Rechtsprechung
BFH, 24.04.2007 - I R 35/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AO § 233a; ; EStG § 10d Abs. 1 Satz 5; ; KStG § 8 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 233
Steuerherabsetzung auf Null; Verzinsung - datenbank.nwb.de
Verzinsung nach Herabsetzung der festgesetzten Steuern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 6 K 211/05
- BFH, 24.04.2007 - I R 35/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.08.2006 - I R 10/06
Verzinsung bei Unterschiedsbetrag von Null
Auszug aus BFH, 24.04.2007 - I R 35/06
Das entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der eine Verzinsung sogar dann in Betracht kommt, wenn eine Steuer zunächst auf Null festgesetzt wurde und die später erfolgende Erhöhung anderweitiger Bemessungsgrundlagen durch einen hinzutretenden Verlustrücktrag ausgeglichen wird (Senatsurteil vom 9. August 2006 I R 10/06, BFHE 214, 101, BStBl II 2007, 82).
- BFH, 26.11.2008 - I R 50/07
Berechnung von Zinsen bei Änderung einer Steuerfestsetzung, bei der ein …
Diese Vorschrift behandelt den Fall, in dem eine Steuerfestsetzung z.B. im Hinblick auf einen erstmals berücksichtigten Verlustrücktrag geändert wird; sie bestimmt dazu, dass die Zinsen auf die zuvor festgesetzte Steuer sich nicht mindern, soweit sie auf die Zeit vor dem Beginn des Zinslaufs für den Verlustrücktrag (§ 233a Abs. 2a AO) entfallen (vgl. dazu Senatsurteile vom 9. August 2006 I R 10/06, BFHE 214, 101, BStBl II 2007, 82; vom 24. April 2007 I R 35/06, BFH/NV 2007, 1619). - BFH, 11.02.2009 - X B 134/08
Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Verzinsung bei …
So hat der BFH in seinem Urteil vom 9. August 2006 I R 10/06 (BFHE 214, 101, BStBl II 2007, 82) --ausgehend davon, dass § 233a Abs. 2a und Abs. 7 AO Sonderregelungen enthält, wenn die Steuerfestsetzung u.a. auf der Berücksichtigung eines Verlustabzugs nach § 10d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes beruht-- festgestellt, dass eine Verzinsung dann in Betracht kommt, wenn eine Steuer zunächst auf Null festgesetzt wird und die dann vorgenommene Erhöhung der Bemessungsgrundlage durch einen hinzutretenden Verlustausgleich ausgeglichen wird (zustimmend BFH-Urteil vom 24. April 2007 I R 35/06, BFH/NV 2007, 1619).