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   RG, 08.09.1939 - III 193/38   

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RG, 08.09.1939 - III 193/38 (https://dejure.org/1939,553)
RG, Entscheidung vom 08.09.1939 - III 193/38 (https://dejure.org/1939,553)
RG, Entscheidung vom 08. September 1939 - III 193/38 (https://dejure.org/1939,553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Schließt die Möglichkeit, aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung Ersatz für den infolge einer Amtspflichtverletzung eingetretenen Schaden zu erlangen, die Amtshaftung aus?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 161, 199
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Nach der Rechtsprechung schließt die Subsidiaritätsklausel Amtshaftungsansprüche aus, wenn und soweit dem Verletzten infolge des Schadens Sozialversicherungsleistungen zustehen, die nach Art und Umfang seine Ersatzansprüche decken (vgl. RGZ 161, 199 [202 f.]; 171, 173 [178 ff.]; BGHZ 31, 148 [150 f.]).
  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 122/79

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als anderweitige

    Diese Rechtspraxis geht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück, das, beginnend mit dem Urteil vom 15. November 1932 (RGZ 138, 209 - Kreditversicherung), zunächst die Leistungen privater Schadensversicherer (RGZ 145, 56 - Sachschadensversicherung; JV 1935, 1084 Nr. 5 - Kaskoversicherung; RGZ 152, 20; 158, 176 Unfallversicherung), sodann auch Sozialversicherungsleistungen (RGZ 161, 199 - gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung; RGZ 171, 173 - Rentenversicherung) allgemein als Ersatzmöglichkeiten bezeichnet hat, die den Anspruch des Geschädigten gegen den Beamten schon nicht entstehen lassen und deshalb den sonst vorgesehenen Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer (§ 67 WG; § 1542 RVO) verhindern.

    Die vorerwähnte Rechtsprechung des Reichsgerichts, die vom Bundesgerichtshof zunächst fortgeführt worden ist, ging davon aus, daß § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB zugunsten des Beamten weit auszulegen sei (RGZ 158, 277; 161, 199; 171, 173; Nachweise zur BGH-Rechtspr. bei BGB-RGRK a.a.O. § 839 Rdn. 498).

  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 31/78

    Leistungen einer privaten Krankenversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Diese Rechtspraxis geht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück, das, beginnend mit dem Urteil vom 15. November 1932 (RGZ 138, 209 - Kreditversicherung), zunächst die Leistungen privater Schadensversicherer (RGZ 145, 56 - Sachschadensversicherung; JW 1935, 1084 Nr. 5 - Kaskoversicherung; RGZ 152, 20; 158, 176 - Unfallversicherung), sodann auch Sozialversicherungsleistungen (RGZ 161, 199 - gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung; RGZ 171, 173 - Rentenversicherung) allgemein als Ersatzmöglichkeiten bezeichnet hat, die den Anspruch des Geschädigten gegen den Beamten schon nicht entstehen lassen und deshalb den sonst vorgesehenen Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer (§ 67 WG; § 1542 RVO) verhindern.

    Die vorerwähnte Rechtsprechung des Reichsgerichts, die vom Bundesgerichtshof zunächst fortgeführt worden ist, ging davon aus, daß § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB zugunsten des Beamten weit auszulegen sei (RGZ 158, 277; 161, 199; 171, 173; Nachweise zur BGH-Rechtspr. bei BGB-RGRK a.a.O. Rdn. 498).

  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 52/01

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

    Bei einer Auslandsreise könne dies der Zeitpunkt der Ausreise oder ein späterer Zeitpunkt sein, wenn sich der Steuerpflichtige zunächst nur vorübergehend im Ausland aufgehalten habe (vgl. Entscheidung vom 27. Juli 1938 III 193/38, RStBl 1938, 1076, 1077).
  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

    Bei einer Auslandsreise könne dies der Zeitpunkt der Ausreise oder ein späterer Zeitpunkt sein, wenn sich der Steuerpflichtige zunächst nur vorübergehend im Ausland aufgehalten habe (vgl. Entscheidung vom 27. Juli 1938 III 193/38, RStBl 1938, 1076, 1077).
  • BFH, 30.10.2002 - VIII R 86/00

    Wohnsitz, in der Türkei festgehaltenes Kind

    Bei einer Auslandsreise könne dies der Zeitpunkt der Ausreise oder ein späterer Zeitpunkt sein, wenn sich der Steuerpflichtige zunächst nur vorübergehend im Ausland aufgehalten habe (vgl. Entscheidung vom 27. Juli 1938 III 193/38, RStBl 1938, 1076, 1077).
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 79/75

    Leistungen eines Trägers der französischen gesetzlichen Unfallversicherung als

    In der bisherigen Rechtsprechung des Senats sind allerdings Leistungen der (deutschen) Sozialversicherungsträger an Geschädigte oder Hinterbliebene grundsätzlich als andere Ersatzmöglichkeit im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB angesehen worden (BGHZ 31, 148, 150 [BGH 09.11.1959 - III ZR 136/58]; 49, 269, 275 f [BGH 29.01.1968 - III ZR 111/66]; 62, 380, 385 [BGH 20.06.1974 - III ZR 27/73]; 62, 394, 397 [BGH 04.07.1974 - III ZR 63/72]; VersR 1968, 695, 697; 1974, 549; so auch das Reichsgericht ab RGZ 161, 199, 202).
  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 111/66

    Haftung der Stationierungsstreitkräfte

    Vielmehr hatte der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bis zu diesem Zeitpunkt bereits im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 161, 199, 202; 167, 207; 171, 173, 178) wiederholt entschieden (Urteile vom 6. Februar 1954 - VI ZR 142/52 = VersR 1954, 191; vom 21. September 1955 - VI ZR 218/54 = BB 1955, 1107), daß diese Leistungen als eine anderweite Ersatzmöglichkeit anzusehen seien.
  • BGH, 06.02.1954 - VI ZR 142/52

    Rechtsmittel

    Ein Amtshaftungsanspruch ist für ihn daher nicht entstanden und konnte darum auch nicht nach § 1542 RVO auf die Klägerin übergehen (RGZ 161, 199 [202]; 167, 207 [208]).

    Selbst wenn sie ihre Ansprüche auf beide Klagegründe gestützt hätte, wäre es als dem Zweck des § 71 Abs. 2 GVG, § 547 Ziff 2 ZPO widersprechend nicht statthaft gewesen, des bloßen Zusammenhangs beider Ansprüche wegen den nach Zuständigkeit und Revisibilität nicht bevorrechtigten Klageanspruch im Revisionsverfahren mit nachzuprüfen (RGZ 130, 401 ff; 156, 303 [304]; 161, 199 [200/201]; 164, 341 [342/343]; RG DR 1944, 843; OGHZ 3, 103 [105]; BGHZ 1, 369 [380]).

  • BGH, 17.03.1983 - III ZR 170/81

    Amtspflichten militärischer Aufsichtspersonen zur Verhinderung der

    In der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 161, 199, 202 - gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung - RGZ 171, 173, 178 - Invalidenversicherung) und des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 31, 148, 150 [BGH 09.11.1959 - III ZR 136/58]; 49, 267, 270 [BGH 29.01.1968 - III ZR 111/66]; 62, 394, 397) [BGH 04.07.1974 - III ZR 63/72]sind die Leistungen der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung allerdings allgemein als Ersatzmöglichkeiten bezeichnet worden, die den Anspruch des Geschädigten gegen den Beamten schon nicht entstehen lassen und deshalb den sonst vorgesehenen Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer (§ 1542 RVO) verhindern.
  • BGH, 21.09.1955 - VI ZR 118/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61

    Schadensersatzanspruch gegen die Stadt - Sorgfaltspflichten bei Aufstellung eines

  • OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72

    Bodenwellen als ein gefährliches Hindernis besonderer Art; Warnung vor einer

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