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   BFH, 12.05.2006 - IV B 65/05   

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https://dejure.org/2006,14887
BFH, 12.05.2006 - IV B 65/05 (https://dejure.org/2006,14887)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2006 - IV B 65/05 (https://dejure.org/2006,14887)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - IV B 65/05 (https://dejure.org/2006,14887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB XI § 36; ; SGB XI § 72; ; SGB V § 37; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3; ; GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Zur Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen die ambulante Pflege eine Heilberuf ähnlich ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.01.2004 - IV R 51/01

    Krankenpfleger als Freiberufler

    Auszug aus BFH, 12.05.2006 - IV B 65/05
    Der Senat hat entschieden, dass häusliche Pflegehilfe i.S. des § 36 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), die sich nur auf die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung erstreckt, keine Ausübung eines Heilberufs ist; das gilt allerdings nicht für die häusliche Krankenpflege i.S. des § 37 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), die im Einzelfall Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung umfassen kann (BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 IV R 51/01 BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509; BFH-Beschluss vom 5. April 2005 IV B 89/03, BFH/NV 2005, 1865, jeweils m.w.N.).

    Die Darlegung vermeintlicher Ungereimtheiten der steuerrechtlichen Regelungen genügt dafür ebenso wenig, wie die Behauptung einer unterschiedlichen Sichtweise des EuGH im Urteil vom 10. September 2002 Rs. C-141/00 (BFH/NV 2003, Beilage 1, 30) einerseits und des Senatsurteils in BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509 andererseits.

  • BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04

    Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG

    Auszug aus BFH, 12.05.2006 - IV B 65/05
    Dabei soll es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, Nr. 1; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz. 23, m.w.N.).

    Denn bei einem solchen verzichtbaren Verfahrensmangel geht das Rügerecht nicht nur durch ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung verloren, sondern auch durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. u.a. Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 543, Nr. 3, m.w.N.).

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus BFH, 12.05.2006 - IV B 65/05
    Die Darlegung vermeintlicher Ungereimtheiten der steuerrechtlichen Regelungen genügt dafür ebenso wenig, wie die Behauptung einer unterschiedlichen Sichtweise des EuGH im Urteil vom 10. September 2002 Rs. C-141/00 (BFH/NV 2003, Beilage 1, 30) einerseits und des Senatsurteils in BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509 andererseits.
  • BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01

    Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

    Auszug aus BFH, 12.05.2006 - IV B 65/05
    Ein im allgemeinen Interesse liegendes Bedürfnis nach Klärung einer Rechtsfrage ist gegeben, wenn sich diese Frage nicht ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt, wenn sie nicht bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist oder wenn neue Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen, sodass Unsicherheit in der Beantwortung der Rechtsfrage besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 28).
  • BFH, 08.09.2005 - IV B 23/04

    Sonderbetriebseinnahmen: Dienstleistungsvergütungen

    Auszug aus BFH, 12.05.2006 - IV B 65/05
    Zur Darlegung einer Divergenz ist es erforderlich, in der Beschwerdeschrift abstrakte Rechtssätze des erstinstanzlichen Urteils herauszustellen, die mit tragenden Rechtssätzen der Entscheidung eines anderen Gerichts nicht übereinstimmen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 8. September 2005 IV B 23/04, BFH/NV 2006, 51).
  • BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03

    NZB: Beim FG eingesetzter Prüfungsbeamter; Verfahrensfehler der Finanzbehörde

    Auszug aus BFH, 12.05.2006 - IV B 65/05
    Auch die Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört jedoch zu den verzichtbaren Verfahrensmängeln, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu rügen sind (Senatsbeschluss vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224, Nr. 3 d).
  • BFH, 05.04.2005 - IV B 89/03

    Gewerbeertragsteuer - keine AdV

    Auszug aus BFH, 12.05.2006 - IV B 65/05
    Der Senat hat entschieden, dass häusliche Pflegehilfe i.S. des § 36 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), die sich nur auf die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung erstreckt, keine Ausübung eines Heilberufs ist; das gilt allerdings nicht für die häusliche Krankenpflege i.S. des § 37 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), die im Einzelfall Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung umfassen kann (BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 IV R 51/01 BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509; BFH-Beschluss vom 5. April 2005 IV B 89/03, BFH/NV 2005, 1865, jeweils m.w.N.).
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