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BGH, 15.12.2005 - III ZR 66/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Antrag auf unwiderrufliche Eigensperrung eines Spielsüchtigen bei Spielcasinos; Gültigkeit von nach Aufhebung der Sperrung abgeschlossenen Automatenspielverträgen; Schutzpflichten einer Spielbank bei verhängter Spielsperre; Betreiben einer öffentlichen Spielbank als ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 157 § 133 § 280
Schadensersatzansprüche gegen eine Spielbank wegen Nichteinhaltung einer wunschgemäß erteilten Spielsperre - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Münster - 8 C 1117/03
- AG Münster, 12.05.2004 - 48 C 1117/03
- LG Münster, 24.02.2005 - 8 S 224/04
- BGH, 15.12.2005 - III ZR 66/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95
Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch …
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 66/05
a) Allerdings hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 31. Oktober 1995 (XI ZR 6/95 = BGHZ 131, 136 = NJW 1996, 248) entschieden, dass eine wunschgemäß erteilte Spielsperre grundsätzlich keine Ansprüche auf Ersatz von Spielverlusten begründe, wenn die Spielbank die Sperre nicht durch ausreichende Kontrollen durchsetze, und dass eine Spielbank auch bei einer verhängten Spielsperre keine Schutzpflichten habe, die auf Wahrnehmung der Vermögensinteressen ihrer Gäste gerichtet seien.Dagegen erwachsen dem Betroffenen aus einer derartigen - einseitigen - Spielsperre keinerlei Rechte (BGHZ 131, 136, 139;… insoweit zustimmend Peters aaO S. 182 bei Fn. 65).
Zwar weicht der erkennende Senat von der Entscheidung des XI. Zivilsenats in BGHZ 131, 136 ab.
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 66/05
Der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen (BVerfGE 102, 197, 215 = NVwZ 2001, 790, 793). - BGH, 07.07.1994 - III ZR 137/93
Kontrahierungszwang von Spielbanken
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 66/05
Sie kann deshalb auch den Zutritt zu ihren Spielsälen ohne Angabe von Gründen untersagen (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Juli 1994 - III ZR 137/93 = ZIP 1994, 1274, 1275 f) und bestimmten Personen eine Spielsperre erteilen.
- BGH, 15.12.2005 - III ZR 65/05
BGH bejaht Anspruch eines antragsgemäß gesperrten Spielers gegen die Spielbank …
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 66/05
Denn anders als in der Parallelsache III ZR 65/05 enthielt der hier zu beurteilende Antrag des Spielers auf Sperre zum Spielbetrieb keinen Hinweis auf fehlende Überwachungsmöglichkeiten beim Automaten- (oder, wie hier, Mini-Roulette)Spiel. - BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 205/57
Warenlager II - § 929 BGB, sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz; § 136 GVG aF …
- OLG Hamm, 07.10.2002 - 13 U 119/02
Rechtsnatur und Wirkungen einer vereinbarten Spielsperre in einem Spielkasino
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 66/05
Die Vorinstanzen haben - in Übereinstimmung mit dem Rechtsstandpunkt der Klägerin und in Anlehnung an das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm NJW-RR 2003, 971 - die Auffassung vertreten, die Beklagte habe sich durch die Annahme des Antrags auf Eigensperre vom 5. Dezember 1999 gegenüber dem Ehemann der Klägerin rechtsgeschäftlich verpflichtet, keine wirksamen Spielverträge mit ihm abzuschließen.
- OLG Hamm, 04.12.2006 - 22 U 250/05
Zumutbare Maßnahmen einer Spielbank zum Schutz eines gesperrten Spielers nach …
Nach den aktuellen Urteilen des BGH vom 15.12.2005 - III ZR 65/05 und III ZR 66/05 ist es nicht zu billigen, den Vertrag über die Selbstsperre so auszulegen, dass die mit einem Spieler, der sich trotz der bestehenden Sperre den Zugang zur Spielbank beschafft, geschlossenen Spielverträge als nichtig zu behandeln und dem Spieler nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen einen Anspruch auf Herausgabe der verlorenen Spieleinsätze zu gewähren, weil dies den berechtigten Interessen der Spielbank nicht gerecht wird.In den Entscheidungen vom 15.12.2005 - III ZR 65/05 und III ZR 66/05 - hatte der BGH die Frage des Bestehens von Kontrollpflichten der zuständigen Mitarbeiter der Beklagten außerhalb der dort in Rede stehenden Telecash-Abhebungen ausdrücklich offen gelassen.
- VG Berlin, 18.05.2012 - 35 K 199.10
Aufhebung einer Spielersperre
Ungeachtet der Konzessionserteilung betreibt die Beklagte ihre Spielbank als privatwirtschaftliches Unternehmen und tritt deshalb mit Vertragspartnern auf zivilrechtlicher Grundlage in rechtliche Beziehungen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 2005 - III ZR 65/05 u. III ZR 66/05 -, Rn. 8; zit. nach juris). - OLG Hamm, 23.02.2006 - 22 U 46/05
Ansprüche des Nutzers eines Spielcasinos wegen Verletzung einer auf dessen …
Nachdem der Bundesgerichtshof am 15.12.2005 Urteile in den Verfahren III ZR 65/05 und III ZR 66/05 verkündet hatte, hat der Senat die Akte vom Sachverständigen zurückgefordert.