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   OLG Hamm, 14.10.2009 - I-8 U 12/09   

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OLG Hamm, 14.10.2009 - I-8 U 12/09 (https://dejure.org/2009,4362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.10.2009 - I-8 U 12/09 (https://dejure.org/2009,4362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - I-8 U 12/09 (https://dejure.org/2009,4362)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 252; ; EStG § 2; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 21

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252 S. 2
    Höhe des Schadensersatzes wegen des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Steuervorteilen aus Absetzung für Abnutzung im Rahmen des Schadensersatzes wegen Verletzung der Aufklärungspflicht im Rahmen des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Geschlossene Immobilienfonds: Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2010, 462 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier:

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09
    Die Anrechnung von Vorteilen ist allerdings nur möglich, wenn dies dem Zweck des Schadensersatzes entspricht und weder der Geschädigte unzumutbar belastet noch der Schädiger unbillig begünstigt wird (st. Rspr., z.B. BGH NJW 2008, 1757 ff; NJW 2008, 2773).

    Zu der Anrechnung von im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie verbundenen Steuervorteilen bei der Rückabwicklung ist anerkannt, dass ein Vorteilsausgleich dann nicht in Betracht kommt, wenn die Rückabwicklung ihrerseits zu einer Besteuerung führt, die die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH NJW 2008, 2773).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im vorliegenden Zusammenhang eine Differenzierung zwischen AfA und sonstigen Werbungskosten nicht vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2008, 2773).

    Soweit sich diese Anschaffungskosten als AfA steuerrechtlich ausgewirkt haben, werden als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen zurückgezahlt, die der Erwerber bei Zufluss als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung der Besteuerung zu unterwerfen hat (BGH, NJW 2008, 2773; WM 2008, 350).

    Da Absetzungen für Abnutzung gem. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG den in § 9 Abs. 1 S. 1 EStG genannten Werbungskosten gleichstehen, handelt es sich ebenfalls um Aufwendungen im Sinne der dargestellten Rechtsprechung, sodass kein Raum für die von den Beklagten geforderte Differenzierung besteht (so ausdrücklich BGH, NJW 2008, 2773 Rdn. 9).

    Primär ist bei der hier vorzunehmenden Würdigung eine an Billigkeitsgesichtspunkten orientierte Entscheidung zu treffen, die vom Regelfall auszugehen hat, wonach steuerliche Vorteile durch Absetzung für Abnutzung bei Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzanspruchs nicht zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2008, 2773; WM 2008, 350).

    Der Senat hält auch die von den Beklagten insbesondere an der Entscheidung des VII. Zivilsenats des BGH vom 19.6.2008 (VII ZR 215/06, NJW 2008, 2773) geäußerte Kritik nicht für überzeugend.

    Da Steuervorteile bei Geltendmachung des großen Schadensersatzanspruchs grundsätzlich nicht zu Lasten des Geschädigten berücksichtigt werden sollen, muss der Kläger die im Einzelnen erzielten Steuervorteile und die infolge der Schadensersatzleistung zu erwartenden Steuernachteile weder näher darlegen noch rechnerisch gegenüberstellen (BGH NJW 2008, 2773; WM 2008, 350 f.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch nach einer Anrechnung der aus der Ersatzleistung resultierenden Steuerlast außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH NJW 2008, 2773; WM 2008, 350; NJW 2006, 499; BauR 2005, 400).

  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09
    Soweit sich diese Anschaffungskosten als AfA steuerrechtlich ausgewirkt haben, werden als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen zurückgezahlt, die der Erwerber bei Zufluss als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung der Besteuerung zu unterwerfen hat (BGH, NJW 2008, 2773; WM 2008, 350).

    Primär ist bei der hier vorzunehmenden Würdigung eine an Billigkeitsgesichtspunkten orientierte Entscheidung zu treffen, die vom Regelfall auszugehen hat, wonach steuerliche Vorteile durch Absetzung für Abnutzung bei Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzanspruchs nicht zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2008, 2773; WM 2008, 350).

    So monieren die Beklagten, die Hinweise in jenem Urteil auf Entscheidungen des V. Zivilsenats des BGH vom 30.11.2007 (WM 2008, 350) sowie des BFH vom 1.12.1992 (BFHE 170, 111) seien keine tauglichen Belege für die vom VII. Zivilsenat vertretene Auffassung.

    Da Steuervorteile bei Geltendmachung des großen Schadensersatzanspruchs grundsätzlich nicht zu Lasten des Geschädigten berücksichtigt werden sollen, muss der Kläger die im Einzelnen erzielten Steuervorteile und die infolge der Schadensersatzleistung zu erwartenden Steuernachteile weder näher darlegen noch rechnerisch gegenüberstellen (BGH NJW 2008, 2773; WM 2008, 350 f.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch nach einer Anrechnung der aus der Ersatzleistung resultierenden Steuerlast außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH NJW 2008, 2773; WM 2008, 350; NJW 2006, 499; BauR 2005, 400).

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09
    Ebenso ist eine Anrechnung dann nicht vorzunehmen, wenn der Geschädigte statt des Fonds, dessen Rückabwicklung erstrebt wird, eine andere steuerbegünstigte Anlage getätigt hätte (vgl. BGH NJW 2006, 499).

    Beträge, die Werbungskosten ersetzen, sind im Jahre des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen worden waren (st. Rspr., z.B. BGH NJW 2006, 499 ff; BFH NV 1995, 499).

    Diesem Einwand steht entgegen, dass von der Finanzgerichtsbarkeit und auch dem Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertreten wird, dass Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an Immobilienfonds nicht im Rahmen von betrieblichen Einnahmen berücksichtigt werden, sondern im Rahmen von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (z.B. BGH NJW 2006, 499; BFHE 181, 462).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch nach einer Anrechnung der aus der Ersatzleistung resultierenden Steuerlast außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH NJW 2008, 2773; WM 2008, 350; NJW 2006, 499; BauR 2005, 400).

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09
    So kann der Geschädigte insbesondere geltend machen, er hätte seine Einlage zu einem bestimmten Zinssatz anderweitig anlegen können, sodass ihm Zinsvorteile entgangen seien (vgl. BGH NJW 1992, 1223 ff).

    In Bezug auf entgangenen Gewinn bei Kapitalanlagen gilt ferner die Regel, dass sich ein derartiger Gewinn typischerweise daraus ergibt, dass das Eigenkapital nicht ungenutzt geblieben wäre, wenn es nicht in Form der gezeichneten Anlage verwendet, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (BGH NJW 1992, 1223 ff).

  • OLG Hamm, 26.02.2007 - 8 U 62/05

    Verletzung von Aufklärungspflichten durch Gründungskommanditisten gegenüber neu

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09
    Mit Urteil vom 26. Februar 2007 in dem Verfahren 8 U 62/05 hat der Senat das der Klage gegen den Beklagten zu 1) dem Grunde nach stattgebende Urteil des Landgerichts Münster bestätigt und die Klage auch gegen die Beklagte zu 2) dem Grunde nach für berechtigt erklärt.

    Die Berechtigung des vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruchs gegen beide Beklagten dem Grunde nach ist durch das Senatsurteil vom 26. Februar 2007 (8 U 62/05) rechtskräftig festgestellt worden.

  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch nach einer Anrechnung der aus der Ersatzleistung resultierenden Steuerlast außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH NJW 2008, 2773; WM 2008, 350; NJW 2006, 499; BauR 2005, 400).
  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05

    Ausschluß der Verjährungseinrede bei unterlassenem Hinweis auf

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09
    Da § 291 BGB zur Höhe auf § 288 Abs. 1 S. 2 BGB verweist, ist die letztgenannte Norm maßgeblich und in der nach der einschlägigen Übergangsvorschrift geltenden Fassung anzuwenden (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.10.2008, 1 U 120/08; OLG Hamm, 21. Zivilsenat, Urteil vom 06.12.2005, 21 U 66/05).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2008 - 1 U 120/08

    Schadensersatzanspruch bei Baumängeln: Ersatz der Mehrwertsteuer nach altem

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09
    Da § 291 BGB zur Höhe auf § 288 Abs. 1 S. 2 BGB verweist, ist die letztgenannte Norm maßgeblich und in der nach der einschlägigen Übergangsvorschrift geltenden Fassung anzuwenden (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.10.2008, 1 U 120/08; OLG Hamm, 21. Zivilsenat, Urteil vom 06.12.2005, 21 U 66/05).
  • BFH, 15.10.1996 - IX R 72/92

    In das Verlustausgleichsvolumen bei den Einkünften einer KG aus Vermietung und

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09
    Diesem Einwand steht entgegen, dass von der Finanzgerichtsbarkeit und auch dem Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertreten wird, dass Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an Immobilienfonds nicht im Rahmen von betrieblichen Einnahmen berücksichtigt werden, sondern im Rahmen von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (z.B. BGH NJW 2006, 499; BFHE 181, 462).
  • BFH, 01.12.1992 - IX R 189/85

    Zeitpunkt für Abzug von AfaA eines Mietwohnhauses als Werbungskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2009 - 8 U 12/09
    So monieren die Beklagten, die Hinweise in jenem Urteil auf Entscheidungen des V. Zivilsenats des BGH vom 30.11.2007 (WM 2008, 350) sowie des BFH vom 1.12.1992 (BFHE 170, 111) seien keine tauglichen Belege für die vom VII. Zivilsenat vertretene Auffassung.
  • BGH, 18.12.2012 - II ZR 259/11

    Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Unerheblich ist, ob der Fonds Sonderabschreibungen nach §§ 1, 4 FördG in Anspruch genommen hat (OLG Hamm, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 8 U 12/09, juris, Rn. 34, 36), was allerdings voraussetzen würde, dass die Immobilie zum Betriebsvermögen des Fonds gehört (BFH, BFH/NV 2007, 2097 Rn. 12).
  • OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10

    Schadensrechtliche Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen

    Daher sind die vom BGH entwickelten Grundsätze über die Besteuerung der Schadensersatzleistung bei Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs (Urteil vom 01.03.2011, a.a.O.) auch bei Rückabwicklung des Erwerbs einer treuhänderischen Beteiligung an einem Immobilienfonds anzuwenden (OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2009 - 8 U 12/09, DStR 2010, 182, Rn. 34 f).
  • OLG München, 30.08.2011 - 5 U 5544/10

    Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung eines Anlegers;

    Daher sind die vom BGH entwickelten Grundsätze über die Besteuerung der Schadensersatzleistung bei Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs (Urteil vom 01.03.2011, a.a.O.) auch bei Rückabwicklung des Erwerbs einer treuhänderischen Beteiligung an einem Immobilienfonds anzuwenden (OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2009 - 8 U 12/09, DStR 2010, 182 , Rn. 34 f).
  • OLG München, 14.07.2011 - 23 U 5060/10

    Haftung für fehlerhaften Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds: Beitritt

    Das OLG Hamm zitiert diese BGH-Entscheidung zwar in seinem Urteil vom 14.10.2009 (8 U 12/09, juris Tz. 27, DStR 2010, 182), auf das sich die Kläger stützen, setzt aber nicht mit der abweichenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinander.
  • OLG München, 20.02.2013 - 3 U 4364/11

    Prospekthaftung der Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfonds

    Daher sind die vom BGH entwickelten Grundsätze über die Besteuerung der Schadensersatzleistung bei Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs (Urteil vom 01.03.2011, a.a.O.) auch bei Rückabwicklung des Erwerbs einer treuhänderischen Beteiligung an einem Immobilienfonds anzuwenden (OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2009 - 8 U 12/09, DStR 2010, 182 , Rn. 34 f).
  • OLG München, 26.05.2011 - 23 U 5060/10

    Haftungsverpflichtung der Gründungsgesellschafter einer Fonds-KG gegenüber einem

    Das OLG Hamm zitiert diese BGH-Entscheidung zwar in seinem Urteil vom 14.10.2009 (8 U 12/09, [...] Tz. 27, DStR 2010, 182 ), auf das sich die Kläger stützen, setzt aber nicht mit der abweichenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinander.
  • OLG München, 24.11.2011 - 23 U 4995/10

    Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung: Anrechnung von Steuervorteilen

    Das OLG Hamm zitiert diese BGH-Entscheidung zwar in seinem Urteil vom 14.10.2009 (Az. 8 U 12/09, Tz. 27, DStR 2010; 182), auf das sich die Kläger stützen, setzt sich aber nicht mit der abweichenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinander.
  • OLG München, 28.07.2011 - 23 U 126/11

    Haftung für fehlerhaften Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds:

    Das OLG Hamm zitiert diese BGH-Entscheidung zwar in seinem Urteil vom 14.10.2009 (8 U 12/09, juris Tz. 27, DStR 2010, 182), auf das sich der Kläger stützt, setzt aber nicht mit der abweichenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinander.
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