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   OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12   

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OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12 (https://dejure.org/2013,5107)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.02.2013 - 1 U 76/12 (https://dejure.org/2013,5107)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - 1 U 76/12 (https://dejure.org/2013,5107)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 134 BGB, § 138 Abs 1 BGB, § 641 BGB
    Restwerklohnklage nach schlüsselfertiger Errichtung eines Supermarktes: Abnahme der Bauleistungen bei Bauträgervertrag mit Generalübernehmervertrag; Nichtigkeit des Vertragswerks bei beabsichtigter Steuerhinterziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Abnahme eines Bauwerks unter Beteiligung von Bauträger, Erwerber und Generalübernehmer; Anforderungen an die Nichtigkeit eines Vertrages bei geeigneten Angaben zur Täuschung der Finanzbehörden

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Abnahme des Objekts durch Nutzer gegenüber Bauträger mit Wirkung im Verhältnis zum Generalübernehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 641; BGB § 134; BGB § 138
    Rechtsfolgen der Abnahme des Bauwerks unter Beteiligung von Bauträger, Erwerber und Generalübernehmer; Rechtsfolgen von zur Täuschung der Finanzbehörden geeigneter Angaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme der Bauträger-Leistung: Auch GU-Leistung abgenommen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erforderliche Abnahme durch den Bauträger kann aus seiner Beteiligung an der Abnahme ergeben

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mit Abnahme der Bauträgerleistung wird auch die GU-Leistung abgenommen! (IBR 2013, 281)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Geplante Steuerhinterziehung macht Vertrag nicht unwirksam! (IBR 2013, 399)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2367
  • NZBau 2013, 380
  • BauR 2013, 1160
  • IBR 2013, 399
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12
    Zur Täuschung der Finanzbehörden geeignete Angaben in einem Vertrag führen nicht zur Nichtigkeit nach §§ 134, 138 Abs. 1 BGB, wenn die dahinter stehende Absicht kein alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Rechtsgeschäfts ist (BGH NJW 1983, 1843, 1844; 2003, 2742; NJW-RR 2002, 1527 m.w.N.; 2008, 1050; 1051, 1052).
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12
    Das lässt auf eine konkludente Aufhebung der förmlichen Abnahme oder einen konkludenten Verzicht schließen (BGH NJW 2001, 818, 821; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 597).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 145/05

    Begebung einer schriftlichen Willenserklärung; Führung des Gegenbeweises

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12
    Abgabe i.S.v. § 416 ZPO bedeutet auch das willentliche Inverkehrbringen (BGH NJW-RR 2006, 847, 848).
  • BGH, 25.02.2010 - VII ZR 64/09

    Statikervertrag: Konkludente Abnahme der Tragwerksplanung; Vorbehalt wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12
    Gleich in welchem Umfang die Klägerin Unterlagen schuldete, zum Erhalt des hierauf bezogenen Nacherfüllungsanspruchs musste der Beklagte bei der Abnahme einen Vorbehalt erklären, was er nicht tat (BGH NJW-RR 2010, 748, 749 f.).
  • BGH, 02.07.2003 - XII ZR 74/01

    Wirksamkeit des Mietvertrages bei mündlicher Vereinbarung einer höheren Miete

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12
    Zur Täuschung der Finanzbehörden geeignete Angaben in einem Vertrag führen nicht zur Nichtigkeit nach §§ 134, 138 Abs. 1 BGB, wenn die dahinter stehende Absicht kein alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Rechtsgeschäfts ist (BGH NJW 1983, 1843, 1844; 2003, 2742; NJW-RR 2002, 1527 m.w.N.; 2008, 1050; 1051, 1052).
  • BGH, 28.09.2007 - V ZR 139/06

    Voraussetzungen des Verzuges bei grundloser Erfüllungsverweigerung

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12
    Zum Verzug konnte es während des Laufs dieser Frist selbst durch eine Zahlungsverweigerung nicht kommen (BGH NJW-RR 2008, 210, 211).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 13 U 63/08

    Gewährleistung im Bauvertrag: Aushandeln einer Vertragsstrafenregelung und

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12
    nicht erwähnten Papiere anzuwenden, obwohl der Senat eher daran zweifelt, dass der jetzt vorgetragene Katalog den Abreden der Parteien entspricht und zum Betrieb des Objektes notwendig ist (nur dann läge ein Mangel vor - vgl. OLG Brandenburg NZBau 2012, 570, 571 f.).
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 229/01

    Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12
    Zur Täuschung der Finanzbehörden geeignete Angaben in einem Vertrag führen nicht zur Nichtigkeit nach §§ 134, 138 Abs. 1 BGB, wenn die dahinter stehende Absicht kein alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Rechtsgeschäfts ist (BGH NJW 1983, 1843, 1844; 2003, 2742; NJW-RR 2002, 1527 m.w.N.; 2008, 1050; 1051, 1052).
  • BGH, 13.07.2000 - VII ZR 249/99

    Vorbehalt der Vertragsstrafe bis zur Schlußzahlung

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12
    Der Vorbehalt kann durch Parteivereinbarung bis zur endgültigen Abwicklung der Zahlungsansprüche hinausgeschoben werden (BGH NJW-RR 2000, 1468).
  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 187/81

    Beratungshonorar als Teil d. Kaufpreises eines GmbH-Anteils

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12
    Zur Täuschung der Finanzbehörden geeignete Angaben in einem Vertrag führen nicht zur Nichtigkeit nach §§ 134, 138 Abs. 1 BGB, wenn die dahinter stehende Absicht kein alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Rechtsgeschäfts ist (BGH NJW 1983, 1843, 1844; 2003, 2742; NJW-RR 2002, 1527 m.w.N.; 2008, 1050; 1051, 1052).
  • OLG Köln, 23.02.1996 - 19 U 231/95

    Wirkung der Abnahme gegenüber dem Subunternehmer

  • BGH, 27.05.1999 - VII ZR 291/97

    Beginn der Verjährung beim Architektenvertrag

  • OLG Köln, 30.01.2002 - 27 U 4/01

    Baurecht: Stillschweigende Abnahme auch bei vereinbarter förmlicher Abnahme

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2011 - 22 U 76/10

    Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers gegen einen Nachunternehmer;

  • OLG Naumburg, 22.03.2001 - 3 U 77/00

    "Hauptabnahme" zwischen Bauherrin und Hauptunternehmer - Wirkung auf

  • OLG Nürnberg, 12.04.1999 - 4 W 1167/99

    Abgrenzung Aufrechnung/ Abrechnung bei Gegenanspruch aus Vertragsstrafe

  • OLG Brandenburg, 10.06.2020 - 11 U 120/17

    Anspruch auf Werklohn für Beschichtungsarbeiten an einer Stahlbaubrücke;

    Kommen alle Beteiligten zur Abnahme zusammen, ist nach der obergerichtlichen Judikatur, der sich der Senat anschließt, in Ermangelung entgegenstehender Erklärungen bei lebensnaher Betrachtung davon auszugehen, dass insgesamt - das heißt im Verhältnis sämtlicher Mitwirkenden - abgenommen werden soll und dies gegebenenfalls zumindest konkludent erfolgt (so OLG Naumburg, Urt. v. 08.02.2013 - 1 U 76/12, LS 1 und juris-Rdn. 53 f., m.w.N., juris = BeckRS 2013, 5535).
  • OLG Hamburg, 20.09.2017 - 1 U 44/17

    Insolvenzanfechtung: Kausalität zwischen Rechtshandlungen und

    Zur weiteren Begründung verweist das Berufungsgericht auf die beiden Parteivertretern bekannte ausführliche Auseinandersetzung des Senates mit der Ansicht der Beklagten in dem Hinweisbeschluss vom 25.03.2013 und dem finalen Beschluss vom 29.04.2013 in der Sache 1 U 76/12 (hiesiger Kläger gegen Freie und Hansestadt Hamburg).
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