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   BGH, 16.02.1977 - IV ZB 54/76   

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BGH, 16.02.1977 - IV ZB 54/76 (https://dejure.org/1977,1461)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1977 - IV ZB 54/76 (https://dejure.org/1977,1461)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 (https://dejure.org/1977,1461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung gegen die Scheidung einer Ehe auf Grund einseitigen Verschuldens - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen eine mögliche Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Begründung eines Armenrechtsgesuchs und Berufung in einem einzigen Schriftsatz - Umfang der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 519; ZPO § 264; ZPO § 268

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 570
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 230/90

    Berufung - Prozeßkostenhilfegesuch - Berufungsbegründung - Prozeßbevollmächtigter

    Vielmehr ist weiter erforderlich, daß der Schriftsatz auch zur Begründung bestimmt ist (BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 1985 - VIII ZB 15/85 - VersR 1986, 91 unter 1 c; vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 - VersR 1977, 570).

    In der Regel wird diese Voraussetzung gegeben sein, weil im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen prozessualen Nachteile in Kauf nehmen will (BGH, Beschluß vom 16. Februar 1977 aaO).

    Ein Schriftsatz kann aber dann nicht als Berufungsbegründung angesehen werden, wenn ein anderer Wille des Berufungsführers erkennbar ist (BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1977 aaO; vom 7. Juni 1989 - VIII ZB 14/89 - VersR 1989, 862).

  • BGH, 16.10.1985 - VIII ZB 15/85

    Bestimmung eines Schriftsatzes zur Begründung der Berufung

    Es ist jedoch weiter erforderlich, daß der Schriftsatz auch zur Begründung bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76, VersR 1977, 570; RGZ 145, 175).

    Der Beklagte hat keine Erklärung dafür gegeben, wie sich der Verlängerungsantrag mit der zur tatbestandlichen Erfüllung von § 519 Abs. 3 ZPO erforderlichen Vorstellung vereinbaren läßt, daß der Schriftsatz auch zur Begründung der Berufung dienen soll (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1977 aaO).

  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZB 14/89

    Prozesskostenhilfegesuch - Berufungsbegründung - Wille des Berufungsklägers -

    Hinzukommen muß jedoch, daß der Schriftsatz auch zur Begründung der Berufung bestimmt ist (BGH Beschluß vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 = VersR 1977, 570; Senatsbeschluß vom 16. Oktober 1985 - VIII ZB 15/85 = VersR 1986, 91 unter 1 c).

    Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittel(begründungs)frist verbundenen prozessualen Nachteile in Kauf nehmen will, muß davon ausgegangen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes Prozeßkostenhilfegesuch auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Berufungsklägers erkennbar ist (BGH Beschluß vom 16. Februar 1977 aaO; Senatsbeschluß vom 16. Oktober 1985 aaO; Beschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Prozeßkostenhilfegesuch 1).

  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZB 34/89

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren über ein

    Ein Schriftsatz kann - selbst wenn er inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO genügt - nur dann als Berufungsbegründung gelten, wenn er zur Begründung der Berufung bestimmt ist (BGH Beschlüsse vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 = VersR 1977, 570; vom 16. Oktober 1985 a.a.O. unter 1 c; vom 7. Juni 1989 - VIII ZB 14/89 unter II 1 = VersR 1989, 862 (nur Leitsatz)).

    Darüber hinaus besteht, weil im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen prozessualen Nachteile in Kauf nehmen will, sogar die Vermutung, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes Prozeßkostenhilfegesuch auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Berufungsklägers erkennbar ist (BGH Beschlüsse vom 16. Februar 1977 aaO; vom 16. Oktober 1985 a.a.O. unter 1 c; vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Prozeßkostenhilfegesuch 1; vom 7. Juni 1989 a.a.O. unter II 2).

  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 55/86

    Verbindung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mit Einlegung der Berufung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es allerdings nicht aus, daß innerhalb der für die Vornahme der Prozeßhandlung laufenden Frist ein Schriftsatz eines zugelassenen Rechtsanwalts eingeht, der inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen an die gebotene Prozeßhandlung entspricht; der Schriftsatz muß vielmehr als diese Prozeßhandlung bestimmt sein (vgl. zur Berufungsbegründung BGH, Beschluß vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 - VersR 1977, 570).
  • OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02

    Zur Wahrung der Rechtsmittelfristen im Rahmen der Beantragung von

    Im Allgemeinen ist nämlich davon auszugehen, dass keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen prozessualen Nachteile in Kauf nehmen will, sodass angenommen werden muss, ein den Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift nach § 520 ZPO entsprechendes Prozesskostenhilfegesuch solle gleichzeitig auch der Begründung des Rechtsmittels dienen (BGH, VersR 1977, 570; BGH, NJW-RR 1989, 184; BGH, NJW 1995, 2113).
  • BGH, 15.02.1995 - XII ZB 7/95

    Berufungsbegründung mittels Einstellungsantrag

    Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen Nachteile in Kauf nehmen will, muß angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechender Einstellungsantrag (ebenso wie ein Prozeßkostenhilfegesuch) auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1977 - IV ZB 54/76 = VersR 1977, 570; Senatsbeschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Prozeßkostenhilfegesuch 1 = FamRZ 1989, 269, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.05.2004 - XII ZB 168/98

    Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Versehen des

    Der Schriftsatz muß vielmehr zur Begründung der Berufung bestimmt sein (BGH Beschlüsse vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 - VersR 1977, 570, vom 16. Oktober 1985 - VIII ZB 15/85 - VersR 1986, 91; Urteil vom 27. Februar 1991 - IV ZR 230/90 - VersR 1991, 937 und Senatsurteil vom 15. Februar 1995 - XII ZR 7/95 - NJW 1995, 2112, 2113).
  • BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88

    Einordnung eines Prozesskostenhilfegesuchs als Berüfungsbegründung - Annahme

    Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen Nachteile in Kauf nehmen will, muß angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes Prozeßkostenhilfegesuch auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers erkennbar ist (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 = VersR 1977, 570; vom 16. Oktober 1985 aaO; Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1985 - IVb ZB 138, 139/84; vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 69/85; vom 16. April 1986 - IVb ZB 10/86, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 55/88

    Anspruch auf Trennungsunterhalt bei anhängigem Scheidungsverfahren - Möglichkeit

    Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen prozessualen Nachteile in Kauf nehmen will, muß angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes Gesuch um Prozeßkostenhilfe oder um Einstellung der Zwangsvollstreckung auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Berufungsklägers erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 - VersR 1977, 570 unter teilweiser Erleichterung der in RGZ 145, 175, 176 gestellten Anforderungen; ständige Rechtsprechung auch des Senats, zuletztBeschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 - BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Prozeßkostenhilfegesuch 1).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2004 - 9 UF 193/03

    Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumnis der

  • BGH, 15.02.2022 - XI ZB 12/21

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags; Anforderungen an die

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 04.12.1986 - I ZB 7/86

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 16.04.1986 - IVb ZB 10/86

    Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift durch einen Anwalt -

  • BGH, 13.06.1996 - V ZB 7/96

    Berufungsbegründungsfrist - Anforderungen an eine Berufungsbegründung -

  • BGH, 08.05.1985 - IVb ZB 138/84

    Annahme eines Parteiverschuldens bei Verzögerungen der Briefbeförderung i.R.

  • BAG, 12.07.1983 - 7 AZB 11/83
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