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   BGH, 11.12.2008 - III ZR 7/08   

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https://dejure.org/2008,5931
BGH, 11.12.2008 - III ZR 7/08 (https://dejure.org/2008,5931)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2008 - III ZR 7/08 (https://dejure.org/2008,5931)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - III ZR 7/08 (https://dejure.org/2008,5931)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf willkürfreie Behandlung und auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung von Sachvortrag als neues Angriffsmittel; Differenzierung zwischen einer Ergänzung oder Verdeutlichung des bisherigen Vortrags und einem wesentlichen neuen ...

  • Judicialis

    ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 530

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 296 Abs. 1; ZPO § 530; ZPO § 139 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - III ZR 7/08
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 14. Juni 2007, die eine Beteiligung an derselben Fondsgesellschaft betrafen, entschieden, dass der Emissionsprospekt im Hinblick auf die im Abschnitt "Risiken der Beteiligung" angeführte, als "worst-case-Szenario" bezeichnete "Restrisiko-Betrachtung" den Anleger nicht deutlich genug darauf hinweist, dass seine Beteiligung dem Risiko eines Totalverlustes und nicht lediglich eines begrenzten Verlustes unterliegt, und hat darin einen Prospektmangel gesehen (III ZR 300/05 - NJW-RR 2007, 1329, 1331 Rn. 13 f; III ZR 125/06 - WM 2007, 1503, 1504 f Rn. 14 f).

    Er hat ferner eine Haftung der mit der Erstellung des Prospektprüfungsgutachtens betrauten Beklagten nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter für möglich gehalten, wenn sich der Anleger das Prospektprüfungsgutachten hat aushändigen lassen (III ZR 300/05 - aaO S. 1332 Rn. 21), und sie verneint, wenn der Anleger nur darauf vertraut, dass seinem Vermittler der Inhalt des Prüfberichts bekannt sei und dieser ihn über etwaige Unzulänglichkeiten des Prospekts aufklären werde, falls Beanstandungen in dem Gutachten enthalten seien (III ZR 125/06 - aaO S. 1507 Rn. 28 f).

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - III ZR 7/08
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 14. Juni 2007, die eine Beteiligung an derselben Fondsgesellschaft betrafen, entschieden, dass der Emissionsprospekt im Hinblick auf die im Abschnitt "Risiken der Beteiligung" angeführte, als "worst-case-Szenario" bezeichnete "Restrisiko-Betrachtung" den Anleger nicht deutlich genug darauf hinweist, dass seine Beteiligung dem Risiko eines Totalverlustes und nicht lediglich eines begrenzten Verlustes unterliegt, und hat darin einen Prospektmangel gesehen (III ZR 300/05 - NJW-RR 2007, 1329, 1331 Rn. 13 f; III ZR 125/06 - WM 2007, 1503, 1504 f Rn. 14 f).

    Er hat ferner eine Haftung der mit der Erstellung des Prospektprüfungsgutachtens betrauten Beklagten nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter für möglich gehalten, wenn sich der Anleger das Prospektprüfungsgutachten hat aushändigen lassen (III ZR 300/05 - aaO S. 1332 Rn. 21), und sie verneint, wenn der Anleger nur darauf vertraut, dass seinem Vermittler der Inhalt des Prüfberichts bekannt sei und dieser ihn über etwaige Unzulänglichkeiten des Prospekts aufklären werde, falls Beanstandungen in dem Gutachten enthalten seien (III ZR 125/06 - aaO S. 1507 Rn. 28 f).

  • BGH, 31.10.2007 - III ZR 298/05

    Voraussetzungen der Schutzwirkung eines Prospektprüfungsberichts

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - III ZR 7/08
    Der Senat hat diese Rechtsprechung in weiteren Entscheidungen dahin fortgeführt, zur Inanspruchnahme einer solchen Schutzwirkung sei es regelmäßig erforderlich, dass der Anleger den Bericht vor seiner Anlageentscheidung anfordere und von dessen Inhalt Kenntnis nehme (Beschlüsse vom 31. Oktober 2007 - III ZR 298/05 - NJW-RR 2008, 286, 287 Rn. 6, III ZR 297/05 Rn. 3, III ZR 258/05 Rn. 9; vom 20. Dezember 2007 - III ZR 306/06 Rn. 12, III ZR 23/07 Rn. 12, III ZR 25/07 Rn. 11, III ZR 26/07, III ZR 27/07 jew. Rn. 12, III ZR 61/07 Rn. 12 f, III ZR 123/07 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 23 U 108/08

    Eingeschränkte Drittschutzwirkung des Jahresabschlussprüfungsauftrags bei

    In seinen drei Urteilen vom 14.06.2007 (III 125/06 u.a., NJW-RR 2007, 1329/1332/1479) hat der III. Zivilsenat sodann angenommen, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft könne Kapitalanlegern - also einer regelmäßig unbekannten Vielzahl von Personen - aus einer Schutzwirkung des Vertrages über die Prüfung eines Emissionsprospekts haften (vgl. inzwischen zu gleichem Sachverhalt auch BGH, Beschluss vom 11.12.2008, III ZR 7/08, zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 26.10.2022 - L 3 U 56/21

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG

    Entgegen der Auffassung der Klägerbevollmächtigten orientiert sich der 12. Senat des BSG bereits seit Jahren nicht mehr an der sogenannten "Kopf- und Seele-Rechtsprechung" (BSG Urteil vom 23.09.1982 - 10 RAr 10/81, BeckRS 2009, 74.693; Urteil vom 11.01.1989 - 7 RAR 8/87, BeckRS 1989, 31135891).
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