Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - I-3 Wx 98/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Nutzungsrechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Dachboden eines Hauses; Ausschluss einer gelegentlichen Benutzung des Dachbodens zu Wohnzwecken ("Hobbynutzung") bei Zuweisung dessen ausschließlicher Nutzung an einen Wohnungseigentümer durch ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Erfordernis der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer zum Einbau eines großflächigeren als schon vorhandenen Dachfensters
- Judicialis
WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15; ; WEG § 22 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gelegentliche Nutzung zu Wohnzwecken eines in der Teilungserklärung zur ausschließlichen Nutzung zugewiesenen Dachbodens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einbau eines Dachfensters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
WEG: Nutzung eines Dachbodens als Hobbyraum
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Dachboden als Hobbyraum nutzbar
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Dachfenster
- streifler.de (Kurzinformation)
WEG: Nutzung eines Dachbodens als Hobbyraum
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Ausschließlich genutzter Dachboden kann auch zu gelegentlichen Wohnzwecken genutzt werden
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Ausschließlich genutzter Dachboden kann auch zu gelegentlichen Wohnzwecken genutzt werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Dachboden als Hobbyraum nutzbar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eigentümergemeinschaft: Nutzung des Dachbodens als "Hobbyraum" - Bauliche Veränderungen sind nicht erlaubt
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sondernutzungsrecht an einem Speicher (IMR 2008, 1006)
Verfahrensgang
- AG Neuss, 21.08.2006 - 72 II 78/05
- LG Düsseldorf, 10.04.2007 - 19 T 236/06
- OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - I-3 Wx 98/07
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 395
- BauR 2008, 569
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03
Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - 3 Wx 98/07
Hinzu kommt, dass ein Unterlassungsanspruch voraussetzt, dass eine Wohnnutzung durch die Beteiligte zu 3 im Sinne eines Aufenthalts einiger Dauer bereits stattgefunden hat, was nicht ohne weiteres als festgestellt gelten kann, und als materielle Anspruchsvoraussetzung ferner drohende Wiederholung (vgl. BGH NJW 2005, 594). - BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 175/97
Nutzung eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Raumeigentums …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - 3 Wx 98/07
Dies hat zur Folge, dass eine Raumnutzung, die den Mittelpunkt der Lebensführung einer Person oder einer Familie bildet - ohne Änderung der Teilungserklärung - zwar ausgeschlossen ist, nicht aber ein gelegentliches Benutzen zu Wohnzwecken, etwa als Gästezimmer, das bei einer Zweckbestimmung als Hobbyraum zu tolerieren wäre (vgl. BayObLG ZWE 2007, 47; NZM 1999, 33;… KK-WEG Abramenko § 14 Rdz. 13 m.w.N.). - BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 73/93
Ausbau eines Speichers zu Wohnraum - zustimmungspflichtig?
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - 3 Wx 98/07
Denn ein nicht hinnehmbarer Nachteil sei den Beteiligten zu 1 und 2 jedenfalls dadurch entstanden, dass die Beteiligte zu 3 durch den Einbau eines zusätzlichen Dachflächenfensters im Zusammenspiel mit den übrigen von ihr vorgenommenen Ausbaumaßnahmen jedenfalls die Möglichkeit geschaffen habe, den Speicherraum wohnungsähnlich und damit intensiver als durch das ihr eingeräumte Sondernutzungsrecht erlaubt, zu nutzen [vgl. BayObLG, WuM 1993, 706 f., BayObLG, WuM 1994, 163 ff. jeweils m.w.N.]. - BayObLG, 08.07.1993 - 2Z BR 51/93
Rechtmäßigkeit von Umbau und Ausbaumaßnahmen im Rahmen des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - 3 Wx 98/07
Denn ein nicht hinnehmbarer Nachteil sei den Beteiligten zu 1 und 2 jedenfalls dadurch entstanden, dass die Beteiligte zu 3 durch den Einbau eines zusätzlichen Dachflächenfensters im Zusammenspiel mit den übrigen von ihr vorgenommenen Ausbaumaßnahmen jedenfalls die Möglichkeit geschaffen habe, den Speicherraum wohnungsähnlich und damit intensiver als durch das ihr eingeräumte Sondernutzungsrecht erlaubt, zu nutzen [vgl. BayObLG, WuM 1993, 706 f., BayObLG, WuM 1994, 163 ff. jeweils m.w.N.].