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   LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012 - 5 T 36/12   

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https://dejure.org/2012,9979
LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012 - 5 T 36/12 (https://dejure.org/2012,9979)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 03.05.2012 - 5 T 36/12 (https://dejure.org/2012,9979)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 5 T 36/12 (https://dejure.org/2012,9979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 887 ZPO, § 888 ZPO
    Zwangsvollstreckung: Verurteilung eines Wohnungseigentumsverwalters zur Erstellung von Jahresabrechnungen als nicht vertretbare Handlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidung zwischen schlichter Abrechnung und Rechnungslegung für die Abgrenzung zwischen § 888 ZPO und 887 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstellung von Jahresabrechnung ist vertretbare Handlung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festsetzung vollstreckungsrechtlicher Zwangsmittel zur titulierten Erbringung von Jahresabrechnungen auch gegen zwischenzeitlich abberufenen Wohnungsverwalter

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Jahresabrechnung durch alten Verwalter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstellung einer Jahresabrechnung durch den Vorverwalter möglich? (IMR 2012, 342)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2012, 183
  • IMR 2012, 342
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Halle/Saale, 11.01.2012 - 120 C 121/11

    Zwangsvollstreckung: Statthaftigkeit eines Zwangsgeldantrages bei Vollstreckung

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012 - 5 T 36/12
    Auf die Beschwerde der Gläubiger wird der Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 11.01.2012 - AZ: 120 C 121/11 - insoweit abgeändert als der Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes, ersatzweise Zwangshaft in Bezug auf die Jahresabrechnungen für die Jahre 2008 und 2009 zurückgewiesen wurde:.

    Die Beschwerdeführer betreiben die Zwangsvollstreckung aus dem insoweit rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Halle vom 31.05.2011 - AZ: 120 C 121/11 -, mit dem die Beklagte unter Ziff. 1 - 3 verpflichtete wurde:.

    Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Amtsgericht Halle (Saale) - AZ: 120 C 121/11 - den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, es handele sich hinsichtlich der Jahresabrechnungen, der Herausgabe der Kontenauszüge sowie der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2011 jeweils um vertretbare Handlungen.

  • BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02

    Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012 - 5 T 36/12
    Die Kammer schließt sich jedoch der in der Rechtssprechung vertretenen Meinung an, dass zur Abgrenzung zwischen § 888 ZPO und § 887 ZPO und somit zwischen unvertretbarer und vertretbarer Handlung danach zu unterscheiden ist, ob es sich um eine schlichte Abrechnung handeln soll oder um eine Rechnungslegung (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 02.03.1998, AZ: 2 W 201/97, WuM 1998, 375 ff., BayObLG, Beschl. v. 18.4.2002, AZ: 2 Z BR 9/02, Rz. 16, je zitiert nach juris; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., Rz. 3 zu § 888 ZPO "Rechnungslegung").
  • OLG Köln, 02.03.1998 - 2 W 201/97

    Der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter ist grds.

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012 - 5 T 36/12
    Die Kammer schließt sich jedoch der in der Rechtssprechung vertretenen Meinung an, dass zur Abgrenzung zwischen § 888 ZPO und § 887 ZPO und somit zwischen unvertretbarer und vertretbarer Handlung danach zu unterscheiden ist, ob es sich um eine schlichte Abrechnung handeln soll oder um eine Rechnungslegung (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 02.03.1998, AZ: 2 W 201/97, WuM 1998, 375 ff., BayObLG, Beschl. v. 18.4.2002, AZ: 2 Z BR 9/02, Rz. 16, je zitiert nach juris; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., Rz. 3 zu § 888 ZPO "Rechnungslegung").
  • BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung der Verurteilung eines Verwalters

    Ein entsprechendes Urteil sei daher nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln zu vollstrecken (KG, NJW 1972, 2093 f.; OLG Köln, WuM 1997, 245, 246; OLG Köln, WuM 1998, 375, 376 f.; LG Dessau-Roßlau, ZWE 2012, 283; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 28 WEG Rn. 1; Kutz, IMR 2012, 342).
  • LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16

    Pflicht des Altverwalters auf Erstellung der Jahresabrechnung

    Dem Vorverwalter ist es sowohl möglich als auch zumutbar, dass er die notwendigen Unterlagen für einen gewissen Zeitraum herausverlangt bzw. Einsicht in diese nimmt (vgl. auch LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 03.05.2012 - 5 T 36/12).
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