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   BGH, 08.01.2007 - II ARZ 1/05   

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https://dejure.org/2007,12080
BGH, 08.01.2007 - II ARZ 1/05 (https://dejure.org/2007,12080)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2007 - II ARZ 1/05 (https://dejure.org/2007,12080)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - II ARZ 1/05 (https://dejure.org/2007,12080)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des für die Bestellung eines Notvorstandes und eines Notaufsichtsrates für eine Aktiengesellschaft (AG) zuständigen Gerichts; Geltendmachung von Rechten an dem Restvermögen einer AG; Entstehen einer Restgesellschaft oder Spaltgesellschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Spaltgesellschaft; Notvorstand

  • Judicialis

    FGG § 5; ; FGG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; AktG § 14; ; AktG § 273 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 14; FGG § 5 Abs. 1 S. 2
    Bestellung eines Notvorstandes für eine zu Zeiten der früheren DDR enteignete Aktiengesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.11.1990 - II ARZ 8/90

    Bestellung eines Notvorstandes für eine enteignete und verstaatlichte

    Auszug aus BGH, 08.01.2007 - II ARZ 1/05
    Hat diese im Gebiet der früheren DDR keinen Sitz, weil sie dort infolge einer Enteignung zu bestehen aufgehört hat, so kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 FGG ein anderes - außerhalb der früheren DDR gelegenes - Gericht nur dann für örtlich zuständig erklärt werden, wenn die Gesellschaft nach der Enteignung in den westalliierten Besatzungszonen oder den Westsektoren B. s als sogenannte Rest- oder Spaltgesellschaft fortbestanden hat (st.Rspr., vgl. Senat, Beschl. v. 19. November 1990 [nicht: 24. Juli 1990] - II ARZ 8/90, WM 1991, 14, 15).

    b) Denn die Entstehung einer Rest- oder Spaltgesellschaft setzt außerdem voraus, dass die - unterstellt - enteignete Gesellschaft in den alten Bundesländern Vermögen hatte, das von der Enteignung nicht erfasst worden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 19. November 1990 aaO S. 15).

  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 178/84

    Wirkung des Auslandskonkurses im Inland

    Auszug aus BGH, 08.01.2007 - II ARZ 1/05
    Denn es handelte sich - ähnlich wie bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - zunächst lediglich um eine "privatrechtsgestaltende" Maßnahme, die für sich genommen keinen politischen oder wirtschaftspolitischen Zwecken diente (vgl. zu dieser Formel: BGHZ 95, 256, 265; 31, 367, 371).
  • BGH, 17.12.1959 - VII ZR 198/58

    Interzonales Recht. Klagerecht des Zessionars

    Auszug aus BGH, 08.01.2007 - II ARZ 1/05
    Denn es handelte sich - ähnlich wie bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - zunächst lediglich um eine "privatrechtsgestaltende" Maßnahme, die für sich genommen keinen politischen oder wirtschaftspolitischen Zwecken diente (vgl. zu dieser Formel: BGHZ 95, 256, 265; 31, 367, 371).
  • BGH, 06.10.1960 - VII ZR 136/59

    Rechtswirkungen der Handlungen eines vom Vormundschaftsgericht rechtswidrig

    Auszug aus BGH, 08.01.2007 - II ARZ 1/05
    Für das Bestehen einer solchen Rest- oder Spaltgesellschaft (vgl. zur terminologischen Unterscheidung: BGHZ 33, 195, 199; eingehend: Drobnig, Festschrift Serick, 37, 42 ff.) fehlt es an hinreichenden Anhaltspunkten.
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