Weitere Entscheidungen unten: LG Köln, 25.08.2015 | LG Köln, 14.03.2013

Rechtsprechung
   LG Bochum, 22.01.2014 - I-3 O 29/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50662
LG Bochum, 22.01.2014 - I-3 O 29/13 (https://dejure.org/2014,50662)
LG Bochum, Entscheidung vom 22.01.2014 - I-3 O 29/13 (https://dejure.org/2014,50662)
LG Bochum, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - I-3 O 29/13 (https://dejure.org/2014,50662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,50662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.2008 - V ZR 88/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen positiver Vertragsverletzung eines

    Auszug aus LG Bochum, 22.01.2014 - 3 O 29/13
    Maßgebend sei die Verfahrensordnung der Gütestelle zum Stand März 2011, die nicht mehr nur verlange, dass eine schriftliche Vollmacht beizufügen sei (wie in der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2008- V ZR 88/07), sondern es ausreichen lasse, dass die Vollmacht auf Antrag nachzureichen sei.

    In der den Parteien bereits mitgeteilten Entscheidung vom 22.02.2008 (V ZR 88/07, BeckRS 2008, 04682), auf die die Beklagte abstellt, hat der Bundesgerichtshof allgemein festgestellt, dass durch die Einreichung eines Güteantrags die Verjährung nur dann gehemmt werden kann, wenn der Antrag die formalen Anforderungen erfüllt, die von den maßgeblichen Verfahrensvorschriften (der Gütestellen-Verfahrensordnung) gefordert werden.

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus LG Bochum, 22.01.2014 - 3 O 29/13
    Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Anforderung an eine frühere Entscheidung vom 09.11.2007 - V ZR 25/07 - WM 2008, 89, 90, angeknüpft und seine Rechtsprechung bestätigt.
  • OLG Hamm, 04.12.2014 - 34 U 30/14

    Hemmung der Verjährung; Güteantrag; Individualisierung; Gütestelle;

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 22.01.2014 - I-3 O 29/13 - wird zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des Landgerichts Bochum vom 22.01.2014 - I-3 O 29/13 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 1. an den Kläger zu 2) 32.211,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Köln, 25.08.2015 - 3 O 29/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,80247
LG Köln, 25.08.2015 - 3 O 29/13 (https://dejure.org/2015,80247)
LG Köln, Entscheidung vom 25.08.2015 - 3 O 29/13 (https://dejure.org/2015,80247)
LG Köln, Entscheidung vom 25. August 2015 - 3 O 29/13 (https://dejure.org/2015,80247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,80247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 13.08.2014 - 13 U 128/13

    Schadensersatzansprüche einer kommunalen Gebietskörperschaft wegen des

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2015 - 3 O 29/13
    Anerkannt ist nämlich, dass der sich für ein Swapgeschäft entscheidende Bankkunde nur dann die diesem innewohnenden Risiken zutreffend abschätzen und eine abgewogene Entscheidung für oder gegen dieses Instrument treffen kann, wenn ihm die ungleiche Verteilung der Chancen und Risiken, die das Einrechnen des negativen Marktwerts unmittelbar mit sich bringt, vor Augen steht (vgl. OLG Köln, Urt. vom 13.08.2014, Az.: 13 U 128/13 [Rn. 56 bis 65]).

    Dies schon, weil dem Anleger aus dem Gesichtspunkt der Naturalrestitution bei Vorliegen einer - wie hier - schuldhaften Pflichtverletzung ein Leistungsverweigerungsrecht erwächst (OLG Köln, Urt. vom 13.08.2014, Az.: 13 U 128/13 [Rn. 92, 102]).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2015 - 3 O 29/13
    Regelmäßig kommt nämlich zwischen der Bank und ihrem Kunden konkludent ein Beratungsvertrag zu Stande, wenn - gleichgültig ob auf Initiative des Kunden oder aber der Bank - im Zusammenhang mit einer Anlageentscheidung tatsächlich eine Beratung stattfindet (BGH, Urt. vom 13.01.2004, Az.: XI ZR 355/02 [Rn. 19] zitiert nach juris).
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2015 - 3 O 29/13
    Dass aber bei spekulativen Swapverträgen über die Existenz eines negativen Marktwerts aufzuklären ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BGH, Urt. vom 22.03.2011, Az.: XI ZR 33/10 [Rn. 29] zitiert nach juris).
  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2015 - 3 O 29/13
    Ihre Rechtsauffassung wird - anders als sie meint - auch nicht durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.04.2015 - Az.: XI ZR 378/13 - gestützt.
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 91/13

    Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-swap-Geschäften an

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2015 - 3 O 29/13
    Die Beklagte verkennt bereits, dass die beiden aufeinanderfolgenden Swap-Verträge nicht isoliert, sondern als Einheit zu betrachten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 26.06.2014, Az.: 14 U 91/13 [Rn. 86] zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 232/10

    Abweisung der Klage wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Umschuldung

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2015 - 3 O 29/13
    Dass aber das Finanztermingeschäft eine Umschuldung des ursprünglichen Darlehensvertrages zum Gegenstand hatte, der seinerseits der Verjährung gemäß den §§ 195, 199 BGB unterliegt, führt zu einer Überschneidung der speziellen Verjährungsvorschrift des § 37 a WpHG a.F. mit den allgemeinen Regelungen der §§ 195, 199 BGB (OLG Köln, Urteil vom 18.01.2012, Az.: 13 U 232/10 [Rn. 20] zitiert nach juris; ausdrücklich offen gelassen ist in dieser Entscheidung, welche Verjährungsvorschrift letztendlich durchdringen soll).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Köln, 14.03.2013 - 3 O 29/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,81778
LG Köln, 14.03.2013 - 3 O 29/13 (https://dejure.org/2013,81778)
LG Köln, Entscheidung vom 14.03.2013 - 3 O 29/13 (https://dejure.org/2013,81778)
LG Köln, Entscheidung vom 14. März 2013 - 3 O 29/13 (https://dejure.org/2013,81778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,81778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 02.05.2018 - 13 U 171/15
    Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 25. August 2015 - 3 O 29/13 - sowie des Versäumnisurteils des Landgerichts Köln vom 14. März 2013 - 3 O 29/13 - die Klage abgewiesen.

    Mit Versäumnisurteil vom 14.03.2013 - 3 O 29/13 - hat das Landgericht Köln die Beklagte dazu verurteilt, an den Kläger 37.391,05 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2013 an den Kläger zu zahlen.

    Auf den gegen dieses Urteil fristgemäß eingelegten Einspruch hat das Landgericht Köln mit am 25.08.2015 verkündetem, durch Beschluss vom 02.10.2015 (GA Bl. 425) berichtigtem Urteil - 3 O 29/13 - (GA Bl. 406 ff) auf das im Übrigen wegen der tatsächlichen Feststellungen, des Vortrags der Parteien, der Anträge und der Einzelheiten seiner Begründung Bezug genommen wird (§ 540 Abs. 1 ZPO), das Versäumnisurteil mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 57.244,56 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 37.391,05 EUR seit dem 15.02.2013 und aus weiteren 19.853,51 EUR seit dem 10.02.2014 zu zahlen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 25. August 2015 - 3 O 29/13 - sowie das Versäumnisurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14.03.2013 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht