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   BGH, 20.12.2001 - I ZR 152/99   

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https://dejure.org/2001,3908
BGH, 20.12.2001 - I ZR 152/99 (https://dejure.org/2001,3908)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2001 - I ZR 152/99 (https://dejure.org/2001,3908)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - I ZR 152/99 (https://dejure.org/2001,3908)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Einzelhandel - Unlauterer Wettbewerb - Schadensschätzung - Geheimhaltung

  • Judicialis

    UWG § 7 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 1 3
    Umfang des Auskunftsanspruchs wegen Wettbewerbsverstößen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch auf Offenlegung des Umsatzes?

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 138/78

    Goldenen Karte I

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - I ZR 152/99
    Mit Recht weist die Revision darauf hin, daß sich der Auskunftsanspruch bei Wettbewerbsverstößen im allgemeinen nicht auf den erzielten Umsatz richtet, weil diese Angabe für die gebotene Schadensschätzung nur von untergeordneter Bedeutung ist und es sich um besonders sensible Angaben handelt, an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht (vgl. BGH, Urt. v. 27.11.1964 - Ib ZR 23/63, GRUR 1965, 313, 315 = WRP 1965, 104 - Umsatzauskunft; Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 138/78, GRUR 1981, 286, 288 = WRP 1981, 265 - Goldene Karte I; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 38 Rdn. 18 f.; Großkomm.UWG/Köhler, vor § 13 Rdn. B 422; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl. UWG Rdn. 405).
  • BGH, 27.11.1964 - Ib ZR 23/63
    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - I ZR 152/99
    Mit Recht weist die Revision darauf hin, daß sich der Auskunftsanspruch bei Wettbewerbsverstößen im allgemeinen nicht auf den erzielten Umsatz richtet, weil diese Angabe für die gebotene Schadensschätzung nur von untergeordneter Bedeutung ist und es sich um besonders sensible Angaben handelt, an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht (vgl. BGH, Urt. v. 27.11.1964 - Ib ZR 23/63, GRUR 1965, 313, 315 = WRP 1965, 104 - Umsatzauskunft; Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 138/78, GRUR 1981, 286, 288 = WRP 1981, 265 - Goldene Karte I; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 38 Rdn. 18 f.; Großkomm.UWG/Köhler, vor § 13 Rdn. B 422; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl. UWG Rdn. 405).
  • OLG Hamburg, 18.08.2005 - 5 U 135/04

    Stimmenimitator

    Der Auskunftsanspruch bei Wettbewerbsverstößen erstreckt sich ausnahmsweise dann auch auf die erzielten Umsätze, wenn sich der Verletzer in einem regional beschränkten Umfeld vorsätzlich an eine konkrete Wettbewerbsmaßnahme eines Konkurrenten anlehnt und gezielt auf diese Bezug nimmt (Abgrenzung zu BGH NJOZ 2002, 1993, 1994 - Auskunftsanspruch über erzielte Umsätze).
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