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   FG Nürnberg, 24.05.2007 - IV 378/2004   

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https://dejure.org/2007,23563
FG Nürnberg, 24.05.2007 - IV 378/2004 (https://dejure.org/2007,23563)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 24.05.2007 - IV 378/2004 (https://dejure.org/2007,23563)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - IV 378/2004 (https://dejure.org/2007,23563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Steuerfestsetzung nach § 169 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung (AO) nach Ablauf der Festsetzungsfrist; Verwaltungsanweisungen und Verwaltungserlasse als Rechtsnormen; Bestehen einer gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe einer Einheitswerterklärung für eine ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 149 Abs. 1 S. 2; ; AO 1977 § 169 Abs. 1 S. 1; ; AO 1977 § 181 Abs. 1 S. 1; ; AO 1977 § 181 Abs. 3 S. 1; ; AO 1977 § 181 Abs. 3 S. 2; ; BewG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlaufhemmung für dir Frist zur Feststellung des Einheitswertes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anlaufhemmung für dir Frist zur Feststellung des Einheitswertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1745
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.07.1997 - I R 7/97

    Wirksamkeit eines Ergebnisabführungsvertrags

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.05.2007 - IV 378/04
    Denn der Grundsatz von Treu und Glauben bringt keine Steueransprüche zum Entstehen oder zum Erlöschen und verhindert auch nicht deren Erlöschen nach den gesetzlichen Vorschriften, er kann allenfalls verhindern, dass eine Forderung oder ein Recht geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 08.02.1996 V R 54/94, BFH/NV 1996, 733, und 30.07.1997 I R 7/97, BStBl. II 1998, 33).
  • BFH, 08.02.1996 - V R 54/94
    Auszug aus FG Nürnberg, 24.05.2007 - IV 378/04
    Denn der Grundsatz von Treu und Glauben bringt keine Steueransprüche zum Entstehen oder zum Erlöschen und verhindert auch nicht deren Erlöschen nach den gesetzlichen Vorschriften, er kann allenfalls verhindern, dass eine Forderung oder ein Recht geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 08.02.1996 V R 54/94, BFH/NV 1996, 733, und 30.07.1997 I R 7/97, BStBl. II 1998, 33).
  • BFH, 18.03.1998 - II R 45/96

    Ergänzung eines Grundlagenbescheids

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.05.2007 - IV 378/04
    Aufgrund dieses fehlenden Hinweises, um den der Bescheid nicht ergänzt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 18.03.1998 II R 45/96, BStBl. II 1998, 426), braucht auch nicht geprüft zu werden, ob die Voraussetzungen nach § 181 Abs. 5 Satz 1 AO vorliegen.
  • BFH, 31.03.2004 - II R 2/02

    Einheitswert: Filialgebäude im Beitrittsgebiet

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.05.2007 - IV 378/04
    Obgleich der Erlass vom 16.09.1997 in Abstimmung mit der Klägerin erarbeitet worden ist und sie sich dabei entsprechend der Formulierung in Ziffer 1 Abs. 3 des Erlasses zur Abgabe von Einheitswerterklärungen bereit erklärt hat, folgt aus ihm auch keine Verpflichtung der Klägerin i.S.v. § 149 Abs. 1 Satz 1 AO zur Abgabe einer Einheitswerterklärung, auch wenn der in Abstimmung mit der Klägerin erarbeitete Erlass entweder nach dem Grundsatz von Treu und Glauben oder als öffentlich-rechtlicher Vertrag Bindungswirkung zwischen ihr und der Finanzverwaltung entfaltet (vgl. BFH-Urteil vom 31.03.2004 II R 2/02, BFH/NV 2004, 1626, 1627).
  • BFH, 04.02.2009 - II R 30/07

    Keine Erklärungspflicht aufgrund des "Posterlasses"

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1745 veröffentlichten Urteil statt.
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