Rechtsprechung
BGH, 08.01.2007 - II ARZ 1/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des für die Bestellung eines Notvorstandes und eines Notaufsichtsrates für eine Aktiengesellschaft (AG) zuständigen Gerichts; Geltendmachung von Rechten an dem Restvermögen einer AG; Entstehen einer Restgesellschaft oder Spaltgesellschaft
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Spaltgesellschaft; Notvorstand
- Judicialis
FGG § 5; ; FGG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; AktG § 14; ; AktG § 273 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 14; FGG § 5 Abs. 1 S. 2
Bestellung eines Notvorstandes für eine zu Zeiten der früheren DDR enteignete Aktiengesellschaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.11.1990 - II ARZ 8/90
Bestellung eines Notvorstandes für eine enteignete und verstaatlichte …
Auszug aus BGH, 08.01.2007 - II ARZ 1/05
Hat diese im Gebiet der früheren DDR keinen Sitz, weil sie dort infolge einer Enteignung zu bestehen aufgehört hat, so kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 FGG ein anderes - außerhalb der früheren DDR gelegenes - Gericht nur dann für örtlich zuständig erklärt werden, wenn die Gesellschaft nach der Enteignung in den westalliierten Besatzungszonen oder den Westsektoren B. s als sogenannte Rest- oder Spaltgesellschaft fortbestanden hat (st.Rspr., vgl. Senat, Beschl. v. 19. November 1990 [nicht: 24. Juli 1990] - II ARZ 8/90, WM 1991, 14, 15).b) Denn die Entstehung einer Rest- oder Spaltgesellschaft setzt außerdem voraus, dass die - unterstellt - enteignete Gesellschaft in den alten Bundesländern Vermögen hatte, das von der Enteignung nicht erfasst worden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 19. November 1990 aaO S. 15).
- BGH, 11.07.1985 - IX ZR 178/84
Wirkung des Auslandskonkurses im Inland
Auszug aus BGH, 08.01.2007 - II ARZ 1/05
Denn es handelte sich - ähnlich wie bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - zunächst lediglich um eine "privatrechtsgestaltende" Maßnahme, die für sich genommen keinen politischen oder wirtschaftspolitischen Zwecken diente (vgl. zu dieser Formel: BGHZ 95, 256, 265; 31, 367, 371). - BGH, 17.12.1959 - VII ZR 198/58
Interzonales Recht. Klagerecht des Zessionars
Auszug aus BGH, 08.01.2007 - II ARZ 1/05
Denn es handelte sich - ähnlich wie bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - zunächst lediglich um eine "privatrechtsgestaltende" Maßnahme, die für sich genommen keinen politischen oder wirtschaftspolitischen Zwecken diente (vgl. zu dieser Formel: BGHZ 95, 256, 265; 31, 367, 371). - BGH, 06.10.1960 - VII ZR 136/59
Rechtswirkungen der Handlungen eines vom Vormundschaftsgericht rechtswidrig …
Auszug aus BGH, 08.01.2007 - II ARZ 1/05
Für das Bestehen einer solchen Rest- oder Spaltgesellschaft (vgl. zur terminologischen Unterscheidung: BGHZ 33, 195, 199;… eingehend: Drobnig, Festschrift Serick, 37, 42 ff.) fehlt es an hinreichenden Anhaltspunkten.