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   BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 6/80   

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https://dejure.org/1980,2029
BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 6/80 (https://dejure.org/1980,2029)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1980 - IVa ZR 6/80 (https://dejure.org/1980,2029)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 (https://dejure.org/1980,2029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Rücktritts eines Lebensversicherers vom Versicherungsvertrag - Beeinträchtigung der Rechtswirkungen der Rücktrittserklärung wegen Fehlens der Rechtsbelehrung - Darlegungspflicht und Beweispflicht für den Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 17; VVG § 20; VVG § 21; Musterbedingungen für die Großlebensversicherung § 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 33
  • VersR 1980, 762
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 14.05.1974 - 14 U 140/73
    Auszug aus BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 6/80
    Dies muß zum Nachteil des Klägers gehen, der für den Zeitpunkt der Kenntniserlangung darlegungs- und beweispflichtig ist (OLG Frankfurt/M. VersR 1975, 632; Prölss/Martin, VVG, 21. Aufl. § 20 Anm. 2; Bruck/Möller, VVG, 8. Aufl. § 20 Anm. 4).

    Nach der Auffassung des Reichsgerichts, die auch im Schrifttum teilweise Zustimmung gefunden hat, ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem indizierenden Umstand und dem Eintritt des Versicherungsfalls begrifflich ausgeschlossen (RG JW 1933, 762; 1936, 2403; Juristische Rundschau für die Privatversicherung 1928, 213, 214; 1932, 43, 44; 1934, 5; Veröffentlichungen des Aufsichtsamts 1917 Anhang S. 69 Nr. 1009; vgl. ferner Bruck/Möller a.a.O. § 21 Anm. 9; a.A. Prölss/Martin VersR 1975, 632).

  • BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88

    Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen

    Kommt es auf Betreiben des Versicherers im Zuge der Verhandlungen über den Abschluß eines Lebensversicherungsvertrages mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Erstellung eines sogenannten ärztlichen Zeugnisses auf einem dafür erstellten Formularbogen des Versicherers und füllt der Arzt dabei auch die vom Versicherungsnehmer zu beantwortenden Formularfragen aus, so steht es zur Beweislast des Versicherers, daß der Arzt von dem Versicherungsnehmer nur in dem aus dem ausgefüllten Formular ersichtlichen Umfang informiert worden ist, sofern der Versicherungsnehmer substantiiert geltend macht, daß er den Arzt mündlich zutreffend informiert habe (Ergänzung zu den Senatsurteilen vom 29. Mai 1980 und vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 6/80 und IVa ZR 72/88 VersR 1980, 762 und 1989, 833).

    Bereits entschieden habe der Bundesgerichtshof (VersR 1980, 762), daß ein Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht erfüllt habe, wenn er dem Arzt auf dessen Fragen zutreffend und erschöpfend geantwortet, dieser es aber nicht für erforderlich gehalten habe, die Antwort schriftlich vollständig niederzulegen.

    In seinem auch vom Berufungsgericht behandelten Urteil vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 - VersR 1980, 762 - hat der Senat bereits klargestellt, daß eine zutreffende und erschöpfende (mündliche) Beantwortung solcher Fragen, die ein in der geschilderten Art und Weise für den Versicherer tätig werdender Arzt dem Versicherungsnehmer anhand des Fragenkatalogs des Versicherers vorlegt, um anschließend die schriftliche Fixierung der Antworten vorzunehmen, die Erfüllung der Anzeigeobliegenheit im Sinne der §§ 16, 17 VVG darstellt; das ist auch dann der Fall, wenn der Arzt nicht ständig für den Versicherer tätig wird und es nicht für erforderlich hält, die erteilten Antworten (vollständig) schriftlich festzuhalten.

  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00

    Zurechnung von Wissen des Arztes

    Kommt es auf Betreiben des Versicherers im Zuge der Verhandlungen über den Abschluß einer Lebens- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses auf einem vom Versicherer vorgegebenen Formblatt und hat der Antragsteller dabei im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" gegenüber dem Arzt vom Versicherer vorformulierte Fragen zu beantworten, so stehen die vom Arzt in Erfüllung dieses Auftrags gestellten Fragen den Fragen des Versicherers (§ 16 Abs. 1 Satz 3 VVG), die erteilten Antworten den Erklärungen gegenüber dem Versicherer (§ 16 Abs. 1 Satz 1 VVG) gleich (Senatsurteil vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 - VersR 1980, 762 unter II, 1).
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89

    Pflicht des Versicherers zu Rückfragen

    Beweispflichtig dafür, wann mit der erlangten Kenntnis der Beklagten die Rücktrittsfrist in Lauf gesetzt worden ist, ist allerdings der Kläger (Senatsurteil vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 - VersR 1980, 762).
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88

    Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 - VersR 1980, 762 - bereits klargestellt hat, beauftragt der Versicherer, nicht der Antragsteller, den Arzt mit der Erstellung des vom Versicherer gewünschten ärztlichen Zeugnisses.
  • OLG Hamm, 03.08.2005 - 20 U 93/05

    Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bei Abschluss einer Krankenversicherung

    Entgegen der in der Berufungsbegründung vertretenen Ansicht der Beklagten kommt es dann nicht darauf an, ob der Zeuge ..., der Hausarzt des Klägers war; denn auch wenn ein Arzt nicht von einem Versicherer ausgewählt worden ist, hat der Versicherer sich dessen Verhalten zurechnen zu lassen, wenn er den Arzt im Rahmen der für seine Annahmeentscheidung durchzuführenden Risikoprüfung mit der Erstellung eines Arztberichtes beauftragt (so schon BGH, Urt v. 29.05.1980 - IV a ZR 6/80 - VersR 1980, 762).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 224/91

    Wissenszurechnung beim Versicherer und Obliegenheitsverletzung beim Versicherten

    Zutreffend ist es davon ausgegangen, daß der dabei zweimal eingeschaltete Arzt Dr. Dr. W. für die Beklagte tätig geworden ist und daß sie sich seine Kenntnis vom jeweiligen Gesundheitszustand des Klägers zurechnen lassen muß (Senatsurteile vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 - VersR 1980, 762 unter II 1 und vom 21. November 1989 - IVa ZR 269/88 - VersR 1990, 77 unter 2.).
  • BGH, 20.04.1994 - IV ZR 232/92

    Zugunsten des Versicherungsnehmers zulässige Abkürzung der Rücktrittsfrist von

    Dessen auf diese Weise erlangtes Wissen muß sich die Beklagte als eigenes zurechnen lassen (s. dazu schon Senatsurteil vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 - VersR 1980, 762 unter II 1 a.E.).
  • OLG Hamburg, 29.01.1987 - 6 U 188/86

    Indizierende Umstände; Krankenversicherungsvertrag; Krankheitssymptome; Eintritt

    Nach der Auffassung des RG (JRPV 1928, 213; JW 1936, 2403) ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen indizierenden Umständen wie Krankheitssymptomen und dem Eintritt des VersFalls begrifflich ausgeschlossen (zustimmend Bruck/Möller, VVG Anm. 9 zu § 21 Ä außer bei völlig eindeutigen Symptomen; dahingestellt geblieben in BGH, VersR 80, 762).
  • BGH, 10.12.1986 - IVa ZR 33/86

    Nichtannahme zur Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Ob die Beantwortung der Fragen, welcher Arzt (Hausarzt) über die Gesundheitsverhältnisse des Klägers Auskunft geben könne und ob der Kläger zur Zeit völlig gesund sei, der Beklagten ein Rücktrittsrecht gaben, kann deshalb dahingestellt bleiben (vgl. aber Senatsurteile vom 11. Juli 1984 - IVa ZR 157/82 - VersR 1984, 855 und vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 - VersR 1980, 762).
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