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   OLG Hamm, 11.01.2011 - I-15 W 495/10   

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https://dejure.org/2011,11135
OLG Hamm, 11.01.2011 - I-15 W 495/10 (https://dejure.org/2011,11135)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.2011 - I-15 W 495/10 (https://dejure.org/2011,11135)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - I-15 W 495/10 (https://dejure.org/2011,11135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Erlöschen eines vormerkungsgesicherten Anspruchs - Wiederaufladen einer Vormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62 Abs. 1; GBO § 18; GBO § 71
    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 209
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10
    Grundlage der Regelung des § 62 FamFG ist die Rechtsprechung des BVerfG, das in Abkehr von der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache eine Beschwerdeeinlegung nicht mehr als zulässig angesehen hatte (vgl. BGHZ 139, 254 = NJW 1998, 2829; 109, 108 = NJW 1990, 1418; NJW 1984, 54), aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) abgeleitet hat, dass bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ein trotz Eintritt der Erledigung der Maßnahme fortbestehendes Rechtsschutzinteresse des Betroffenen zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Maßnahme bejaht werden muss.

    Aus gutem Grund hat es deshalb der BGH (BGHZ 109, 108 = NJW 1990, 1418) unter Geltung des FGG abgelehnt, die "Signalwirkung" einer solchen Entscheidung für etwaige künftige selbständige Folgeverfahren als hinreichende Grundlage eines fortbestehenden Rechtsschutzinteresses anzuerkennen.

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10
    In einer weiteren Senatsentscheidung vom 5.12.2001 hat das BVerfG (BVerfGE 104, 220 = NJW 2002, 2456) das aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitete Rechtsschutzbedürfnis für eine feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der erledigten Maßnahme immer dann zwingend bejaht, wenn eine Maßnahme zu einem tief greifenden Grundrechtseingriff führt.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10
    In der Entwicklung seiner Rechtsprechung hat das BVerfG dies zunächst in Fällen angenommen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der nach der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (NJW 1997, 2146; NJW 1999, 273 - betr. eine Durchsuchung nach § 304 StPO; NJW 1998, 2432 - betr. eine vorläufige Unterbringungsgenehmigung nach § 70 h FGG).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10
    In der Entwicklung seiner Rechtsprechung hat das BVerfG dies zunächst in Fällen angenommen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der nach der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (NJW 1997, 2146; NJW 1999, 273 - betr. eine Durchsuchung nach § 304 StPO; NJW 1998, 2432 - betr. eine vorläufige Unterbringungsgenehmigung nach § 70 h FGG).
  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10
    Grundlage der Regelung des § 62 FamFG ist die Rechtsprechung des BVerfG, das in Abkehr von der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache eine Beschwerdeeinlegung nicht mehr als zulässig angesehen hatte (vgl. BGHZ 139, 254 = NJW 1998, 2829; 109, 108 = NJW 1990, 1418; NJW 1984, 54), aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) abgeleitet hat, dass bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ein trotz Eintritt der Erledigung der Maßnahme fortbestehendes Rechtsschutzinteresse des Betroffenen zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Maßnahme bejaht werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 3 Wx 250/09

    Fortsetzungsfeststellungsgesuch gegen eine erfüllte Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10
    Nach § 62 Abs. 1 FamFG, dessen Anwendung für das Grundbuchverfahren nicht ausgeschlossen ist und der deshalb in Ermangelung einer eigenständigen Regelung im Grundbuchverfahren prinzipiell Anwendung findet (OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 116 = NJW-RR 2010, 1105 = Rpfleger 2010, 261), spricht das Beschwerdegericht, wenn sich die angefochtene Entscheidung in der Hauptsache erledigt hat, auf Antrag aus, dass die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat, wenn der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat.
  • BGH, 05.05.1983 - V BLw 1/82

    Grundstückskaufvertrag - Genehmigungsbehörde - Landwirtschaftsgericht -

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 495/10
    Grundlage der Regelung des § 62 FamFG ist die Rechtsprechung des BVerfG, das in Abkehr von der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache eine Beschwerdeeinlegung nicht mehr als zulässig angesehen hatte (vgl. BGHZ 139, 254 = NJW 1998, 2829; 109, 108 = NJW 1990, 1418; NJW 1984, 54), aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) abgeleitet hat, dass bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ein trotz Eintritt der Erledigung der Maßnahme fortbestehendes Rechtsschutzinteresse des Betroffenen zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Maßnahme bejaht werden muss.
  • KG, 09.11.2015 - 19 UF 121/15

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens hinsichtlich einer nach

    Denn das Feststellungsinteresse muss maßgeblich auf einem Vollzug der in der Entscheidung getroffenen Anordnung und nicht auf der Entscheidung selbst beruhen; es muss also zu einem effektiven Eingriff gekommen sein (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 11.1.2011 - I-15 W 495/10, 15 W 495/10 -, jurisRdNr. 9).
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