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   BGH, 29.11.1999 - II ZB 9/99   

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https://dejure.org/1999,9194
BGH, 29.11.1999 - II ZB 9/99 (https://dejure.org/1999,9194)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1999 - II ZB 9/99 (https://dejure.org/1999,9194)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1999 - II ZB 9/99 (https://dejure.org/1999,9194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit - Gesellschafter - GmbH - Beschluß - Gesellschafterversammlung - Sofortige Beschwerde - Berufung - Frist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, § 233, § 519 Abs. 2 S. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei elektronischem Fristenkalender

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BGH, 29.11.1999 - II ZB 9/99
    Eine nennenswerte Erschwerung des Zugangs zu einer in der Zivilprozeßordnung eingeräumten Instanz (vgl. dazu BVerfGE 79, 372, 378; 69, 381, 385 f.) liegt darin nicht.
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BGH, 29.11.1999 - II ZB 9/99
    Eine nennenswerte Erschwerung des Zugangs zu einer in der Zivilprozeßordnung eingeräumten Instanz (vgl. dazu BVerfGE 79, 372, 378; 69, 381, 385 f.) liegt darin nicht.
  • BGH, 12.10.1998 - II ZB 11/98

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei Führung eines

    Auszug aus BGH, 29.11.1999 - II ZB 9/99
    Dieser Kontrollausdruck kann dem entsprechenden Schriftstück beigeheftet werden (Sen.Beschl. v. 12. Oktober 1998 - II ZB 11/98, WM 1999, 132 f.).
  • BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit eines Verschuldens;

    Auszug aus BGH, 29.11.1999 - II ZB 9/99
    Der Kläger hat ein Eigenverschulden seines Prozeßbevollmächtigten an der Fristversäumung (§§ 233, 85 Abs. 2 ZPO), hier in Form eines Organisationsverschuldens, nicht ausgeräumt (zu diesem Erfordernis BGH, Beschl. v. 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319 m.w.N.).
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