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   BFH, 12.04.1978 - II B 45/76   

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BFH, 12.04.1978 - II B 45/76 (https://dejure.org/1978,993)
BFH, Entscheidung vom 12.04.1978 - II B 45/76 (https://dejure.org/1978,993)
BFH, Entscheidung vom 12. April 1978 - II B 45/76 (https://dejure.org/1978,993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 574
  • DB 1978, 1479
  • BStBl II 1978, 400
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 04.05.1972 - BT-Drs VI/3418
    Auszug aus BFH, 12.04.1978 - II B 45/76
    Die Bundesregierung allerdings dürfte in ihrer Begründung zum Gesetzesentwurf davon ausgegangen sein, daß der Erwerb von Versorgungsansprüchen aufgrund eines Vertrages des Erblassers mit seinem Arbeitgeber der Erbschaftsteuer unterliegt (vgl. Bundestags-Drucksache VI/3418 S. 71 zu § 17: "Sie (die Problematik bei der Behandlung der verschiedenen Altersbezüge) ergibt sich daraus, daß die auf Gesetz beruhenden Versorgungsbezüge wegen des unmittelbaren Rechtsanspruchs der Hinterbliebenen nicht vom Erblasser 'erworben' werden und somit keinen unter das Erbschaftsteuergesetz fallenden Erwerb darstellen, während die Bezüge der Hinterbliebenen aufgrund eines privaten Anstellungsvertrages, weil sie auf einer rechtsgeschäftlichen Handlung des Erblassers beruhen, wie jeder Vermögensvorteil aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG der Erbschaftsteuer unterliegen").
  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 209/61

    Zuwendung des Wertpapierdepots - §§ 331, 2301 BGB

    Auszug aus BFH, 12.04.1978 - II B 45/76
    Nicht anders wäre die Rechtslage, wenn eine derartige Zuwendung mit Harder (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1976 S. 418, 426) entgegen dem Bundesgerichtshof (vgl. das Urteil vom 29. Januar 1964 V ZR 209/61 - BGHZ 41, 95, 97 [BGH 29.01.1964 - V ZR 209/61] -) als vermächtnisähnliche einseitige Zuwendung von Todes wegen besonderer Art zu beurteilen wäre.
  • BGH, 07.01.1972 - IV ZR 231/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Auszug aus BFH, 12.04.1978 - II B 45/76
    Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 7. Januar 1972 IV ZR 231/69 (Neue Juristische Wochenschrift 1972 S. 580) eine Alterssicherung der Ehefrau in einem Rahmen, der mit Rücksicht auf die Einkommensverhältnisse des Ehemannes einerseits und die Art und Dauer der von der Ehefrau in der Ehe geleisteten Arbeit andererseits als angemessen erscheint, als eine entgeltliche Leistung des Ehemannes angesehen, die durch eine nach mehr als zehnjähriger Ehe erfolgte Scheidung nicht in Frage gestellt werden dürfe.
  • BFH, 29.06.2005 - II R 7/01

    Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft: Berücksichtigung von

    § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG 1974 ist nach seinem Sinn und Zweck eine rein steuerrechtliche Vorschrift (BFH-Beschluss vom 12. April 1978 II B 45/76, BStBl II 1978, 400).

    Dies ergibt sich aus § 1371 Abs. 2 BGB (vgl. dazu BFH-Beschluss in BStBl II 1978, 400).

    aa) Schenkungen, die nach § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen zuzurechnen sind, gehören weder zivilrechtlich zum Nachlass noch können sie steuerrechtlich dem Nachlass i.S. des § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG 1974 hinzugerechnet werden (vgl. für Erwerbe gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG 1974 BFH-Beschluss in BStBl II 1978, 400, wonach solche Erwerbe für die Berechnung der fiktiven Ausgleichsforderung nicht anders zu behandeln sind wie der Nachlass selbst).

  • BFH, 05.05.2010 - II R 16/08

    Erbschaftsteuerrechtliche Folgen einer Pensionszusage an eine

    Dem steht der BFH-Beschluss vom 12. April 1978 II B 45/76 (BFHE 124, 574, BStBl II 1978, 400), nach dem der Erwerb der Witwenpension bei der Ermittlung der fiktiven Ausgleichsforderung nach § 3 ErbStG (in der für den streitigen Erwerb im Jahr 1974 maßgebenden Fassung, nunmehr § 5 ErbStG) zum Endvermögen des Erblassers hinzuzurechnen ist, ohne dass gleichzeitig das Anfangsvermögen erhöht wird, nicht entgegen.

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 124, 574, BStBl II 1978, 400) liegt zwar nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift die Überlegung nahe, die Erwerbe gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG für die Berechnung der fiktiven Ausgleichsforderung nicht anders zu behandeln wie den Nachlass selbst.

  • BFH, 31.01.1979 - II B 30/76

    Waisengeld - Erbschaftsteuer - Versorgungsfreibetragsregelung -

    Zwar liegen die Verhältnisse bei Waisen insofern anders als bei dem überlebenden Ehegatten, der zu Lebzeiten des Erblassers den gemeinsamen Haushalt geführt hat (vgl. hierzu den Beschluß des Senats vom 12. April 1978 II B 45/76, BFHE 124, 574, BStBl II 1978, 400).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.02.1995 - 4 K 2485/94

    Anspruch auf Abänderung eines Erbschaftsteuerbescheides; Erbschaftsteuerliche

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.1976 - II B 45.76   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf einen Mangel in der Vertretung

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Verfahrensgang

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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Totalschaden; Verkehrsunfall; Mietwagen; Ersatzfahrzeug; Interimsfahrzeug

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 254

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 779
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