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   BGH, 30.09.2004 - III ZR 82/04   

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https://dejure.org/2004,15467
BGH, 30.09.2004 - III ZR 82/04 (https://dejure.org/2004,15467)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2004 - III ZR 82/04 (https://dejure.org/2004,15467)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2004 - III ZR 82/04 (https://dejure.org/2004,15467)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Anlageberaters zur Aufklärung über Belehrung über Risiken einer Anlage

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 544; ; BGB § 309 Nr. 12 Buchst. b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2
    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Wirksamkeit formularmäßiger Bestätigungen über erhaltene Risikohinweise mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 22.09.2016 - 11 U 13/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zeitpunkts der Aushändigung des

    Insbesondere muss er den Interessenten über die Eigenschaften und Risiken unterrichten, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (ständige Rechtsprechung, vgl. unter anderem BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - III ZR 82/04, juris, Rn. 9 m. w. N.).

    Der Bundesgerichtshof lehnt ihn ausdrücklich ab (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014, a. a. O. Rn. 10).

  • OLG Celle, 26.01.2017 - 11 U 96/16

    Anlageberatungsgesellschaft: Vermutungen zum Beratungsablauf; Bestreiten der

    Eine dahingehende Aufklärungspflicht trifft grundsätzlich jeden Anlageberater, und zwar auch dann, wenn nur ein Bruchteil der Zeichnungssumme als Haftkapital in das Handelsregister eingetragen wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - III ZR 82/04, Rn. 10 f. m. w. N.).
  • OLG Celle, 22.06.2017 - 11 U 147/16

    Anforderungen an die Darlegung fehlerhafter Anlageberatung

    Auch darüber hätte der Handelsvertreter M. die Klägerin aufklären müssen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - III ZR 82/04, Rn. 10 f. m. w. N.).
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