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   BGH, 25.06.1986 - IVa ZB 8/86   

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https://dejure.org/1986,5529
BGH, 25.06.1986 - IVa ZB 8/86 (https://dejure.org/1986,5529)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1986 - IVa ZB 8/86 (https://dejure.org/1986,5529)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1986 - IVa ZB 8/86 (https://dejure.org/1986,5529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen der Angabe eines anderen Urteils in der Berufungsschrift - Möglichkeit der Überlassung der Überprüfung von Berufungsschriften an Angestellte des Rechtsanwaltes - Überprüfung - Berufungsschrift - Bürokräfte - Verschulden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114; ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 1209
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZB 8/85

    Ermittlung eines Rechtmittelberechtigten durch Auslegung einer Berufungsschrift -

    Auszug aus BGH, 25.06.1986 - IVa ZB 8/86
    Die gebotene Überprüfung einer Berufungsschrift auf ihre Richtigkeit kann ein Anwalt nicht seinen Bürokräften überlassen, ohne sich dem Vorwurf eines schuldhaften Verhaltens auszusetzen (vgl. auch die Senatsentscheidung vom 10. Juli 1985 - IVa ZB 8/85 - VersR 1985, 970).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche

    Zwar gehört die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift zu den Aufgaben, die der Rechtsanwalt seinem angestellten Büropersonal nicht übertragen darf, ohne das Arbeitsergebnis selbst sorgfältig zu überprüfen (BGH Beschlüsse vom 25. Juni 1986 - IV a ZB 8/86 - VersR 1986, 1209 und vom 29. April 1982 - I ZB 2/82 - VersR 1982, 769 f.).
  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 47/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einzelanweisung bezüglich Korrektur der

    Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört aber zu den Aufgaben, die der Rechtsanwalt seinem angestellten Büropersonal nicht übertragen darf, ohne das Arbeitsergebnis selbst sorgfältig zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - FamRZ 2012, 623 Rn. 30; BGH Beschlüsse vom 25. Juni 1986 - IVa ZB 8/86 - VersR 1986, 1209 und vom 29. April 1982 - I ZB 2/82 - VersR 1982, 769 f.).
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZB 17/90

    Überprüfung der postalischen Anschrift des Gerichts durch den Rechtsanwalt

    Insbesondere muß er prüfen, ob die Rechtsmittelschrift vollständig ist, alle notwendigen Angaben (bei der Berufung: § 518 Abs. 2 ZPO) richtig enthält und an das richtige Gericht (§ 518 Abs. 1 ZPO) adressiert ist (s. zur zutreffenden Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81 - VersR 1981, 1126, 1127; vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 132/82 - FamRZ 1982, 1168; vom 12. November 1986 - IVb ZB 127/86 - VersR 1987, 486 f; vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 - VersR 1988, 251; vom 10. Januar 1990 - XII ZB 141/89 - NJW 1990, 990; BGH Beschlüsse vom 25. Juni 1986 - IVa ZB 8/86 - VersR 1986, 1209; vom 8. Oktober 1986 - IVa ZB 12/86 NJW-RR 1987, 319; BAG AP § 233 ZPO 1977 Nr. 6).
  • OLG Jena, 08.09.2011 - 4 U 622/11

    Kerine Wiedereinsetzung bei vom Parteivertreter (RA) schuldhaft versäumter

    Dem Antrag auf Wiedereinsetzung ist zu entnehmen, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers sich bewusst ist, dass die gebotene Überprüfung einer Berufungsschrift auf die zutreffende Angabe des angerufenen Gerichts in seinen Verantwortungsbereich fiel (vgl. zu dem hieraus ableitbaren Vorwurf schuldhaften Verhaltens BGH VersR 1986, 1209, zitiert nach juris).
  • BFH, 26.04.1990 - V R 64/88

    Einhaltung der Revisinsbegründungsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung zur

    Ebenso wie bei einer Rechtsmittelschrift (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 12. November 1986 IV b ZB 127/86, Versicherungsrecht - VersR - 1987, 486, m. w. N.; vom 25. Juni 1986 IV a ZB 8/86, VersR 1986, 1209) oder einer Rechtsmittelbegründung muß der Bevollmächtigte auch bei einem Fristverlängerungsantrag die Antragsschrift auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen.
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZB 96/88

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf Versäumung der Frist - Folgen eines

    Wenn er eine Berufungsschrift ohne die gebotene Überprüfung ihres Inhalts unterzeichnet und sich dabei blind auf die Arbeit seines Büropersonals verläßt, setzt er sich dem Vorwurf eines schuldhaften Verhaltens aus (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Juni 1986 - IVa ZB 8/86, VersR 1986, 1209).
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