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BGH, 23.04.2014 - 5 StR 143/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 261 StPO
Unzutreffende Annahme einer strafschärfend berücksichtigten geplanten und vorbereiteten Vorgehensweise bei der Tötung eines Neugeborenen durch die Mutter - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Wirkung der Planung und Vorbereitung der Tat im Vorhinein bei Fassen des Tatentschlusses unmittelbar vor der Tat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 213
Strafschärfende Wirkung der Planung und Vorbereitung der Tat im Vorhinein bei Fassen des Tatentschlusses unmittelbar vor der Tat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- HRRS 2014 Nr. 539
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.09.2014 - 5 StR 258/14
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim Totschlag (unzureichend begründete …
Frühere, über die anfängliche Verheimlichung der Schwangerschaften hinausgehende, vorwerfbare Planungen sind nicht erkennbar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. April 2014 - 5 StR 143/14) und lassen sich auch nicht dem Nachtatverhalten entnehmen.