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   BGH, 26.11.1998 - III ZB 35/98   

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https://dejure.org/1998,7695
BGH, 26.11.1998 - III ZB 35/98 (https://dejure.org/1998,7695)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1998 - III ZB 35/98 (https://dejure.org/1998,7695)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1998 - III ZB 35/98 (https://dejure.org/1998,7695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte ; Auswirkungen des Verwerfens eines Einspruchs gegen Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss als unzulässig auf die Zulässigkeit der Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 567 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 542 Abs. 3; ; ZPO § 341 Abs. 2; ; ZPO § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567 Abs. 4 S. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1977 - I ZB 27/77

    Statthaftigeit der sofortigen Beschwerde vorm BGH gegen einen Beschluss des

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - III ZB 35/98
    Ausgenommen ist zwar unter anderem - durch die Verweisung in § 567 Abs. 4 Satz 2 auch auf die §§ 542 Abs. 3, 341 Abs. 2 ZPO - der Fall, daß das Oberlandesgericht den Einspruch gegen ein von ihm erlassenes Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß als unzulässig verworfen hat, sofern gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision stattfinden würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77 - NJW 1978, 1437 und vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 - NJW 1982, 1104).
  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 846/81

    Beschwerde an den BGH - Beschluß des OLG - Familiensachen

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - III ZB 35/98
    Ausgenommen ist zwar unter anderem - durch die Verweisung in § 567 Abs. 4 Satz 2 auch auf die §§ 542 Abs. 3, 341 Abs. 2 ZPO - der Fall, daß das Oberlandesgericht den Einspruch gegen ein von ihm erlassenes Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß als unzulässig verworfen hat, sofern gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision stattfinden würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77 - NJW 1978, 1437 und vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 - NJW 1982, 1104).
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