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   FG Hamburg, 23.02.2005 - II 354/04   

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https://dejure.org/2005,22706
FG Hamburg, 23.02.2005 - II 354/04 (https://dejure.org/2005,22706)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.2005 - II 354/04 (https://dejure.org/2005,22706)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - II 354/04 (https://dejure.org/2005,22706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 41 Abs. 2; FGO § 110
    Keine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids, wenn über die Rechtmäßigkeit bereits durch Anfechtungsklage entschieden ist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids, wenn über die Rechtmäßigkeit bereits durch Anfechtungsklage entschieden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids bei bereits rechtskräftig bindend erfolgter Entscheidung über die Rechtmäßigkeit durch eine Anfechtungsklage; Folge der Rechtswidrigkeit aus zur Nichtigkeit führenden Gründen; ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hamburg, 13.12.2001 - III 7/01

    Verluste gutgeschriebener Renditen aus einer spekulativen

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2005 - II 354/04
    Das Finanzgericht Hamburg wies die Klage mit Urteil vom 13.12.2001 ( III 7/01) mit der Begründung ab, dass in Bezug auf den Einkommensteuerbescheid 1991 im Jahre 1998 bereits Festsetzungsverjährung eingetreten sei und weitergehende Änderungsmöglichkeiten nicht bestünden.

    Dem Gericht haben die Gerichtsakten III 317/97, III 7/01, II 166/04 und II 303/04 sowie Band II der Einkommensteuerakten vorgelegen.

  • BFH, 14.09.1967 - V S 9/67

    Materielle Rechtskraft eines Verwerfungsbeschlusses - Zulässigkeit eines

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2005 - II 354/04
    Wird mit der Klage trotz bereits rechtskräftigen Urteils gleichwohl eine nochmalige Entscheidung begehrt, ist die Klage unzulässig (Tipke/Kruse § 110 FGO Tz. 37; BFH, Urteil vom 14.09.1967, V S 9/67, BStBl III 1967, 615).
  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2005 - II 354/04
    Das Gericht sah die Gutschrift der Renditen trotz deren fehlender Auszahlung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BFH im Urteil vom 22.07.1997 ( VIII R 57/95) als Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 1. Alt. Einkommensteuergesetz ( EStG ) an.
  • BFH, 07.08.2001 - I B 16/01

    Sachentscheidung im Klageverfahren

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2005 - II 354/04
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids ist grundsätzlich dann zu verneinen, wenn über die Rechtmäßigkeit bereits durch eine Anfechtungsklage rechtskräftig und für die Beteiligten bindend entschieden ist (BFH, Beschluss vom 05.12.1995, VII S 19/95, NV 1996, 499; Beschluss vom 07.08.2001, I B 16/01, BStBl II 2002, 13 ; Beermann FGO § 110 Rn. 111; Schwarz FGO § 41 Rn. 30; differenzierend Tipke/Kruse a.a.O. § 41 FGO Tz. 10 und § 110 FGO Tz. 11).
  • BFH, 05.12.1995 - VII S 19/95

    Rechtliche Folgen des Stellens eines Antrags auf Prozesskostenhilfe ohne

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2005 - II 354/04
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids ist grundsätzlich dann zu verneinen, wenn über die Rechtmäßigkeit bereits durch eine Anfechtungsklage rechtskräftig und für die Beteiligten bindend entschieden ist (BFH, Beschluss vom 05.12.1995, VII S 19/95, NV 1996, 499; Beschluss vom 07.08.2001, I B 16/01, BStBl II 2002, 13 ; Beermann FGO § 110 Rn. 111; Schwarz FGO § 41 Rn. 30; differenzierend Tipke/Kruse a.a.O. § 41 FGO Tz. 10 und § 110 FGO Tz. 11).
  • FG Hamburg, 25.02.1997 - II 317/97

    Grob fahrlässige Handlung bei Aktivierung teilweise erfüllter Forderungen;

    Auszug aus FG Hamburg, 23.02.2005 - II 354/04
    Die Rechtmäßigkeit der angesetzten Einkünfte aus Kapitalvermögen war ebenfalls Gegenstand der Prüfung im Verfahren II 317/97.
  • BFH, 16.01.2007 - X B 38/06

    Richterablehnung; Besetzungsrüge

    Dementsprechend ist eine Nichtigkeitsfeststellungsklage wegen der Identität des Streitgegenstandes dann unzulässig, wenn der Kläger bereits eine Anfechtungsklage erhoben hat (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 I B 16/01, BFHE 196, 12, BStBl II 2002, 13; FG Hamburg, Urteil vom 23. Februar 2005 II 354/04, juris).
  • FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15

    FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende

    Die Rechtskraft der wegen Bestandskraft (§§ 172 ff. AO) oder sogar Festsetzungsverjährung (§§ 169 ff. AO) die Aufhebung oder Änderung ablehnenden Entscheidung umfasst gemäß ständiger Rechtsprechung die Feststellung, dass die Steuerfestsetzung nicht nichtig, sondern wirksam ist (vgl. Beschlüsse BFH vom 03.09.2015 III B 39/15, BFH/NV 2015, 1689; vom 27.08.2014 XI B 32/14, BFH/NV 2014, 1897; vom 19.06.2001 X B 18/01, BFH/NV 2001, 1582; BVerwG vom 07.01.2013 8 B 57/12, Juris; FG Hamburg, Urteil vom 23.02.2005 II 354/04, Datev, Juris).
  • OLG Celle, 03.04.2006 - 4 W 51/06

    Isolierte Anfechtbarkeit einer unselbstständigen Kostenentscheidung im

    Einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 7. Juni 2004 über die Ablehnung der Kostenübernahme hat der Antragsteller im Verfahren 71 II 354/04 erfolgreich angefochten.
  • FG Niedersachsen, 04.02.2008 - 16 K 49/07

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheids

    Die vom Kläger erhobene Nichtigkeitsfeststellungsklage ist daher wegen der entgegenstehenden Rechtskraft des Urteils des Nds. Finanzgerichts vom 21. Oktober 2005 (Az.: 16 K 180/02) unzulässig (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 23.02.2005, II 354/04 rkr., n.V.; BFH, Beschluss vom 7. August 2001, I B 16/01, BStBl II 2002, 13).
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