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   BFH, 05.11.2002 - II B 199/01   

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https://dejure.org/2002,10794
BFH, 05.11.2002 - II B 199/01 (https://dejure.org/2002,10794)
BFH, Entscheidung vom 05.11.2002 - II B 199/01 (https://dejure.org/2002,10794)
BFH, Entscheidung vom 05. November 2002 - II B 199/01 (https://dejure.org/2002,10794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil - Zulassungsgrund der Abweichung von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) - Billigkeitserlass des Finanzgerichts - Zur Aufhebung der Entscheidung führender Verfahrensmangel - Nichtberücksichtigung eines ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 237; ; AO 1977 § 234 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB: Verfahrensrüge gegen "Hilfsbegründung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 19.06.2006 - III B 37/05

    AgB: Beseitigung von Baumängeln

    Denn insoweit handelt es sich um eine Hilfsbegründung des angefochtenen Urteils; dagegen erhobene Einwendungen wären im Beschwerdeverfahren nur dann von Bedeutung, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde zugleich mit Erfolg die Hauptbegründung des FG in Frage gestellt wird (BFH-Beschluss vom 5. November 2002 II B 199/01, BFH/NV 2003, 330).
  • BFH, 23.10.2006 - III B 196/05

    Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes nur hinsichtlich der Hilfsbegründung

    Beruht die Klageabweisung auf einer Haupt- und einer Hilfsbegründung, so genügt die Darlegung eines Zulassungsgrundes hinsichtlich der Hilfsbegründung nicht, wenn nicht auch die Hauptbegründung des FG in Frage gestellt wird (BFH-Beschluss vom 5. November 2002 II B 199/01, BFH/NV 2003, 330).
  • BFH, 02.12.2013 - III S 33/13

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Beruht die Klageabweisung auf einer Haupt- und einer Hilfsbegründung, so genügt die Darlegung eines Zulassungsgrundes hinsichtlich der Hilfsbegründung nicht, wenn nicht auch die Hauptbegründung des FG in Frage gestellt wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. November 2002 II B 199/01, BFH/NV 2003, 330).
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