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   BGH, 18.04.2007 - 2 StR 589/06   

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https://dejure.org/2007,10281
BGH, 18.04.2007 - 2 StR 589/06 (https://dejure.org/2007,10281)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2007 - 2 StR 589/06 (https://dejure.org/2007,10281)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2007 - 2 StR 589/06 (https://dejure.org/2007,10281)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher; Notwendigkeit der Feststellung eines vorsätzlichen Ausnutzens des Fehlens der Fähigkeit zu sexueller Selbstbestimmung bei der Tatbegehung durch das Gericht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HRRS 2007 Nr. 489
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.08.2013 - 3 StR 222/13

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (fehlende Fähigkeit zur sexuellen

    Dementsprechend hat sich auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - allerdings in nicht tragenden Erwägungen - geäußert (BGH, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 589/06 und vom 20. Juli 2010 - 4 StR 304/10).
  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 286/14

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen bei entgegenstehendem Willen des Opfers

    Zwar wird in der Literatur und in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - allerdings nur in nicht tragenden Erwägungen - vereinzelt vertreten, nur einverständlich vorgenommene sexuelle Handlungen könnten den Tatbestand des § 182 Abs. 3 StGB erfüllen (Fischer, StGB, 61. Aufl., § 182 Rn. 11; BGH, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 589/06 und vom 20. Juli 2010 - 4 StR 304/10).
  • BGH, 20.07.2010 - 4 StR 304/10

    Vergewaltigung (Beleg des Gewalteinsatzes); sexueller Missbrauch einer

    Im Übrigen spricht der Gesamtzusammenhang der einzelnen Taten eher dagegen, dass die sexuellen Handlungen des Angeklagten einverständlich geschehen sind, wie es § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB a.F. voraussetzt (vgl. BGH Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 589/06 - Rn. 2).
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