C 31.92 - NVwZ-RR 1995, 525 [526]).
  • VG Darmstadt, 27.06.2019 - 5 K 1357/16

    Waffenbesitzkarte

    Das Gericht stützt sich zur Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Regelmäßigkeit auf die Gesetzesbegründung (amtl. Begründung zu § 14 WaffG, BT-Drs. 14/7758, S. 63; so bereits VG Darmstadt, U. v. 21.01.2011 - 5 K 321/10.DA - juris, Rn. 18 ).
  • VG Darmstadt, 19.10.2017 - 5 K 1987/15
    Das Gericht stützt sich zur Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Regelmäßigkeit auf die Gesetzesbegründung (amtl. Begründung zu § 14 WaffG, BT-Drs. 14/7758, S. 63; so bereits VG Darmstadt, U. v. 21.01.2011 - 5 K 321/10.DA - juris, Rn. 18 ).

    Insofern ist eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Beobachtung eines längeren Zeitraums vorzunehmen (vgl. VG Darmstadt, U. v. 21.01.2011 - 5 K 321/10.DA - juris, Rn.18 ).

  • VG Schwerin, 10.04.2019 - 7 B 510/19

    Widerruf der Waffenbesitzkarten eines Sportschützen mangels waffenrechtlichen

    Ein mit einer solchen Regelmäßigkeit manifestiertes waffenrechtliches Bedürfnis für Sportschützen setzte einen nachhaltigen sportlichen Leistungswillen voraus (vgl. das Urteil des Bayerischen VG München vom 21. Juli 1999 - M 7 K 98.4096 -, juris Rdnr. 24 m. w. Nachw.); nach der amtlichen Gesetzesbegründung (zitiert im Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 21. Januar 2011 - 5 K 321/10.DA -, GewArch 2011, S. 211) ist eine regelmäßige Sportausübung in der Regel dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal im Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht; diese "Ankerzahlen" sind auch in Nr. 14.2.1 der u. a. das Beurteilungsermessen des Antragsgegners bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bindenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 5. März 2012 (BAnz. Nr. 47a vom 22. März 2012) - WaffVwV - übernommen.
  • VG Arnsberg, 16.11.2018 - 8 K 1665/17
    Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom einen 21. Januar 2011 - 5 K 321/10.DA.
  • VG Neustadt, 27.02.2019 - 5 K 1327/18

    Bedürfnis für eine Waffe zum sportlichen Schießen

    (vgl. auch Nr. 14.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz - WaffVwV - Gade, Waffengesetz, 2. Auflage 2018, § 14 Rn. 12; Heinrich, in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Auflage 2015, § 14 Rn. 2a; VG Darmstadt, Urteil vom 21. Januar 2011 - 5 K 321/10.DA -, juris).
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