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   BGH, 22.09.2021 - 3 StR 441/20   

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https://dejure.org/2021,44366
BGH, 22.09.2021 - 3 StR 441/20 (https://dejure.org/2021,44366)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2021 - 3 StR 441/20 (https://dejure.org/2021,44366)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2021 - 3 StR 441/20 (https://dejure.org/2021,44366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des Anspruchs auf Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung des Anspruchs auf Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung des Anspruchs auf Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    NSU-Verfahren: BGH verwirft Anhörungsrüge von Zschäpe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HRRS 2022 Nr. 35
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.2020 - 3 StR 233/19

    Verwerfung der Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - 3 StR 441/20
    Danach kommt es nicht darauf an, dass das Revisionsgericht schon im Grundsatz nicht gehalten ist, vor der Entscheidung über das Rechtsmittel auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (s. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 StR 233/19, juris Rn. 3 mwN).

    Mangels Gehörsverstoßes sind sie im Rahmen der Entscheidung über den Rechtsbehelf nach § 356a StPO ohnehin unbeachtlich (s. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 StR 233/19, juris Rn. 4 mwN).

  • BGH, 30.10.2019 - 3 StR 318/19

    Unzulässige Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - 3 StR 441/20
    Eine Gegenvorstellung gegen ein solches Erkenntnis ist deshalb nicht statthaft (s. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 3 StR 318/19, juris Rn. 3 mwN).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Bundesgerichtshof in dem angegriffenen Beschluss vom 22. September 2021 über die Anhörungsrüge nachvollziehbar darauf abstellt, es erschließe sich nicht, wie die von der Beschwerdeführerin begehrte Auslegung des unionsrechtlichen Begriffs der "kriminellen Vereinigung" durch den Gerichtshof der Europäischen Union zur Bewertung der Stärke des Tatinteresses hätte beitragen können (vgl. BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 22. September 2021 - 3 StR 441/20 -, Rn. 8).
  • BGH, 07.03.2024 - 3 StR 160/22
    Überdies ist das Revisionsgericht nicht gehalten, vor der Entscheidung über das Rechtsmittel auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (s. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2020 - 3 StR 233/19, juris Rn. 3 mwN; vom 22. September 2021 - 3 StR 441/20, juris Rn. 7).

    Unabhängig davon wären mangels Gehörsverletzung derartige isolierte Verfassungsverstöße im Rahmen der Entscheidung über den Rechtsbehelf des § 356a StPO ohnehin unbeachtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2021 - 3 StR 441/20, juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 192/18

    Verwerfung der Anhörungsrüge eines Einziehungsbeteiligten

    Unabhängig davon wäre ein solcher Verfassungsverstoß mangels Gehörsverletzung im Rahmen der Entscheidung über den Rechtsbehelf des § 356a StPO ohnehin unbeachtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2021 - 3 StR 441/20, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 05.03.2024 - StB 65/23

    Verwerfung der Gehörsrüge

    Sie wären mangels Gehörsverletzung im Rahmen der Prüfung des Rechtsbehelfs des § 33a StPO ohnehin unbeachtlich (vgl. - entsprechend zu § 356a StPO - BGH, Beschluss vom 22. September 2021 - 3 StR 441/20, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 15.06.2023 - 1 StR 83/20

    Anhörungsrüge

    Soweit die Verurteilte geltend macht, der Senat sei für eine verfahrensbeendende Entscheidung nicht zuständig gewesen und habe deshalb Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, ist die Anhörungsrüge bereits unzulässig; § 356a StPO ermöglicht nicht die Beanstandung einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2021 - 3 StR 441/20 Rn. 8 und vom 20. November 2019 - 2 StR 589/18 Rn. 3).
  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 113/22

    Verwerfung der Gegenvorstellung gegen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss

    Das Revisionsgericht kann diese Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (BGH, Beschlüsse vom 22. September 2021 - 3 StR 441/20, juris Rn. 10; vom 9. April 2020 - 3 StR 14/20, juris Rn. 2 mwN).
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