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   BFH, 06.07.2015 - III B 168/14   

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https://dejure.org/2015,23117
BFH, 06.07.2015 - III B 168/14 (https://dejure.org/2015,23117)
BFH, Entscheidung vom 06.07.2015 - III B 168/14 (https://dejure.org/2015,23117)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 2015 - III B 168/14 (https://dejure.org/2015,23117)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Einwendungen gegen Grund und Höhe von Säumniszuschlägen im Erlassverfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Anforderung an die Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 218 Abs 2 S 1, AO § 227, AO § 240, FGO § 96 Abs 2, FGO § 76 Abs 1
    Keine Einwendungen gegen Grund und Höhe von Säumniszuschlägen im Erlassverfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Anforderung an die Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    Keine Einwendungen gegen Grund und Höhe von Säumniszuschlägen im Erlassverfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Anforderung an die Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 218 Abs 2 S 1 AO, § 227 AO, § 240 AO, § 96 Abs 2 FGO, § 76 Abs 1 FGO
    Keine Einwendungen gegen Grund und Höhe von Säumniszuschlägen im Erlassverfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Anforderung an die Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Keine Einwendungen gegen Grund und Höhe von Säumniszuschlägen im Erlassverfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Anforderung an die Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 2
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheids bei Einwendungen gegen Grund und Höhe von Säumniszuschlägen; Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.04.2008 - X B 154/07

    Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Gewerbesteuer - Verletzung

    Auszug aus BFH, 06.07.2015 - III B 168/14
    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. April 2008 X B 154/07, BFH/NV 2008, 1361, m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2007 - VIII B 8/06

    Abrechnungsbescheid über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen und deren Erlass;

    Auszug aus BFH, 06.07.2015 - III B 168/14
    Zur Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Säumniszuschläge zu den Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2008 und 2009 tatsächlich entstanden waren, brauchte sich das FG --im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (zur Zweigleisigkeit des Verfahrens s. etwa BFH-Beschluss vom 20. Juli 2007 VIII B 8/06, BFH/NV 2007, 2069, m.w.N.)-- nicht auseinanderzusetzen, weil etwaige Streitigkeiten hierüber in einem eigenständigen Verfahren durch Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 Satz 1 AO zu entscheiden sind (s. im Einzelnen Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 240 AO Rz 84; Lindwurm in Leopold/Madle/Rader, Abgabenordnung, § 240 Rz 34).
  • BFH, 09.10.2013 - X B 239/12

    Keine Revisionszulassung wegen fehlerhafter Auslegung von behördlichen Äußerungen

    Auszug aus BFH, 06.07.2015 - III B 168/14
    Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit des erstinstanzlichen Gerichts vermögen die Zulassung der Revision indes grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2013 X B 239/12, BFH/NV 2014, 65, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.1998 - I R 83/97

    USA: Verluste aus stiller Beteiligung an einer US-limited partnership nach

    Auszug aus BFH, 06.07.2015 - III B 168/14
    Soweit die Kläger sich im Kern dagegen wenden, dass das FG die Frage, welchen Inhalt diese Verwaltungsakte aufweisen, anders beurteilt hat als von ihnen gewünscht, handelt es sich bereits nicht um eine Frage der Tatsachenfeststellung, sondern der materiellen Würdigung (BFH-Urteil vom 24. März 1998 I R 83/97, BFHE 186, 67, BStBl II 1998, 601; Lange in HHSp, § 118 FGO Rz 210).
  • BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04

    Steuerberaterprüfung: Schreibzeitverlängerung

    Auszug aus BFH, 06.07.2015 - III B 168/14
    a) Wird gerügt, das FG habe gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) verstoßen, weil es auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter hätte aufklären müssen, ist insbesondere anzugeben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 120 Rz 70).
  • FG Münster, 16.12.2021 - 12 V 2684/21

    Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in einem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen

    Da Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO kraft gesetzlicher Anordnung entstehen, sind Einwendungen gegen ihren Ansatz und ihre Höhe mit einem Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheides (§ 218 Abs. 2 AO) geltend zu machen (BFH-Beschluss vom 06.07.2015 - III B 168/14, BFH/NV 2015, 1344).
  • BFH, 10.03.2016 - III R 2/15

    Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von

    Diese Frage hätte nur durch Rechtsbehelfseinlegung in jenen Verfahren überprüft werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2015 III B 168/14, BFH/NV 2015, 1344, Rz 7 f.).
  • FG Münster, 16.03.2021 - 12 V 16/21

    Rechtmäßigkeit der Höhe von in Ansatz gebrachten Säumniszuschlägen für die

    Da Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO kraft gesetzlicher Anordnung entstehen, sind Einwendungen gegen ihren Ansatz und ihre Höhe mit einem Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheides (§ 218 Abs. 2 AO) geltend zu machen (BFH-Beschlüsse vom 06.07.2015 III B 168/14, BFH/NV 2015, 1344 und vom 09.10.2020, VIII B 162/19, NV).
  • FG Münster, 29.05.2020 - 12 V 901/20

    Verfahrensrecht: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Höhe der

    Da Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO kraft gesetzlicher Anordnung entstehen, sind Einwendungen gegen ihren Ansatz und ihre Höhe mit einem Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheides (§ 218 Abs. 2 AO) geltend zu machen (BFH-Beschluss vom 06.07.2015 III B 168/14, BFH/NV 2015, 1344).
  • FG Münster, 25.04.2022 - 12 V 570/22

    Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in den Abrechnungsbescheiden ausgewiesenen

    a) Bei den angefochtenen Abrechnungsbescheiden vom 10.01.2022 handelt es sich, da darin unstreitig erstmalig Säumniszuschläge ausgewiesen werden, um vollziehbare Verwaltungsakte im Sinne von § 69 FGO (BFH-Urteil vom 15.06.1999 - VII R 3/97, BStBl II 2000, 46; BFH-Beschlüsse vom 08.11.2004 - VII B 137/04, BFH/NV 2005, 492 und vom 06.07.2015 - III B 168/14, BFH/NV 2015, 1344).
  • FG Münster, 25.04.2022 - 12 V 571/22

    Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in dem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen

    a) Bei dem angefochtenen Abrechnungsbescheid vom 10.01.2022 handelt es sich, da darin unstreitig erstmalig Säumniszuschläge ausgewiesen werden, um einen vollziehbaren Verwaltungsakt im Sinne von § 69 FGO (BFH-Urteil vom 15.06.1999 - VII R 3/97, BStBl II 2000, 46; BFH-Beschlüsse vom 08.11.2004 - VII B 137/04, BFH/NV 2005, 492 und vom 06.07.2015 - III B 168/14, BFH/NV 2015, 1344).
  • BFH, 09.10.2020 - VIII B 162/19

    Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund verfassungsrechtlicher Einwendungen gegen

    Solche Einwendungen sind mit einem Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheids (§ 218 Abs. 2 AO) geltend zu machen (BFH-Beschluss vom 06.07.2015 - III B 168/14, BFH/NV 2015, 1344, Rz 7, 8).
  • BFH, 05.04.2016 - III B 83/15

    Investitionszulage - Identität zwischen dem ursprünglich geplanten und dem

    a) Wird --wie hier-- nicht gerügt, das FG habe einen Beweisantrag übergangen, sondern es habe auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, ist zur Erfüllung der Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO insbesondere anzugeben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich wäre anzugeben, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (z.B. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2015 III B 168/14, BFH/NV 2015, 1344).
  • FG Münster, 21.09.2022 - 12 V 26/22

    Aufhebung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über die Entstehung von

    aa) Bei den angefochtenen Abrechnungsbescheiden vom 30.11.2021 handelt es sich, da darin nach Aktenlage erstmalig Säumniszuschläge ausgewiesen werden, um vollziehbare Verwaltungsakte im Sinne von § 69 FGO (vgl. BFH-Urteil vom 15.06.1999 - VII R 3/97, BStBl 2000, 46; BFH-Beschlüsse vom 08.11.2004 - VII B 137/04, BFH/NV 2005, 492 und vom 06.07.2015 - III B 168/14, BFH/NV 2015, 1344).
  • FG Münster, 01.07.2021 - 5 K 3578/18

    Erfüllungswirkung einer erfolgten Abtretung im Zusammenhang mit der Anwendung des

    Da Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 S. 1 AO kraft gesetzlicher Anordnung entstehen, sind Einwendungen gegen ihren Ansatz und ihre Höhe mit einem Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheides (§ 218 Abs. 2 AO) geltend zu machen (BFH, Beschluss vom 06.07.2015, III B 168/14, BFH/NV 2015, 1344).
  • FG Münster, 25.04.2022 - 12 V 572/22

    Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in dem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen

  • FG Münster, 06.05.2022 - 12 V 53/22
  • VG Karlsruhe, 12.07.2023 - 10 K 2012/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abrechnungsbescheid, mit dem das Verwirken von

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