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BFH, 08.08.2007 - III K 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 79b Abs. 1; ; FGO § 79b Abs. 2; ; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 580; ; GKG § 21 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Beschluss gegen einen Nichtbeteiligten führt zu einem nichtigen BFH-Beschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 20.10.2006 - III B 126/06
Beschwerde gegen die Fristsetzung nach § 79b FGO
Auszug aus BFH, 08.08.2007 - III K 1/06
Der Senat hat mit Beschluss vom 20. Oktober 2006 III B 126/06 die Beschwerde als unzulässig verworfen.Gegen den Beschluss vom 20. Oktober 2006 III B 126/06 erhob die Antragstellerin Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO), hilfsweise Restitutionsklage gemäß § 580 ZPO.
1. Der Senat wertet die von der Antragstellerin erhobene "Nichtigkeitsklage" als Antrag auf Wiederaufnahme des Beschwerdeverfahrens III B 126/06 (§ 134 FGO) wegen Nichtigkeit i.S. des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO.
Die Antragstellerin ist durch den Beschluss des Senats vom 20. Oktober 2006 III B 126/06 nicht beschwert, da der Beschluss gegen die ... GmbH und nicht gegen die Antragstellerin ergangen ist.
Um den hiervon möglicherweise ausgehenden Rechtsschein zu beseitigen, hat der Senat den Beschluss vom 20. Oktober 2006 III B 126/06 durch Beschluss vom 8. August 2007 III B 126/06 formell aufgehoben.
Die Kosten wären nicht entstanden, wenn der Senat nicht versehentlich im Rubrum seines Beschlusses vom 20. Oktober 2006 III B 126/06 die nichtbeteiligte ... GmbH bezeichnet hätte.
- BFH, 02.11.2001 - VII B 117/01
Nichtiger BFH-Beschluss; Beschluss gegen "falsche" Beteiligte
Auszug aus BFH, 08.08.2007 - III K 1/06
Im Übrigen ist dieser Beschluss nichtig, da er außerhalb eines bestehenden Prozessrechtsverhältnisses gegen einen Nichtbeteiligten ergangen ist; Rechtswirkungen können daraus nicht abgeleitet werden (BFH-Beschluss vom 2. November 2001 VII B 117/01, BFH/NV 2002, 508, m.w.N.).
- BFH, 13.08.2008 - III K 1/08
Nichtigkeitsklage gegen Verfügungen des FG und Beschlüsse des BFH
Der BFH legte das Begehren der Klägerin als Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens III B 126/06 aus, den es durch Beschluss vom 8. August 2007 III K 1/06 mangels Beschwer als unzulässig ablehnte.Die Klägerin beantragt, die Nichtigkeit der Beschlüsse des BFH vom 19. Dezember 2007 III S 33/07, vom 8. August 2007 III K 1/06 und vom 20. Oktober 2006 III B 126/06 sowie der Ausschlussfristsetzung des Sächsischen FG vom 11. Juli 2006 4 K 1367/01 "festzustellen", die Beschlüsse des BFH aufzuheben und die Ausschlussfristsetzung des FG für nichtig zu erklären.