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   BGH, 23.11.1977 - IV ZR 162/76   

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https://dejure.org/1977,2039
BGH, 23.11.1977 - IV ZR 162/76 (https://dejure.org/1977,2039)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1977 - IV ZR 162/76 (https://dejure.org/1977,2039)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1977 - IV ZR 162/76 (https://dejure.org/1977,2039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen Eintritts eines Versicherungsfalls auf Grund einer Gefahrerhöhung durch den Versicherten - Anforderungen an die Gewinnung und die tatrichterliche Würdigung von Beweisen - Voraussetzungen für die Führung eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 25 Abs. 3; ZPO § 286

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1919
  • MDR 1978, 392
  • VersR 1978, 146
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 162/76
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt - auch zu § 25 Abs. 3 VVG - ausgesprochen, daß für die richterliche Überzeugungsbildung ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von persönlicher Gewißheit erforderlich und ausreichend ist; es braucht keine mathematische Sicherheit vorzuliegen, die jeden möglichen Zweifel und jede denkbare Möglichkeit des Gegenteils ausschließt (BGHZ 53, 245, 256; VersR 1969, 247 und 983, 984).

    Eine Verpflichtung hierzu besteht nach ständiger Rechtsprechung nur ausnahmsweise, insbesondere wenn das Gutachten grobe Mängel oder Widersprüche enthält; bei der Entscheidung ist § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO entsprechend anwendbar (BGH MDR 1953, 605; BGHZ 53, 245, 258; vgl. auch Senatsurteil vom 16. März 1977 - IV ZR 136/76).

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 162/76
    Eine Verpflichtung hierzu besteht nach ständiger Rechtsprechung nur ausnahmsweise, insbesondere wenn das Gutachten grobe Mängel oder Widersprüche enthält; bei der Entscheidung ist § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO entsprechend anwendbar (BGH MDR 1953, 605; BGHZ 53, 245, 258; vgl. auch Senatsurteil vom 16. März 1977 - IV ZR 136/76).
  • BGH, 16.03.1977 - IV ZR 136/76

    Verletzung der Pflicht zur Beweiserhebung zur Feststellung einer tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 23.11.1977 - IV ZR 162/76
    Eine Verpflichtung hierzu besteht nach ständiger Rechtsprechung nur ausnahmsweise, insbesondere wenn das Gutachten grobe Mängel oder Widersprüche enthält; bei der Entscheidung ist § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO entsprechend anwendbar (BGH MDR 1953, 605; BGHZ 53, 245, 258; vgl. auch Senatsurteil vom 16. März 1977 - IV ZR 136/76).
  • BGH, 11.07.1991 - III ZR 177/90

    Beweisanforderungen bei der Wirkungshaftung; Anforderungen an die Auslegung der

    Dies bedeutet, daß keine mathematische Sicherheit vorzuliegen braucht, die jeden möglichen Zweifel und jede denkbare Möglichkeit des Gegenteils ausschließt (BGH, Urteil vom 23. November 1977 - IV ZR 162/76 = NJW 1978, 1919, 1920; siehe auch Senatsurteil vom 27. Mai 1982 - III ZR 201/80 = NJW 1982, 2874, 2875).
  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um

    Der Nachweis, daß der Anspruchsteller im Sinne des § 1573 Abs. 1 BGB keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag, ist daher schon dann als geführt anzusehen, wenn nach dem Ergebnis der tatrichterlichen Beweiswürdigung die Beschäftigungschance "gleich Null" ist, eine Beschäftigung also praktisch ausscheidet (vgl. auch BGHZ 53, 245, 256; BGH Urteile vom 23. November 1977 - IV ZR 162/76 - NJW 1978, 1919 f. und vom 27. Mai 1982 - III ZR 201/80 - NJW 1982, 2874, 2875; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 44. Aufl. § 286 Anm. 2 C).
  • OLG Hamm, 13.05.2011 - 20 U 149/10

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Versicherungsleistungen aus

    Dies erfordert - wie stets - nur ein solches Maß an Gewissheit, dass sie "restlichen Zweifeln Schweigen gebietet": für die richterliche Überzeugungsbildung ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von persönlicher Gewissheit erforderlich und ausreichend; es braucht keine mathematische Sicherheit vorzuliegen, die jeden möglichen Zweifel und jede denkbare Möglichkeit des Gegenteils ausschließt (vgl. BGH. Urt. v. 23.11.1977, IV ZR 162/76, Zitat nach juris = NJW 1978, 1920; Urt. v. 09.05.1989, VI ZR 268/88, Zitat nach juris = VersR 1989, 758; Senatsurteil v. 01.12.1989, 20 U 113/89, Zitat nach juris = VersR 90, 966; vgl. a. Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 178 Rn 26-28 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85

    Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung

    Keinesfalls besteht nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts ein für die Einziehung des Erbscheins erforderlicher hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für die Unwirksamkeit des Testaments vom 4.4.1978 (vgl. BGHZ 53, 245/256 und BGH NJW 1978, 1919 f.).
  • OLG Hamm, 24.09.1986 - 20 U 62/86

    Abschluss einer Feuerversicherung nach Einleitung des Insolvenzverfahrens;

    Eine Legung des Brandes durch den Kläger, seine Ehefrau, einen Repräsentanten oder einen angestifteten Dritten läßt sich daher nach alledem auch bei der gebotenen Gesamtschau aller relevanten Umstände des Falles nicht mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit (vgl. BGH NJW 1978, 1919 f.) feststellen.
  • KG, 18.07.1984 - 22 U 4248/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Es wäre nur dann erforderlich, wenn das Gutachten Dr. K. vom 6. Dezember 1982 auch nach der Ergänzung vom 27. Februar 1984 an groben Mängeln litte, wenn die Sachkunde des Gutachters zweifelhaft wäre oder wenn ein anderer Sachverständiger über Forschungsergebnisse verfügte, die denen des früheren Gutachters überlegen wären (BGH, VersR 1978, 146, 147).
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