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   OLG Hamm, 27.06.2013 - I-22 U 165/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18410
OLG Hamm, 27.06.2013 - I-22 U 165/12 (https://dejure.org/2013,18410)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.2013 - I-22 U 165/12 (https://dejure.org/2013,18410)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - I-22 U 165/12 (https://dejure.org/2013,18410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Rangrücktritt, Genehmigung, Treu und Glauben, Formzwang, formfreies Geschäft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Rangrücktritt, Genehmigung, Treu und Glauben, Formzwang, formfreies Geschäft

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 177; 311 b ErbbauV §§ 10; 27; 28
    Zum Anspruch des Grundstückseigentümers auf Rangrücktritt bei Bestellung eines Erbbaurechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des Grundstückseigentümers gegenüber einem Dienstbarkeitsberechtigten bei Bestellung eines Erbbaurechts; Auswirkungen eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts auf ein davon abhängiges formfreies Geschäft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Anspruch des zur Bestellung eines Erbbaurechts verpflichteten Grundstückseigentümers auf Rangrücktritt des Dienstbarkeitsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des Grundstückseigentümers gegenüber einem Dienstbarkeitsberechtigten; Anspruch auf Rangrücktritt gegenüber einem noch zu bestellenden Erbbaurecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbbaurecht: Wann besteht ein Anspruch auf Rangrücktritt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei fehlender Sicherstellung der Dienstbarkeit nach Beendigung des Erbbaurechts kein Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Rangrücktritt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 324
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.09.1989 - V ZR 1/88

    Durch Vorvertrag begründete Verpflichtung zur Genehmigung eines Hauptvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2013 - 22 U 165/12
    Bei bestehender Verpflichtung zur Genehmigung eines Vertrages kann es gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Verpflichtete geltend macht, der Vertrag sei unwirksam geworden, weil er die Genehmigung verweigert habe (Anschluss an BGH, Urt. v. 29.09.1989, V ZR 1/88, BGHZ 108, 380).

    Denn er bliebe gleichwohl verpflichtet, unverzüglich auf Verlangen des Berechtigten am Abschluss eines Vertrages gleichen Inhalts mitzuwirken und würde lediglich unter Berufung auf eine formale Rechtsposition zum Schaden des Berechtigten - mithin rechtsmissbräuchlich - eine Leistung verweigern, die er alsbald doch erbringen müsste (so ausdrücklich BGH, Urt. v. 29.09.1989, V ZR 1/88, juris, Rn. 16, BGHZ 108, 380 = NJW 1990, 508; vgl. auch Schilken; in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 177 Rn. 17 a.E.).

  • BGH, 15.02.1974 - V ZR 47/72

    Anspruch auf Austausch von Wegerechten - Verlegung einer Dienstbarkeit auf

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2013 - 22 U 165/12
    Der Bundesgerichtshof hat dies in einer älteren Entscheidung verneint, da bei Erlöschen des Erbbaurechts aus dem Entschädigungsanspruch nach § 27 Abs. 1 ErbbauRG eine Versteigerung des Grundstücks mit der Folge stattfinden könne, dass der Entschädigungsanspruch gem. § 28 ErbbauRG an erster Rangstelle besteht, was wiederum zur Folge hat, dass dann (zwangsläufig) nachrangige Dienstbarkeiten erlöschen (BGH, Urt. v. 15.02.1974, V ZR 47/72, BeckRS 1974, 00180 = DNotZ 1974, 692).
  • BGH, 22.03.1991 - V ZR 318/89

    Vereinbarung mit Dritten - Grundstückskaufvertrag - Rechtliche Einheit -

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2013 - 22 U 165/12
    Hierbei genügt, dass nur eine der Parteien einen solchen Willen erkennen lässt und ihn die andere Partei anerkennt oder wenigstens hinnimmt (vgl. BGH, Urt. v. 22.03.1991, V ZR 318/89, juris, Rn. 12, NJW-RR 1991, 1031 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.01.1992 - V ZR 213/90

    Zulässigkeit eines Erbbaurechts für eine Golfanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2013 - 22 U 165/12
    Unter dem in der Erbbaurechtsverordnung und im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht näher umschriebenen Begriff des Bauwerks ist nach allgemeiner Meinung eine unter Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache zu verstehen (vgl. BGH, Urt. v. 10.01.1992, V ZR 213/90, juris, Rn. 24, BGHZ 117, 19 = NJW 1992, 1681 mit weiteren Nachweisen; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1 ErbbauRG Rn. 7).
  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 273/90

    Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2013 - 22 U 165/12
    Das dafür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis liegt schon vor, wenn das streitige Rechtsverhältnis womöglich über den gegenwärtigen Prozess hinaus zwischen den Parteien Bedeutung gewinnen kann (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 21.02.1992, V ZR 273/90, juris, Rn. 9 mit weiteren Nachweisen, NJW 1992, 1897).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98

    Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2013 - 22 U 165/12
    Ebenso wenig reicht - entgegen der Auffassung des Landgerichts - für sich genommen die einseitige Abhängigkeit des Vertrages über das Greenkeeping von dem beurkundungsbedürftigen Vertrag, wie sie in der Laufzeit des Vertrages über das Greenkeeping zum Ausdruck kommt (vgl. insoweit BGH, NJW 2000, 951; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 311b Rn. 32 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.06.2002 - VII ZR 321/00

    Formbedürftigkeit eines von einem Grundstückskaufvertrag abhängigen Bauvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 27.06.2013 - 22 U 165/12
    Denn erst bei einer Abhängigkeit des Grundstücksgeschäfts vom formfreien Geschäft besteht Anlass, zur Wahrung der Funktionen des § 313 Satz 1 BGB a.F. das Formgebot auf das formfreie Geschäft auszudehnen (vgl. insoweit BGH, DNotZ 2002, 944).
  • OLG Stuttgart, 25.11.2021 - 19 U 25/21

    Anspruch auf Nachgenehmigung eines notariellen Vermächtniserfüllungsvertrags

    Er verstößt daher gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn er sich auf die Verweigerung der Genehmigung und die daraus folgende Unwirksamkeit des Vertrages beruft, denn er bliebe gleichwohl verpflichtet, unverzüglich auf Verlangen des Berechtigten am Abschluss eines Vertrages gleichen Inhalts mitzuwirken und würde lediglich unter Berufung auf eine formale Rechtsposition zum Schaden des Berechtigten - mithin rechtsmissbräuchlich - eine Leistung verweigern, die er alsbald doch erbringen müsste (vgl. dazu auch OLG Hamm Urt. v. 27.6.2013 - 22 U 165/12, BeckRS 2013, 12960).
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