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   OLG Düsseldorf, 04.11.2003 - I-21 U 36/03   

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https://dejure.org/2003,7646
OLG Düsseldorf, 04.11.2003 - I-21 U 36/03 (https://dejure.org/2003,7646)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2003 - I-21 U 36/03 (https://dejure.org/2003,7646)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2003 - I-21 U 36/03 (https://dejure.org/2003,7646)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft - Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Vorauszahlungsbürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 765 § 767 Abs. 1; AGBG § 9
    Formularmäßige Vereinbarung einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam? (IBR 2004, 369)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1319
  • IBR 2004, 369
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2003 - 21 U 36/03
    So hat der Bundesgerichtshof die Vereinbarung von Vertragserfüllungsbürgschaften auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam gehalten, weil die Verpflichtung des Bürgen, ohne die sich aus §§ 767, 768 BGB ergebenden Einwendungsmöglichkeiten auf bloßes Anfordern zahlen zu müssen, nicht nur das Liquiditätsrisiko einseitig zu lasten des Auftragnehmers verschiebt, sondern ihm darüber hinaus auch das Risiko einer Insolvenz des Auftraggebers im Rückforderungsprozess aufbürdet (BGH BauR 2002, 1239ff; BauR 2002, 1533ff.).

    Der Senat legt in Anlehnung an die jüngste Rechtsprechung des BGH zu den Folgen der unwirksamen Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Bürgschaftsklausel in Ziffer 8 der Bestellung zugunsten der Klägerin ergänzend dahin aus, dass die Streitverkündete jedenfalls die Stellung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft schuldete (BGH BauR 2002, 1533ff.), deren Inanspruchnahme dann allerdings den von der Klägerin darzulegenden und zu beweisenden Eintritt des Sicherungsfalles voraussetzt (§§ 767 Abs. 1 S. 1, 768 Abs. 1 BGB).

  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 140/98

    Umfang einer formularmäßigen Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstituts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2003 - 21 U 36/03
    Daraus folgt dann allerdings, dass die zur Erlangung der Vorauszahlung beizubringende Bankbürgschaft eben keine reine Vorauszahlungsbürgschaft darstellte, sondern auch der Absicherung der Vertragserfüllung für die Zeit nach der Erbringung der dem Wert der Vorauszahlung entsprechenden Vertragsleistung dienen sollte, zumal die Vorauszahlungsbürgschaft nach der Rechtsprechung des BGH zu § 7 MaBV (vgl.: BGH BauR 2002, 1390, BGH BauR 1999, 659ff.) auch die Geldansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter oder unterlassener Erfüllung des Vertrages sichert und insoweit ohnehin dem Charakter einer Vertragserfüllungsbürgschaft entspricht.
  • BGH, 02.05.2002 - VII ZR 178/01

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit des Erwerbspreises im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2003 - 21 U 36/03
    Daraus folgt dann allerdings, dass die zur Erlangung der Vorauszahlung beizubringende Bankbürgschaft eben keine reine Vorauszahlungsbürgschaft darstellte, sondern auch der Absicherung der Vertragserfüllung für die Zeit nach der Erbringung der dem Wert der Vorauszahlung entsprechenden Vertragsleistung dienen sollte, zumal die Vorauszahlungsbürgschaft nach der Rechtsprechung des BGH zu § 7 MaBV (vgl.: BGH BauR 2002, 1390, BGH BauR 1999, 659ff.) auch die Geldansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter oder unterlassener Erfüllung des Vertrages sichert und insoweit ohnehin dem Charakter einer Vertragserfüllungsbürgschaft entspricht.
  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2003 - 21 U 36/03
    So hat der Bundesgerichtshof die Vereinbarung von Vertragserfüllungsbürgschaften auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam gehalten, weil die Verpflichtung des Bürgen, ohne die sich aus §§ 767, 768 BGB ergebenden Einwendungsmöglichkeiten auf bloßes Anfordern zahlen zu müssen, nicht nur das Liquiditätsrisiko einseitig zu lasten des Auftragnehmers verschiebt, sondern ihm darüber hinaus auch das Risiko einer Insolvenz des Auftraggebers im Rückforderungsprozess aufbürdet (BGH BauR 2002, 1239ff; BauR 2002, 1533ff.).
  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2003 - 21 U 36/03
    Aus nämlichen Gründen kann auch eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern jedenfalls dann nicht wirksam durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden, wenn die Beibringung der Bürgschaft die einzige Möglichkeit für den Auftragnehmer darstellt, den Gewährleistungseinbehalt des Auftraggebers vor Ablauf der Gewährleistungsfrist abzulösen (vgl.: BGH BauR 2002, 1392; BauR 2001 1093; BauR).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2003 - 21 U 36/03
    Sie war mithin schon deshalb nach obigen Grundsätzen insgesamt unwirksam; eine Beschränkung ihres Regelungsgehaltes auf die ebenfalls zu leistende Vorauszahlungsbürgschaft scheitert am Verbot der geltungserhaltenden Reduktion (grundlegend: BGHZ 84, 109, 114ff.; BGHZ 90 69, 73; BGHZ 92, 312, 314f.).
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2003 - 21 U 36/03
    Sie war mithin schon deshalb nach obigen Grundsätzen insgesamt unwirksam; eine Beschränkung ihres Regelungsgehaltes auf die ebenfalls zu leistende Vorauszahlungsbürgschaft scheitert am Verbot der geltungserhaltenden Reduktion (grundlegend: BGHZ 84, 109, 114ff.; BGHZ 90 69, 73; BGHZ 92, 312, 314f.).
  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2003 - 21 U 36/03
    Daraus resultiert ein gesteigertes Sicherungsinteresse des Auftraggebers, das grundsätzlich durch die Gestellung einer Vorleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern angemessen kompensiert wird (Messerschmidt in: Kapellmann/Messerschmidt, VOB, Teil B, § 16 Rn 162; ebenso BGH BauR 2002, 123 für die Vertragserfüllungsbürgschaft bei 50 % Vorauszahlung und leistungsunabhängigem Zahlungsplan).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 494/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2003 - 21 U 36/03
    Aus nämlichen Gründen kann auch eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern jedenfalls dann nicht wirksam durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden, wenn die Beibringung der Bürgschaft die einzige Möglichkeit für den Auftragnehmer darstellt, den Gewährleistungseinbehalt des Auftraggebers vor Ablauf der Gewährleistungsfrist abzulösen (vgl.: BGH BauR 2002, 1392; BauR 2001 1093; BauR).
  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 97/83

    Werkvertrag - Ausschluß der Aufrechnung in AGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2003 - 21 U 36/03
    Sie war mithin schon deshalb nach obigen Grundsätzen insgesamt unwirksam; eine Beschränkung ihres Regelungsgehaltes auf die ebenfalls zu leistende Vorauszahlungsbürgschaft scheitert am Verbot der geltungserhaltenden Reduktion (grundlegend: BGHZ 84, 109, 114ff.; BGHZ 90 69, 73; BGHZ 92, 312, 314f.).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2008 - 23 U 51/07

    Vorauszahlungsbürgschaft: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer

    In der Literatur (Werner/Pastor Rn 1260 a.E.) wird die Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern in AGB als "grundsätzlich wirksam" angesehen unter Hinweis auf das OLG Düsseldorf (BauR 2004, 1319) bzw. die Interessenlage von den vorgenannten Fällen unterschieden und es für ohne weiteres angemessen gehalten, wenn sich der Auftragnehmer zwecks der Absicherung erhaltener Vorauszahlungen zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern verpflichtet, weil damit lediglich die nach § 641 BGB bestehende Risikolage wiederhergestellt werde (Ingenstau/Korbion-Joussen, § 17 Nr. 4 VOB/B Rn 70).

    Unter Bezugnahme auf dieses Urteil des BGH hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 4.11.2003 (BauR 2004, 1319) zunächst ebenso festgestellt, dass aus einer Bürgschaft, die dazu bestimmt war, eine vertragliche Vorauszahlungsverpflichtung abzusichern, durch die der Auftraggeber abweichend vom gesetzlichen Leitbild des Werkvertragsrechts und deshalb systemwidrig zu Zahlungen ohne tatsächlichen Gegenwert veranlasst wird, ein gesteigertes Sicherungsinteresse des Auftraggebers resultiere, das grundsätzlich durch die Gestellung einer Vorleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern angemessen kompensiert werde.

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 5 U 59/07

    Wirksamkeit einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern in allgemeinen

    Vor diesem Hintergrund ergibt sich aus der von der Verfügungsklägerin dieserhalb in Bezug genommenen Entscheidung des 21. Zivilsenats des OLG Düsseldorf vom 04.11.2003 (I-21 U 36/03, IBR. 2004, 369) nichts anderes.
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