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   OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - I-24 U 98/04   

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https://dejure.org/2005,6197
OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - I-24 U 98/04 (https://dejure.org/2005,6197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2005 - I-24 U 98/04 (https://dejure.org/2005,6197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - I-24 U 98/04 (https://dejure.org/2005,6197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 323 a.F.; ; BGB § 535; ; BGB § 812

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 323 a.F.; BGB § 535; BGB § 812
    Verantwortlichkeit des Mietkäufers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übernahmebestätigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übernahmebestätigung: Verantwortlichkeit des Mietkäufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 36/03

    Schadensersatzpflicht des Leasingnehmers bei unrichtiger Übernahmebestätigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 24 U 98/04
    Der Mietkäufer ist wie ein Leasingnehmer für die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übernahmebestätigung verantwortlich; der Lieferant ist insoweit nicht Erfüllungsgehilfe des Mietverkäufers (Anschluss an BGH MDR 2005, 201 = ZMR 2005, 38).

    Wie bereits oben zu B. I. ausgeführt, kann dem Mietverkäufer gegenüber dem Mietkäufer wie einem Leasinggeber gegenüber einem Leasingnehmer (insoweit sind die rechtlichen Ausgangspunkte und Interessenlagen gänzlich vergleichbar) ein Schadensersatzanspruch zustehen, wenn ihm infolge der unrichtigen Übernahmebestätigung des Mietkäufers ein Schaden entstanden ist (vgl. neuerdings BGH ZMR 2005, 38 und ferner BGH a. a. O. zum Leasingvertrag; vgl. auch OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1142 = BB 1997, 544).

    Ein diesem nach § 278 BGB zuzurechnendes Verschulden kommt deshalb nicht in Betracht (BGH ZMR 2005, 38; vgl. ferner Senat OLGR 2004, 267; ZMR 2004, 670 = OLGR 2004, 3).

    Bestätigt der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Übernahme des Leasingobjekts, so liegt dessen Schaden in der Auszahlung des Kaufpreises für das Mietobjekt an den Lieferanten, der den Anspruch des Leasinggebers auf Rückzahlung des Kaufpreises nicht erfüllen kann (BGH ZMR 2005, 38).

    Demgegenüber könnte den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den Folgen einer unrichtigen Übernahmebestätigung zu entnehmen sein, dass der Schaden erst eintritt, wenn der Lieferant insolvent geworden ist und deshalb weder Lieferungs-, noch Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche realisiert werden können (vgl. BGH ZMR 2005, 38 unter Hinweis auf BGH WM 1987, 1131).

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 117/86

    Ansprüche des Leasingnehmers bei teilweiser Übergabe der Leasingsache (Übergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 24 U 98/04
    Sie enthält kein Schuldanerkenntnis, sondern bürdet dem Mietkäufer nur die Beweislast für die von ihm behauptete Unrichtigkeit der Erklärung auf (vgl. BGH WM 1987, 1131 = NJW 1988, 204 für den vergleichbaren Fall der unrichtigen Übernahmeerklärung eines Leasingnehmers; ferner OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, OLGR 2004, 397).

    Die Beklagte hat nach dem Hinweis des Senats auf die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufgeführten Grundsätze (BGH WM 1987, 1131) in der mündlichen Verhandlung ihren Ersatzanspruch auf die von der Klägerin veranlasste Kaufpreiszahlung gestützt.

    Demgegenüber könnte den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den Folgen einer unrichtigen Übernahmebestätigung zu entnehmen sein, dass der Schaden erst eintritt, wenn der Lieferant insolvent geworden ist und deshalb weder Lieferungs-, noch Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche realisiert werden können (vgl. BGH ZMR 2005, 38 unter Hinweis auf BGH WM 1987, 1131).

  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 24 U 98/04
    Danach reicht für die richterliche Überzeugung eine überwiegende, freilich auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH NJW 2000, 2814).
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 24 U 98/04
    Aus § 255 BGB folgt, dass ein Schaden grundsätzlich nicht deshalb entfällt, weil dem Geschädigten gegen einen Dritten ein Anspruch zusteht, dessen Erfüllung den geltend gemachten Vermögensnachteil ausgleichen würde (BGH NJW 1998, 749; 1997, 2946 m.w.N.).
  • BGH, 26.06.1997 - IX ZR 233/96

    Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts wegen Beratungsverschulden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 24 U 98/04
    Aus § 255 BGB folgt, dass ein Schaden grundsätzlich nicht deshalb entfällt, weil dem Geschädigten gegen einen Dritten ein Anspruch zusteht, dessen Erfüllung den geltend gemachten Vermögensnachteil ausgleichen würde (BGH NJW 1998, 749; 1997, 2946 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - 24 U 214/03

    Verantwortlichkeit des Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 24 U 98/04
    Ein diesem nach § 278 BGB zuzurechnendes Verschulden kommt deshalb nicht in Betracht (BGH ZMR 2005, 38; vgl. ferner Senat OLGR 2004, 267; ZMR 2004, 670 = OLGR 2004, 3).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1996 - 9 U 6/96

    Haftung des Leasingnehmers bei pflichtwidriger Veranlassung des Leasinggebers zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 24 U 98/04
    Wie bereits oben zu B. I. ausgeführt, kann dem Mietverkäufer gegenüber dem Mietkäufer wie einem Leasinggeber gegenüber einem Leasingnehmer (insoweit sind die rechtlichen Ausgangspunkte und Interessenlagen gänzlich vergleichbar) ein Schadensersatzanspruch zustehen, wenn ihm infolge der unrichtigen Übernahmebestätigung des Mietkäufers ein Schaden entstanden ist (vgl. neuerdings BGH ZMR 2005, 38 und ferner BGH a. a. O. zum Leasingvertrag; vgl. auch OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1142 = BB 1997, 544).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2011 - 24 U 45/11

    Leasingrecht - Beweislastverteilung nach Überlassung des Leasingobjekts

    Die Vorschrift des § 363 BGB führt zu einer Beweislastumkehr (Senat OLGR Düsseldorf 2005, 589; Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 363 Rdnr. 3 vgl. auch BGH NJW 1993, 461).
  • LG Wuppertal, 12.01.2017 - 7 O 15/16

    Zahlung von restlichen Mietkaufraten; Quittung als Beweis für die Überlassung des

    Inwieweit der Annahme eines kausalen Schadens ein etwaiger Rückzahlungsanspruch gegen die Lieferantin entgegenstehen könnte, kann vorliegend dahinstehen, da der Beklagte dem Klägervortrag, dass ein solcher Anspruch jedenfalls überwiegend wahrscheinlich nicht einbringlich wäre, nicht entgegengetreten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2005, Az. I-24 U 98/04 - juris ).
  • LG Wuppertal, 12.01.2017 - 7 O 189/15

    Zahlung von Schadensersatz wegen Kündigung des Leasingvertrages; Beweislast für

    Inwieweit der Annahme eines kausalen Schadens ein etwaiger Rückzahlungsanspruch gegen die Lieferantin entgegenstehen könnte, kann vorliegend dahinstehen, da der Beklagte dem Klägervortrag, dass ein solcher Anspruch jedenfalls überwiegend wahrscheinlich nicht einbringlich wäre, nicht entgegengetreten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2005, Az. I-24 U 98/04 - juris ).
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