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   BFH, 20.01.2004 - IV B 203/03   

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https://dejure.org/2004,3352
BFH, 20.01.2004 - IV B 203/03 (https://dejure.org/2004,3352)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2004 - IV B 203/03 (https://dejure.org/2004,3352)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - IV B 203/03 (https://dejure.org/2004,3352)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; ; FGO § 69; ; EStG § 2; ; EStG § 9; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietung und Verpachtung: Veräußerungsverluste als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Verluste aus der Veräußerung von Wohnungen als WK bei der Vermietung eines anderen Objekts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verluste aus der Veräußerung von Wohnungen als Werbungskosten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ? Aufwand für Maßnahmen zur Beseitigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum ? Abzug eines Verlusts aus der Veräußerung von Ersatzwohnungen ? Hilfsweise: Verlust aus gewerblichem Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewinnerzielungsabsicht bei Erwerb von Wohnungen; Anwendung der Drei-Objekt-Grenze; Zahlung einer Zweckentfremdungsabgabe; Berücksichtigung des Verlusts eines Darlehens im Rahmen der Werbungskosten; Beschaffung von Ersatzwohnraum; Aktivierung von Werbungskosten in einem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 110
  • BB 2004, 421
  • DB 2004, 410
  • BStBl II 2004, 355
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 20.01.2004 - IV B 203/03
    Hätten sie beabsichtigt, die Objekte auf Dauer "gewinnbringend" zu vermieten, wäre die Versagung des Werbungskostenabzugs zumindest ernstlich zweifelhaft (vgl. im Einzelnen Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 9 Rz. 46 ff., m.w.N., insbesondere Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830).
  • BFH, 24.10.1979 - VIII R 92/77

    Abstandszahlung - Wohnzweck - Werbungskosten - Einkünfte aus Vermietung -

    Auszug aus BFH, 20.01.2004 - IV B 203/03
    Für die Richtigkeit der vorstehenden Erwägungen spricht schließlich, dass der BFH Zahlungen, die geleistet werden, um Räume zu anderen als Wohnzwecken vermieten zu dürfen, als sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansieht (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1979 VIII R 92/77, BFHE 129, 254, BStBl II 1980, 187).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.01.2004 - IV B 203/03
    Verkauft jemand innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb mehr als drei Objekte, liegt hierin ein Beweisanzeichen dafür, dass er bereits beim Erwerb beabsichtigte, die Objekte bei sich bietender Gelegenheit zu veräußern (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5.).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 20.01.2004 - IV B 203/03
    Für die Anerkennung derartiger Vermögenseinbußen als Werbungskosten bei den Einkünften aus der Vermietung des anderen (zweckentfremdeten) Objektes spricht das das Einkommensteuerrecht beherrschende objektive Nettoprinzip (vgl. hierzu zuletzt Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BGBl I 2003, 636, BStBl II 2003, 534, unter C. I. 1. c aa).
  • BFH, 07.05.1993 - VI R 38/91

    Der Verlust einer normalverzinslichen Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 20.01.2004 - IV B 203/03
    Diese Rechtsprechung basiert auf dem Grundsatz, dass nicht nur Vermögensabflüsse in Geld, sondern auch solche in Geldeswert zu Werbungskosten führen können (BFH-Urteil vom 7. Mai 1993 VI R 38/91, BFHE 171, 275, BStBl II 1993, 663).
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 39/89
    Auszug aus BFH, 20.01.2004 - IV B 203/03
    Zu Recht hat das FG darauf hingewiesen, dass der Steuerpflichtige auch dann mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, wenn diese nur als Nebenzweck verfolgt wird (BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 39/89, BFH/NV 1992, 310, durch Bezugnahme auf die Gründe des erstinstanzlichen Urteils).
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 32/01

    Im Privateigentum stehende Wohnung einer in Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

    c) Aus dem BFH-Beschluss vom 20. Januar 2004 IV B 203/03 (BStBl II 2004, 355), der sich ebenfalls mit dem Erwerb von Ersatzwohnungen zur Sicherstellung einer weiteren zweckfremden Nutzung von Vermietungsobjekten befasst, ergibt sich nichts anderes.
  • FG München, 27.05.2008 - 13 K 2693/06

    Regelungen über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein

    Im Übrigen kompensiert der Verkaufserlös für das Kfz - ob als negative Werbungskosten oder Einnahmen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 2004 IV B 203/03, BStBl II 2004, 355 unter 1.c. der Entscheidungsgründe; in BFH/NV 2000, 1470; Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl. 2007, § 9 Rz. 66) kann dahinstehen - zumindest eine von den Klägern abziehbare AfaA, wenn man - unrealistisch - von einem Zeitwert nach dem Unfall ausgehen wollte, der den Buchwert unterschreitet.
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 14 K 2286/05

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für bauordnungsrechtlich nicht vermietbare

    Aufwendungen für die Anschaffung und das Halten eines Wirtschaftsguts können auch dann Werbungskosten bei den Einkünften aus der Vermietung anderer Wirtschaftsgüter sein, sofern erstere eingesetzt werden, um letztere vermieten zu können (BFH, Beschluss vom 20.01.2004 IV B 203/03, BStBl II 2004, 355 zu Verlusten aus der Anschaffung von Ersatzwohnraum, die erfolgt war, um andere Räume weiterhin als Arztpraxen vermieten zu dürfen).
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