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   KG, 17.12.2015 - 22 U 272/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,49145
KG, 17.12.2015 - 22 U 272/13 (https://dejure.org/2015,49145)
KG, Entscheidung vom 17.12.2015 - 22 U 272/13 (https://dejure.org/2015,49145)
KG, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 22 U 272/13 (https://dejure.org/2015,49145)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 5 Abs 4 WoEigG, § 15 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch des Erwerbers bei fehlender Aufklärung über einen Streit um die Wohnnutzung von Dachgeschossräumen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung wegen eingeschränkter Nutzung mitverkaufter Dachgeschossräume

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Schadensersatz beim Verkauf einer Eigentumswohnung mit einem nicht zu Wohnzwecken dienenden Dachboden; §§ 5 Abs. 4, 15 Abs. 1 WEG; 280, 311 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz bei fehlender Aufklärung über Wohnnutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung wegen eingeschränkter Nutzung mitverkaufter Dachgeschossräume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dachgeschoss nicht (wohn-)nutzbar: Verkäufer trifft Aufklärungspflicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentumswohnung mit Dachraum gekauft - Darf ein ausgebauter Dachboden laut Teilungsplan nicht bewohnt werden, muss der Verkäufer diesen Umstand offenbaren

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Aufklärungspflicht: Keine bzw. eingeschränkte Nutzbarkeit von Dachgeschossräumen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über wertbildende Faktoren! (IMR 2016, 1074)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IMR 2016, 1074
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Berlin-Charlottenburg, 05.08.2014 - 74 C 19/14

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch bei Nutzung eines Bodenraums zu

    Auszug aus KG, 17.12.2015 - 22 U 272/13
    Weiter behaupten sie, nunmehr unter Vorlage eines Urteils des Amtsgerichts Charlottenburg vom 5. August 2014, Az.: 74 C 19/14, der Miteigentümer K... habe ihnen die weiteren Nutzung des Dachraums zu Wohnzwecken gerichtlich untersagen lassen.

    Dann aber schließt die Bezeichnung als Bodenraum, die nach allgemeinem Verständnis gerade keine Wohnnutzung umfasst, eine solche schon wegen ihrer Intensität aus (vgl. dazu OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Mai 2006, 2 W 198/05, Rdn. 12, FGPrax 2006, 207 zur Bezeichnung als Keller; Jennißen/Schultzky, WEG, 4. Aufl., § 15 Rdn. 47; so im Ergebnis auch AG Charlottenburg, Urteil vom 5. August 2014, 74 C 19/14, S. 10f. der UA).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus KG, 17.12.2015 - 22 U 272/13
    Dann aber kommt ein Zurücktreten der Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen wegen fehlender Schutzbedürftigkeit nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2012, V ZR 25/12, Rdn. 22; NJW 2013, 1671; Urteil vom 27. März 2009, V ZR 30/08, Rdn. 19, 24, BGHZ 180, 205 = NJW 2009, 2120).
  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 25/12

    Rücktritt vom Eigentumswohnungskaufvertrag: Mangelhaftigkeit des Hausgrundstücks

    Auszug aus KG, 17.12.2015 - 22 U 272/13
    Dann aber kommt ein Zurücktreten der Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen wegen fehlender Schutzbedürftigkeit nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2012, V ZR 25/12, Rdn. 22; NJW 2013, 1671; Urteil vom 27. März 2009, V ZR 30/08, Rdn. 19, 24, BGHZ 180, 205 = NJW 2009, 2120).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des

    Auszug aus KG, 17.12.2015 - 22 U 272/13
    Grundsätzlich treten Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen in Bezug auf Kaufverträge allerdings hinter den Vorschriften über die Sachmängelgewährleistung zurück, wenn es um die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes geht, weil die Sachmängelgewährleistungsvorschriften insoweit eine abschließende Sonderregelung bilden (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876).
  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 217/02

    Veräußerung eines als Speicher ausgewiesenen Raums als Wohnraum

    Auszug aus KG, 17.12.2015 - 22 U 272/13
    Darüber hinaus ist die Verletzung der Aufklärungspflicht Grundlage des Schadensersatzanspruchs, so dass trotz der Neuregelung der Gewährleistungsvorschriften von einer Anspruchskonkurrenz auszugehen ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. September 2003, V ZR 217/02, Rdn. 15, NJW 2004, 364 = MDR 2004, 84).
  • OLG Schleswig, 17.05.2006 - 2 W 198/05

    Verbindlichkeit der Bezeichnung "Keller" in einer Teilungserklärung

    Auszug aus KG, 17.12.2015 - 22 U 272/13
    Dann aber schließt die Bezeichnung als Bodenraum, die nach allgemeinem Verständnis gerade keine Wohnnutzung umfasst, eine solche schon wegen ihrer Intensität aus (vgl. dazu OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Mai 2006, 2 W 198/05, Rdn. 12, FGPrax 2006, 207 zur Bezeichnung als Keller; Jennißen/Schultzky, WEG, 4. Aufl., § 15 Rdn. 47; so im Ergebnis auch AG Charlottenburg, Urteil vom 5. August 2014, 74 C 19/14, S. 10f. der UA).
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