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   BGH, 29.04.1958 - I ZR 56/57   

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BGH, 29.04.1958 - I ZR 56/57 (https://dejure.org/1958,580)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1958 - I ZR 56/57 (https://dejure.org/1958,580)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1958 - I ZR 56/57 (https://dejure.org/1958,580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 2112 (Ls.)
  • MDR 1958, 749
  • GRUR 1959, 31
  • DB 1958, 980
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 29.04.1958 - I ZR 56/57
    Die oben erörterte Handlungsweise der Beklagten zu 1) stellt sich nach dem festgestellten Sachverhalt mindestens als ein bedingtvorsätzlicher widerrechtlicher Eingriff in den Bereich des Geschäftsbetriebes der Klägerin im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar (BGHZ 3, 271 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] ).
  • RG, 28.10.1924 - II 685/23

    Unlauterer Wettbewerb.

    Auszug aus BGH, 29.04.1958 - I ZR 56/57
    Stellt eine unlautere Wettbewerbshandlung zugleich eine unerlaubte Handlung dar, dann unterliegt nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts jeder dieser Ansprüche der eigenen Verjährung nach der Vorschrift des § 21 UWG und § 852 BGB, es sei denn, daß sich der Anspruch aus unerlaubter Handlung auf die Verletzung einer nur im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aufgestellten Schutzvorschrift (§ 823 Abs. 2 BGB) gründet; in diesem Falle soll die für dieses Schutzgesetz gegebene besondere Verjährungsregelung auch für die Verjährung des Anspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB maßgebend sein (RGZ 109, 272, 279; RG in GRUR 1939, 557, 562; 1940, 572, 575; DR 1940, 2176, 2177; 1942, 1064).
  • BGH, 17.06.1953 - VI ZR 51/52

    Widerrufsanspruch bei Beleidigungen

    Auszug aus BGH, 29.04.1958 - I ZR 56/57
    Ein solcher setzt (BGH in NJW 1952, 413 [OLG Celle 18.01.1952 - 8 U 228/52] ; BGHZ 10, 104) eine Beeinträchtigung der Klägerin zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung in dem Sinne voraus, daß die beanstandeten Behauptungen der Beklagten zu 1) eine ständig sich erneuernde Quelle der geschäftlichen Störung der Klägerin bilden.
  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 29.04.1958 - I ZR 56/57
    Gegen die Erhebung einer solchen Feststellungsklage gegenüber den Beklagten zu 2) und 3) besteht zudem noch das in BGHZ 2, 250, 254 [BGH 06.06.1951 - II ZR 24/50] erörterte Bedenken.
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    § 823 Abs. 2 BGB ist im Streitfall nicht allein deshalb anwendbar, weil eine lauterkeitsrechtliche Vorschrift zugleich Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1959 - I ZR 56/57, GRUR 1959, 31, 34 = WRP 1958, 307 - Feuerzeug als Werbegeschenk, mwN).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Verletzt ein solches Verhalten, insbesondere ein Wettbewerbsverstoß, dagegen zugleich eine dieser Vorschriften, so unterliegt allerdings nach der von der Rechtslehre gebilligten Auffassung der Rechtsprechung grundsätzlich jeder der Ansprüche der für ihn geltenden besonderen Verjährung nach § 21 UWG bzw. § 852 BGB (RGZ 149, 114, 117; RG GRUR 1939, 557, 562; RG DR 1942, 1064; BGH GRUR 1959, 31, 33 - Feuerzeug als Werbegeschenk).

    Anders liegt es dagegen im Falle des § 823 Abs. 2 BGB, wenn bereits das diese Blankettnorm ausfüllende Schutzgesetz oder eine zu ihm ergangene gesonderte Haftungsnorm an die Verletzung eine Schadensersatzpflicht knüpft (RG GRUR 1940, 375, 378; BGH GRUR 1959, 31, 34 - Feuerzeug - m.w.Nachw.; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl. § 21 Anm. 4; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 3. Aufl. Kap. 115 II Abs. 2; Tetzner, UWG, 2. Aufl. § 21 Anm. 1; von Godin-Hoth, Wettbewerbsrecht Anm. 4 zu § 21 UWG).

    Die im Urteil vom 29. April 1958 (GRUR 1959, 31, 34) vertretene entgegengesetzte Auffassung kann nicht mehr aufrechterhalten werden.

  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Hinzuzufügen ist den Ausführungen des Berufungsgerichts insoweit nur, daß § 21 UWG erst recht dann anzuwenden ist, wenn eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB in Frage steht und als Schutzvorschrift nur eine Bestimmung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Betracht kommt (BGH aaO; BGH GRUR 1959, 31, 34 - Feuerzeug als Werbegeschenk).
  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 195/81

    Intermarkt II

    Verletzt ein Wettbewerbsverhalten zugleich einen Tatbestand des UWG und eine der Vorschriften der §§ 823 Abs. 1, 824 oder 826 BGB, so unterliegt grundsätzlich jeder der Ansprüche der für ihn geltenden besonderen Verjährung nach § 21 UWG bzw. § 852 BGB (RGZ 149, 114, 117; BGH GRUR 1959, 31, 33 = WRP 1958, 302 - Feuerzeug als Werbegeschenk; BGHZ 36, 252, 254/55 - Gründerbildnis m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1976 - III ZR 110/74

    Honorarforderung wegen anwaltlicher Tätigkeit - Vertragswidriges Verhalten eines

    Die uneingeschränkte Übernahme eines solchen Strafgedinges ist zwar in Wettbewerbsprozessen notwendig, wenn eine Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden soll (BGHZ 1, 241, 248; BGH GRUR 1959, 31, 33; DB 1964, 259; NJW 1962, 1390, 1392).
  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Ferner ist in GRUR 1959, 31 - "Feuerzeug" ausgesprochen worden, daß die aus besonderen Anlässen geschehene unentgeltliche Abgabe von Gebrauchsartikeln an Kunden dann nicht als wettbewerbswidrig anzusehen ist, wenn diese Gegenstände nach ihrem Wert und der ganzen Art der bestehenden Geschäftsbeziehungen nicht geeignet erscheinen, den Kunden in seinen geschäftlichen Entschließungen unsachlich zu beeinflussen.

    Es ist hierbei von der Rechtsprechung auszugehen, daß bei jedem Handeln in Wettbewerbsabsicht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der Beklagte solange keine Bedenken tragen wird, das beanstandete Wettbewerbsmittel bei sich bietender Gelegenheit wiederum anzuwenden, als nicht sein späteres Verhalten sichere Garantien zugunsten des oder der Verletzten bietet (BGH in GRUR 1955, 342, 345; GRUR 1959, 31, 33).

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Vielmehr ist seine wettbewerbsrechtliche Beurteilung bislang von Umfang, Intensität und Wirkung dieser Maßnahme abhängig gemacht worden (vgl. etwa RG GRUR 1936, 810 - Diamantine; 1938, 207 - Persil; RGZ 160, 385 - Lockenwickler; BGHZ 23, 365 - Suwa; GRUR 1957, 363 - Sunil; GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt; GRUR 1959, 31 - Feuerzeug; GRUR 1959, 544 - Modenschau; BGHZ 43, 278 - Kleenex; GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1968, 649 - Aschenbecher; vgl. ferner Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 9. Aufl., Anm. 91 ff zu § 1 UWG).
  • BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 60/62

    Rechtsmittel

    Vielmehr ist hierfür eine durch Strafgedinge gesicherte Unterlassungsverpflichtung notwendig (BGH GRUR 1959, 31, 33 - Feuerzeug als Werbegeschenk; 1955, 342, 345 - Rheinpfalz).
  • OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen;

    Da die Kunden - wie ausgeführt - in einer Vertragsbeziehung zur Antragsgegnerin mit eigener Leistungsverpflichtung stehen, verliert die Aufmerksamkeitswerbung an Gewicht, zumal Geschenke zur derartigen hervorgehobenen Anlässen wie Geburtstagen an sich nicht unüblich sind (vgl. BGH, GRUR 1959, 31 - Feuerzeug).
  • BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69

    Lichdi-Center

    Bei unentgeltlichen Zuwendungen hat es dabei die Rechtsprechung in erster Linie auf den Anlaß, die Person des Gebers und Empfängers, den Wert und Zweck der Zuwendung sowie die Art und Weise der Verteilung abgestellt (vgl. BGH GRUR 59, 31/32 - Feuerzeug als Werbegeschenk; 67, 254/255 - Waschkugel; 67, 202/203 - Gratisverlosung).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60

    Deutsche Miederwoche

  • BGH, 15.01.1969 - I ZR 24/67

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Zugabeverordnung (ZugabeVO) -

  • BGH, 24.05.1967 - Ib ZR 106/65

    Herstellung von Ölfeuerungsanlagen - Anspruch auf Schadensersatz - Verstoß gegen

  • BGH, 29.01.1964 - Ib ZR 110/62

    Rechtsfolgen einer Prozesserklärung im Eilverfahren für das Hauptverfahren -

  • BGH, 05.06.1962 - I ZR 51/61

    Rechtsmittel

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