Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 16.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - I-8 U 109/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7065
OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - I-8 U 109/03 (https://dejure.org/2005,7065)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.2005 - I-8 U 109/03 (https://dejure.org/2005,7065)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - I-8 U 109/03 (https://dejure.org/2005,7065)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislast hinsichtlich des Vorliegens eines fahrlässigen Fehlverhaltens im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses; Voraussetzungen eines zahnärztlichen Behandlungsfehlers bei Kronen und Wurzelfüllungen

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 a.F.

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Zahnarzt: Schadensersatzansprüche des Patienten wegen fehlerhafter Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847 (a.F.)
    Arzthaftung: Haftungsprozess - Darlegungs- und Beweislast des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arzthaftung - Parodontal stark geschädigter Zahn kann nach Aufklärung mit ZE versorgt werden

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 109/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9022
OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 109/03 (https://dejure.org/2006,9022)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2006 - 8 U 109/03 (https://dejure.org/2006,9022)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 8 U 109/03 (https://dejure.org/2006,9022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahme des gegen das Land Argentinien anhängigen Zivilverfahrens aus Staatsanleihen; Wegfall der Möglichkeit zur Berufung auf Staatsnotstand für das Land Argentinien; Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts für Entscheidungen über die Geltung allgemeiner ...

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 21 O 142/03
  • OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 109/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03

    Zwangsvollstreckung; Argentinien-Anleihen; Staatsnotstand; Vorlagebeschluss;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 109/03
    Dort geht es um die Frage, ob es eine Regel des Völkerrechts gibt, die unmittelbar auf den Anspruch des Klägers dahin einwirkt, dass er ihn bis zur Beendigung des von der Beklagten erklärten Staatsnotstandes nicht bei Gericht durchsetzen kann (vgl. Senat NJW 2003, 2688, 2689).

    Der Senat hielt sich seinerzeit für verpflichtet, die Verfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 dem Bundesverfassungsgericht zur Normenverifikation über den von der Beklagten eingewandten Staatsnotstand vorzulegen (Art. 100 Abs. 2 GG).

  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 60/03

    Zahlungsanspruchs aus Inhaberschuldverschreibungen des Staates Argentinien:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 109/03
    Der Senat hat mit Beschluss vom 24.07.2003 (Bl. 110/112 d. A.) den Rechtsstreit in analoger Anwendung von § 148 ZPO ausgesetzt, um zunächst das in den Parallelverfahren 8 U 59/03 und 8 U 60/03 eingeleitete Normenverifikationsverfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG vor dem Bundesverfassungsgericht durchführen zu lassen.

    Der Senat hielt sich seinerzeit für verpflichtet, die Verfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 dem Bundesverfassungsgericht zur Normenverifikation über den von der Beklagten eingewandten Staatsnotstand vorzulegen (Art. 100 Abs. 2 GG).

  • OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03

    Inhaberschuldverschreibung: Leistungsanspruch Zug um Zug gegen die Aushändigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 109/03
    Der Senat hat mit Beschluss vom 24.07.2003 (Bl. 110/112 d. A.) den Rechtsstreit in analoger Anwendung von § 148 ZPO ausgesetzt, um zunächst das in den Parallelverfahren 8 U 59/03 und 8 U 60/03 eingeleitete Normenverifikationsverfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG vor dem Bundesverfassungsgericht durchführen zu lassen.

    Der Senat hielt sich seinerzeit für verpflichtet, die Verfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 dem Bundesverfassungsgericht zur Normenverifikation über den von der Beklagten eingewandten Staatsnotstand vorzulegen (Art. 100 Abs. 2 GG).

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 337/97

    Aussetzung des Verfahrens wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 109/03
    Die Aussetzung muss aber aufgehoben werden, wenn die Vorlagefrage für die Entscheidung des hiesigen Rechtsstreits nicht mehr vorgreiflich ist (vgl. Thomas/Putzo-Reichhold, ZPO, 26. Aufl. Rn. 2 zu § 150; BGH NJW 1998, 1957).
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