Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.05.2007 - I-3 W 13/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarung einer Schiedsklausel für ein im Ausland belegenens Schiedsgericht in einem Dienstvertrag; Anerkennung des Beschlusses eines ausländischen Gerichts für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; Hinreichendes Interesse einer Prozesspartei an den ...
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Schiedsvereinbarung: - Schiedseinrede sonstige Gerichtsverfahren
- Judicialis
EuGVÜ Art. 1 Abs. 2 d); ; EuGVÜ Art. 33 Abs. 1; ; EuGVÜ Art. 33 Abs. 2; ; EuGVÜ Art. 33 Abs. 3; ; EuGVÜ Art. 34; ; EuGVÜ Art. 35
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Anfechtung eines Beschlusses des für die Hauptsache zuständigen deutschen Gerichts, in dem die Entscheidung eines spanischen Gerichts anerkannt wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 12.12.2006 - 11 O 154/05
- OLG Düsseldorf, 21.05.2007 - I-3 W 13/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 25.07.1991 - C-190/89
Rich / Società Italiana Impianti
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2007 - 3 W 13/07
Ein staatliches Verfahren diene dann einem Schiedsgerichtsverfahren, wenn es seinem Gegenstand nach auf die Durchführung eines Schiedsverfahrens gerichtet sei, etwa wenn die Benennung eines Schiedsrichters Gegenstand des Verfahrens sei; die Existenz einer Vorfrage welchen Inhaltes auch immer könne die Anwendung oder Nichtanwendung des Übereinkommens nicht rechtfertigen (vgl. EuGH NJW 1993, 189).Für die Anwendbarkeit der EuGVVO kommt es indes entscheidend auf den eigentlichen Gegenstand des Rechtsstreites an, unabhängig davon, welche Vorfragen in diesem Rechtsstreit aufgeworfen worden sind (…Zöller/Geimer, Art. 1, Rdz. 26;… Kropholler, Art. 1, Rdz. 44 und 17; Rauscher/Mankowski, Art. 1, 5 jeweils mit Nachweisen; EuGH 190/89 vom 25. Juli 1991 = NJW 1993, 189 und 266/01 vom 15. Mai 2003; OLG Stuttgart IPRax 2001, 152; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 283).
- EuGH, 15.05.2003 - C-266/01
Préservatrice Foncière TIARD
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2007 - 3 W 13/07
Würde nämlich die Anwendbarkeit der EuGVVO von der Existenz einer Vorfrage abhängen, die von den Parteien jederzeit aufgeworfen werden könnte, so ließe sich dies mit einem der kardinalen Ziele der EuGVVO, nämlich der Herstellung von Rechtssicherheit im Reglungsbereich, nicht vereinbaren (vgl. EuGH C-266/01 dort Nr. 42 mit Nachweisen). - OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 271/96
Unterbrechung eines in der Bundesrepublik anhängigen Zivilprozesses durch Erlaß …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2007 - 3 W 13/07
Für die Anwendbarkeit der EuGVVO kommt es indes entscheidend auf den eigentlichen Gegenstand des Rechtsstreites an, unabhängig davon, welche Vorfragen in diesem Rechtsstreit aufgeworfen worden sind (…Zöller/Geimer, Art. 1, Rdz. 26;… Kropholler, Art. 1, Rdz. 44 und 17; Rauscher/Mankowski, Art. 1, 5 jeweils mit Nachweisen; EuGH 190/89 vom 25. Juli 1991 = NJW 1993, 189 und 266/01 vom 15. Mai 2003; OLG Stuttgart IPRax 2001, 152; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 283). - OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 239/04
Vollstreckbarerklärung einer englischen Gerichtsentscheidung, die neben der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2007 - 3 W 13/07
Allerdings gilt die Vorschrift auch für (Hilfs-)Verfahren vor staatlichen Gerichten, wenn es um Verfahren zur Unterstützung von Schiedsgerichten oder zur Herstellung von deren Funktionsfähigkeit geht (…Rauscher/Leible, a.a.O., Rdz. 28;… Kropholler Art. 1 Rdz. 41 ff.; OLG Frankfurt NJOZ 2006, 4360, 4363).